Luftansicht auf Wiesing

Wohnbauförderung Tirol: Erwerben & Bauen

Wenn Sie in Tirol eine Immobilie kaufen oder bauen wollen, sollten Sie prüfen ob dies von der Tiroler Wohnbauförderung gefördert wird. Welche Zuschüsse mit welchen Voraussetzungen es gibt, erklären wir in diesem Beitrag. In diesem Beitrag finden Sie alles zu Förderungen für den Kauf & Bau von Immobilien. Förderungen für Sanierungen werden in einem separaten Beitrag angesprochen.

Zuschuss an Förderung ausrechnen

Was fördert die Wohnbauförderung in Tirol?

Das Land Tirol fördert diverse Wohnbauvorhaben, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Das sind:

  • die Errichtung (durch Neu-, Zu-, Ein- oder Umbau) von Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen
  • der Ersterwerb von Wohnhäusern und Wohnungen
  • der Erwerb von nicht (mehr) wohnbaugeförderten Wohnhäusern und Wohnungen
  • weitere Maßnahmen im Sinne des 3. Abschnittes des TWFG 1991

In welcher Form die Tiroler Wohnbauförderung umgesetzt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zuständig ist in jedem Fall die Abteilung für Wohnbauförderung im Amt der Tiroler Landesregierung. In diesem Beitrag finden Sie alles zu Förderungen für den Kauf & Bau von Immobilien. Förderungen für Sanierungen werden in einem separaten Beitrag angesprochen.

Voraussetzungen für die Tiroler Wohnbauförderung

Neben allgemeinen Bedingungen zum Erhalt der Förderung, die in ganz Österreich gelten, ist für die Wohnbauförderung Tirol vor allem Einkommen & Familiensituation wichtig. Grundsätzlich beantragt werden kann die Tiroler Wohnbauförderung von österreichischen Staatsbürgern und gleichgestellten Personen (EU-Bürger).

Eigenheim mit Hauptwohnsitz

Das geplante Eigenheim muss nach Fertigstellung zum Hauptwohnsitz werden, um gefördert zu werden. Alle anderen Hauptwohnsitze müssen bis spätestens 6 Monate nach dem Einzug in den geförderten Wohnsitz aufgegeben werden.

Finanzierung: Eigenmittel & Pfandrechte

Für den Kauf von Wohneigentum muss zusätzlich die Finanzierung gesichert sein, das heißt in den meisten Fällen, dass von einer Bank ein Immobilienkredit gewährt wird, der den Kauf möglich macht. Bei einem Neubau sowie beim Kauf von Wohnraum in verdichteter Bauweise wird deshalb unter anderem vorausgesetzt, dass der Käufer Eigenmittel in Höhe von min.5 % der Gesamtbaukosten mitbringt. Für das Eigenheim bzw. den Ersterwerb einer Wohnung muss der Kredit hypothekarisch besichert sein und über min. 10 Jahre laufen.

Wohnnutzfläche

Eine weitere Voraussetzung für eine Wohnbauförderung in Tirol ist die Wohnnutzfläche laut Bauplan. Sie muss pro Wohnung mindestens 30 m² und darf maximal 150 m² betragen.

Heizwärmebedarf & Energiesysteme im Neubau

Ebenso wichtig ist ein angemessener Heizwärmebedarf, ausgedrückt in der Energiekennzahl (EKZ) auf dem Energieausweis. Hier sind jedoch auch Ausnahmen möglich: z.B. können historische Gebäude immerhin unmöglich den Standard eines modernen Neubaus erfüllen.

Ein Neubau allerdings wird nur gefördert, wenn eine eine Photovoltaikanlage erreichtet wird und hocheffiziente alternative Energiesysteme verwendet werden. Das kann zum Beispiel in Form eines Wärmepumpen-Heizsystems umgesetzt werden. Mit anderen Worten: Je nachhaltiger das neue Wohnhaus, desto bessere Chancen auf hohe Förderung.

Einkommensgrenzen

Für das Einkommen gibt es Obergrenzen, die sich aus den Jahresnettoauskünften aller Personen im Haushalt ergeben. Hier werden auch Betreuungsgelder, 13+14 Gehalt, etc. dazugerechnet. Anschließend wird die Summe durch 12 geteilt um den Durchschnitt zu erhalten. Um die volle Förderung zu erhalten, gelten folgende Einkommensgrenzen:

  • 1 Person: 3.000 €
  • 2 Personen: 5.000 €
  • 3 Personen: 5.370 €
  • Jede weitere Person im Haushalt: zusätzlich 370 €

Werden die Grenzen jedoch nicht eingehalten, wird pro angefangene 100 € der Förderungsbetrag um 25 % gekürzt, ergibt also deutliche Einbußen.

Kinderzuschuss

Förderungswerber*innen bei Eigenheimen in nicht verdichteter Bauweise erhalten zusätzlich einen Kinderzuschuss. Hierbei wird die Familiensituation in Form eines Pauschalbetrags pro Kind berücksichtigt, indem der max. mögliche Förderbetrag pro Kind um 2.500 € erhöht wird. Diese Förderoption bezieht sich auf Kinder, die zum Zeitpunkt des Ansuchens im Haushalt leben.

Berücksichtigt werden aber auch Kinder, die bis längstens 10 Jahre nach der Förderungszusicherung geboren werden. Achtung: In so einem Fall muss das Ansuchen bis spätestens einem Jahr nach der Geburt eingereicht werden. Die Kinderzuschüsse werden bei der Endabrechnung des Bauvorhabens bzw. nach der Prüfung der Voraussetzungen ausgezahlt.

Arten der Wohnbauförderung

Wohnstarthilfe

Die Wohnstarthilfe ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und gilt bei Wohnhäusern in verdichteter Bauweise, die aus mindestens drei Eigentumswohnungen bestehen. Wie hoch der Förderzuschuss ausfällt, hängt von der Familiengröße und dem Nettoeinkommen ab. Es gelten folgende Einkommensgrenzen & Fördersummen:

monatliches Einkommen bis 2.500 €

  • Familie ohne Kind oder mit 1 Kind: 18.000 €
  • Familie mit 2 Kindern: 18.000 €
  • Familie mit 3 Kindern: 18.000 €
  • Familie mit 4 Kindern: 18.000 €

monatliches Einkommen über 2.500 € bis 2.800 €

  • Familie ohne Kind oder mit 1 Kind: 16.000 €
  • Familie mit 2 Kindern: 18.000 €
  • Familie mit 3 Kindern: 18.000 €
  • Familie mit 4 Kindern: 18.000 €

monatliches Einkommen über 2.800 € bis 3.100 €

  • Familie ohne Kind oder mit 1 Kind: 14.000 €
  • Familie mit 2 Kindern: 16.000 €
  • Familie mit 3 Kindern: 18.000 €
  • Familie mit 4 Kindern: 18.000 €

monatliches Einkommen über 3.100 € bis 3.400 €

  • Familie ohne Kind oder mit 1 Kind: 12.000 €
  • Familie mit 2 Kindern: 14.000 €
  • Familie mit 3 Kindern: 16.000 €
  • Familie mit 4 Kindern: 18.000 €

monatliches Einkommen über 3.400 € bis 3.700 €

  • Familie ohne Kind oder mit 1 Kind: 10.000 €
  • Familie mit 2 Kindern: 12.000 €
  • Familie mit 3 Kindern: 14.000 €
  • Familie mit 4 Kindern: 16.000 €

Wohnbauscheck: nicht rückzahlbarer Zuschuss

Der sogenannte Wohnbauscheck ist die Alternative zum Landeskredit. Dieser gilt z. B. für Reihenhäuser oder Eigentumswohnungen und neu gebauten Eigenheimen als auch für den Kauf von Bestandsimmobilien.

