Bei fixen Zinsen werden die Zinsen über eine gewisse Laufzeit fix vereinbart. Dadurch können sich Kreditnehmer gegen Zinssteigerungen absichern. Diese Sicherheit hat jedoch ihren Preis, denn Fixzinssätze sind meist teurer als variable Kredite. Zudem sind keine Sondertilgungen in unbegrenzter Höhe sofort und kostenfrei möglich, denn das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) regelt die Möglichkeiten von Sondertilgungen während einer Fixzinsperiode. Grundsätzlich können Verbraucher während einer Fixzinsperiode vorzeitige Tilgungen machen – es wird aber von der finanzierenden Bank ein sogenanntes Pönale von max. 1 % für den vorzeitig getilgten Betrag verrechnet. Unternehmer können während einer Fixzinsperiode keine Sondertilgungen leisten. Was für Verbraucher jederzeit möglich ist, ist die Auflösung einer Fixzinsvereinbarung. Diese ist gegen eine Pönale von 1 % der offenen Kreditsumme (auch Vorfälligkeitsentschädigung genannt) durch eine Umschuldung möglich (dazu später mehr).
Die Fixzinssätze schwanken in der Regel im Einklang mit den laufzeitkongruenten EUR-Swap-Sätzen, also der Fixzinskomponente im Tauschgeschäft fixe gegen variable Zinsen. Der EURIBOR hat dabei keine direkten Auswirkungen auf einen Fixzinskredit, sondern ist die Basis für die Vergabe von variablen Zinsen. Der Fixzinssatz wird nämlich aus dem jeweiligen Swap-Satz und der Marge, die auf den Swap-Satz aufgeschlagen wird, gebildet. Manche Banken kalkulieren hingegen mit einem internen Refinanzierungssatz, welcher je nach Kreditlaufzeit der Finanzierung und des Fixzinssatzes unterschiedlich hoch ist.
Während die Sicherheit gegen Zinssteigerungen positiv zur Sicherheit beiträgt, können jedoch auch Argumente gegen den Abschluss eines Fixzinssatzes sprechen, z.B.:
- Die Zins- und damit auch Ratendifferenz zwischen variablen und Fixzinssatz ist zu hoch.
- Wunschlaufzeit kann nicht abgesichert werden.
- Die Flexibilität, Sondertilgungen zu leisten, ist eingeschränkt.
- Es werden keine steigenden Sollzinsen erwartet.
Laufzeit der Fixzinsperiode
Eine Fixzinsbindung wird mit verschiedenen Laufzeiten angeboten, diese liegen meist zwischen 5 und 30 Jahren und können sich entweder über die gesamte Laufzeit hinweg oder nur auf den Anfang der Laufzeit beschränken:
Ein kurz- bis mittelfristiger Fixzinskredit bis zu 10 Jahre eignet sich optimal, wenn dieser im Vergleich zu längeren Fixzinsen wesentlich günstiger ist und man laufend oder zum Ende der Fixzinszeit größere Sondertilgungen vornehmen kann. Bei Fixzinssätzen von 15 Jahren spricht man von längerfristigen Absicherungsmodellen. Diese Laufzeit sollte man wählen, man eine fixe Kalkulationsbasis haben möchte und die Risikoneigung eher gering ist. 20- bzw. 25-jährige Fixzinssätze sind besonders interessant, wenn diese im Vergleich zu 15-jährigen Fixzinsmodellen nur geringfügig teurer oder sogar etwas günstiger sind. Kunden, die das Risiko steigender Zinsen fast vollständig ausschließen wollen, sind mit Laufzeiten einer Fixzinsbindung von 15 Jahren oder länger gut beraten. Ein 30-jähriger Fixzinskredit bei gleicher Kreditlaufzeit ist ein sogenanntes Voll-Tilgungs-Modell. Hier existiert für die gesamte Laufzeit kein Zinsrisiko. Lediglich der Risikoaