Neben allgemeinen Bedingungen zum Erhalt der Förderung, die in ganz Österreich gelten, ist für die Wohnbauförderung Tirol vor allem Einkommen & Familiensituation wichtig. Grundsätzlich beantragt werden kann die Tiroler Wohnbauförderung von österreichischen Staatsbürgern und gleichgestellten Personen (EU-Bürger).
Eigenheim mit Hauptwohnsitz
Das geplante Eigenheim muss nach Fertigstellung zum Hauptwohnsitz werden, um gefördert zu werden. Alle anderen Hauptwohnsitze müssen bis spätestens 6 Monate nach dem Einzug in den geförderten Wohnsitz aufgegeben werden.
Finanzierung: Eigenmittel & Pfandrechte
Für den Kauf von Wohneigentum muss zusätzlich die Finanzierung gesichert sein, das heißt in den meisten Fällen, dass von einer Bank ein Immobilienkredit gewährt wird, der den Kauf möglich macht. Bei einem Neubau sowie beim Kauf von Wohnraum in verdichteter Bauweise wird deshalb unter anderem vorausgesetzt, dass der Käufer Eigenmittel in Höhe von min.5 % der Gesamtbaukosten mitbringt. Für das Eigenheim bzw. den Ersterwerb einer Wohnung muss der Kredit hypothekarisch besichert sein und über min. 10 Jahre laufen.
Wohnnutzfläche
Eine weitere Voraussetzung für eine Wohnbauförderung in Tirol ist die Wohnnutzfläche laut Bauplan. Sie muss pro Wohnung mindestens 30 m² und darf maximal 150 m² betragen.
Heizwärmebedarf & Energiesysteme im Neubau
Ebenso wichtig ist ein angemessener Heizwärmebedarf, ausgedrückt in der Energiekennzahl (EKZ) auf dem Energieausweis. Hier sind jedoch auch Ausnahmen möglich: z.B. können historische Gebäude immerhin unmöglich den Standard eines modernen Neubaus erfüllen.
Ein Neubau allerdings wird nur gefördert, wenn eine eine Photovoltaikanlage erreichtet wird und hocheffiziente alternative Energiesysteme verwendet werden. Das kann zum Beispiel in Form eines Wärmepumpen-Heizsystems umgesetzt werden. Mit anderen Worten: Je nachhaltiger das neue Wohnhaus, desto bessere Chancen auf hohe Förderung.
Einkommensgrenzen
Für das Einkommen gibt es Obergrenzen, die sich aus den Jahresnettoauskünften aller Personen im Haushalt ergeben. Hier werden auch Betreuungsgelder, 13+14 Gehalt, etc. dazugerechnet. Anschließend wird die Summe durch 12 geteilt um den Durchschnitt zu erhalten. Um die volle Förderung zu erhalten, gelten folgende Einkommensgrenzen:
- 1 Person: 3.000 €
- 2 Personen: 5.000 €
- 3 Personen: 5.370 €
- Jede weitere Person im Haushalt: zusätzlich 370 €
Werden die Grenzen jedoch nicht eingehalten, wird pro angefangene 100 € der Förderungsbetrag um 25 % gekürzt, ergibt also deutliche Einbußen.
Kinderzuschuss
Förderungswerber*innen bei Eigenheimen in nicht verdichteter Bauweise erhalten zusätzlich einen Kinderzuschuss. Hierbei wird die Familiensituation in Form eines Pauschalbetrags pro Kind berücksichtigt, indem der max. mögliche Förderbetrag pro Kind um 2.500 € erhöht wird. Diese Förderoption bezieht sich auf Kinder, die zum Zeitpunkt des Ansuchens im Haushalt leben.
Berücksichtigt werden aber auch Kinder, die bis längstens 10 Jahre nach der Förderungszusicherung geboren werden. Achtung: In so einem Fall muss das Ansuchen bis spätestens einem Jahr nach der Geburt eingereicht werden. Die Kinderzuschüsse werden bei der Endabrechnung des Bauvorhabens bzw. nach der Prüfung der Voraussetzungen ausgezahlt.