Der Unterschied zum Wohnbauförderungskredit ist, dass Wohnbauschecks nicht zurückbezahlt werden müssen. Auch ein Grundbucheintrag ist nicht erforderlich. Die Voraussetzung ist, dass der/die Käufer*in erst nach 10 Jahren frei über das geförderte Objekt verfügen kann. Verkauft der/die Eigentümer*in sein/ihr Objekt vor 10 Jahren, so muss dieser den Wohnbauscheck wieder an das Land Tirol zurückbezahlen.

Ein Wohnbauscheck wird einmalig und nur für ein einziges förderberechtigtes Objekt vergeben. Zuschüsse sind aber durchaus möglich, zum Beispiel für behindertengerechtes Wohnen, aber auch der Einbau einer Solaranlage bringt einen erhöhten Förderungsbetrag. Ausgezahlt wird der Wohnbauscheck, nachdem das Eigentumsrecht ins Grundbuch eingetragen wurde.

Wohnbauförderungskredit

Ein Wohnbauförderungskredit läuft in Tirol maximal 37,5 Jahre. Neben der Verzinsung sichert sich das Land als Kreditgeber außerdem durch ein Veräußerungsverbot und das Pfandrecht ab, welche beide ins Grundbuch eingetragen werden.

Wie hoch der Kreditbetrag ausfällt, hängt wesentlich von der Art des Wohnbaus ab. Unterschieden wird hier zwischen einer Eigenheimförderung, einer Förderung in verdichteter Bauweise und einer Erwerbsförderung. Für Eigenheime (=Wohnhaus mit ein oder zwei Wohnungen) wird eine Förderung von 54.000 € gewährt. Zusätzlich kann eine Kinderförderung in der Höhe von 2.500 € pro Kind in Anspruch genommen werden.

Die Förderung in verdichteter Bauweise erhält man für Wohnhäuser (Eigenheime) und Wohnungen, die Teil einer Anlage sind und dessen Grundstücksanteil (Grundverbrauch) pro Wohnung höchstens 400m² beträgt. Es wird ein Fixbetrag (abhängig vom durchschnittlichen Grundstücksanteil) pro m² förderbare Nutzfläche gewährt. Es können zwischen 980 € und 1.650 € pro Quadratmeter Wohnnutzfläche vergeben werden.

Folgender Tilgungsplan gilt hier:

  • 1.-5. Jahr:
    Zinssatz 0,2 %, Tilgung: 0,3 % = Annuität 0,5 % p.a.
  • 6.-10. Jahr:
    Zinssatz 0,3 %, Tilgung: 0,6 % = Annuität 0,9 % p.a.
  • 11.-20. Jahr:
    Zinssatz 0,5 %, Tilgung: 0,9 % = Annuität 1,4 % p.a.
  • 21.-25. Jahr:
    Zinssatz 0,8 %, Tilgung: 1,4 % = Annuität 2,2 % p.a.
  • 26.-30. Jahr:
    Zinssatz 2,2 %, Tilgung: 4,6 % = Annuität 6,8 % p.a.
  • ab dem 31. Jahr:
    Zinssatz 3,0 %, Tilgung: 4,7 % = Annuität 7,7 % p.a.

Die Rückzahlung verläuft dabei nach einem festgelegten Plan: Die Raten sind vierteljährig fällig, wobei die erste Rate dabei am Ende des dritten Monats nach Verzinsungsbeginn zu zahlen ist. Der Verzinsungsbeginn ist jeweils der1. Jänner, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober nach dem Einzug ins geförderte Eigenheim. Grundsätzlich ist aber auch eine frühzeitige Rückzahlung möglich. Der Vorteil hiervon ist, dass die Löschung des Veräußerungsverbots aus dem Grundbuch damit möglich werden kann. Eine Begünstigung in der Form, dass sich die Rückzahlungssumme verringert gibt es jedoch nicht.

Wohnbauförderung bei Erwerb eines nicht wohnbaugeförderten Objekts

Für eine Erwerbs- oder Fertigstellungsförderung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Der bekanntgegebene angemessene Preis für die jeweilige Gemeinde darf nicht überschritten werden
  • Beim Ersterwerb (Neubau) sind energetische Vorgaben einzuhalten
  • Angemessene Nutzfläche: min. 30 m² bis max. 150 m²

Die Höhe der Förderungen ist abhängig von der Personenanzahl und der entsprechenden angemessenen Nutzfläche. Bei der Erwerbsförderung können mindestens 15.000 € und maximal 26.000 € gewährt werden.

Ablauf des Förderungsansuchens

Ansuchen - Einreichung

  • Eigenheime: spätestens 6 Monate nach Baubeginn (Ansuchen A1)
  • Verdichtete Bauweise (Ansuchen A1):
    – Bei Neubau in Eigenregie spätestens 6 Monate nach Baubeginn
    – Bei Ersterwerb vom Bauträger spätestens 6 Monate nach dem Erwerb
    (das Bauvorhaben muss mit Zustimmung des Landes begonnen worden sein)
  • Erwerbsförderung (Ansuchen A4):
    spätestens 6 Monate nach dem Erwerb (Datum Kaufvertrag)
  • Fertigstellungsförderung (Ansuchen A4): vor Fertigstellung
  • Einreichstellen Neubau-Förderung:
    – Bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft
    – In den Bezirken Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land:
    Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung

Förderungszusicherung

Ausstellung nach positiver Prüfung des Ansuchens

Sicherstellung des Förderkredits

Durch Eintragung eines Pfandrechtes und Veräußerungsverbotes im Grundbuch. Für den Wohnbauscheck ist keine Sicherstellung im Grundbuch erforderlich.

Auszahlung der Förderung

  • Eigenheim, verdichtete Bauweise, Wohnung ohne weiteren Grundverbrauch:
    nach Zusicherung, Sicherstellung und Baufortschritt
  • Erwerbs- und Fertigstellungsförderung: nach Zusicherung und Sicherstellung

Zusatzförderungen für energiesparende & umweltfreundliche Maßnahmen

Eine umweltfreundliche Bauweise hat grundsätzlich positive Auswirkungen auf die Wohnbauförderung. Durch die Umsetzung folgender Maßnahmen sind Zusatzförderungen möglich:

  • Energie und Energieversorgung
  • Thermischer Komfort im Sommer und Raumluftqualität
  • Ökologisch vorteilhafte Baustoffe (Ökoindex3) und Konstruktion
  • Planung und Qualitätssicherung
  • Klimawandelanpassung
  • Umweltfreundliche Mobilität

Diese Zusatzförderungen müssen nicht zurückbezahlt werden. Die Höhe der Zusatzleistungen wird nach einem Punktesystem festgelegt (max. 26 Punkte möglich) :

  • Nutzfläche bis 300 m²: Gesammelte Punkte * förderbare Nutzfläche * 12 €
  • Nutzfläche über 300 m²: Gesammelte Punkte * förderbare Nutzfläche * 10 €

Die förderbare Nutzfläche beträgt pro Wohnung:

  • max. 95 m² bei 1-2 Personen
  • max. 105 m² bei 3 Personen und
  • max. 120m² bei 4 Personen oder mehr

Daraus ergibt sich eine max. Fördersumme von € 37.440 bei 26 Punkten. Wird zusätzlich eine thermische Solaranlage (max. 20 m² pro Wohnung förderbar) installiert oder eine Dach- bzw. Fassadenbegrünung angebracht sind Förderungssummen über € 40.000 möglich.

Die kleinen Details

Mit diesem Beitrag haben Sie einen Überblick über alle möglichen Förderungen erhalten. Detailliertere Informationen finden Sie in der Infobroschüre des Landes Tirol. Wie so oft kommt es nämlich auf die kleinen Details an um zu wissen, wie sich die Wohnbauförderung im konkreten Fall zusammensetzt. Für den ersten Überblick ist es jedoch schon einmal gut zu wissen, dass es eine Wahlmöglichkeit zwischen Wohnbaukreditförderung und Wohnbaucheck gibt. Was sinnvoller ist, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich hier von der Wohnbauförderungsabteilung beim Amt der Tiroler Landesregierung bzw. der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft helfen.

Infobroschüre Wohnbauförderung

Oft gestellte Fragen

Braucht es für die Wohnbauförderung einen Hauptwohnsitz?

Ja, das geplante Eigenheim muss nach Fertigstellung zum Hauptwohnsitz werden, um gefördert zu werden. Alle anderen Hauptwohnsitze müssen bis spätestens 6 Monate nach dem Einzug in den geförderten Wohnsitz aufgegeben werden.

Zurück zur Übersicht

Ähnliche Beiträge

Mann rechnet mit Taschenrechner und Smartphone

Tilgung & Tilgungsplan bei Krediten

Die Tilgung ist ein wichtiger Teil der Kreditrate als Rückzahlung des Kredits. Wozu dazu ein …

Mehr erfahren

Zinsen: Die wichtigsten Definitionen

Welche Zinsarten gibt es? Wie berechnet man diese? In diesem Beitrag geben wir Auskunft über …

Mehr erfahren

Papierschiff aus Hunderteuroscheinen

Leitzinssatz & EURIBOR: Definitionen

Medial hört man immer wieder die Begriffe Leitzinssatz & EURIBOR. Doch wie definieren sich di…

Mehr erfahren

Pfeil nach oben mit Prozentzeichen

Inflation & Verbraucherpreisindex: Definitionen

Was bedeutet Inflation und wie wird diese gemessen? Diesem Thema sowie den Konsequenzen darau…

Mehr erfahren

2 kleine Figuren älterer Leute sitzen auf eine paar Euromünzen

Leibrente: Die finanzielle Sicherheit im Alter

Die finanzielle Absicherung im Ruhestand ist ein wichtiger Aspekt, der zunehmend an Bedeutung…

Mehr erfahren

Zettel mit Reverse Mortgage und Haus darauf

Umkehrhypothek: Geld bekommen, wohnhaft bleiben

Eine Möglichkeit, das vorhandene Vermögen im Alter zu nutzen, ist die Umkehrhypothek. In dies…

Mehr erfahren

Haus und Würfel auf einer Waage

Die Hypothek: Das Grundpfand an einer Liegenschaft

Die Hypothek ist das Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache. Welche Arten von Hypotheken es …

Mehr erfahren

Mehrere Häuser und Prozentzeichen

Simultanhypothek: Mehrere Immobilien, eine Hypothek

Mit der Simultanhypothek ist es möglich eine Forderung durch zwei oder mehrere Liegenschaften…

Mehr erfahren

2 Türme mit Münzen, auf einem steht ein Haus, auf dem anderen niedrigeren ein Prozentzeichen

Höchstbetragshypothek: Flexible Nutzung & Aufstockung

Während eine Festbetragshypothek sich immer an der Höhe des aufgenommenen Kredits orientiert,…

Mehr erfahren

Miniaturfigur sitzt auf Münzen und liest

Hypothekar- & Immobilienkreditgesetz

Das Hypothekar & Immobilienkreditgesetz regelt grundpfandrechtlich gesicherte Immobilienkredi…

Mehr erfahren

viele grüne und ein rotes Haus aus Monopoly

Pfandrechte

Pfandrechte gibt es sowohl für bewegliche, als auch für unbewegliche Sachen. Im letzteren Fal…

Mehr erfahren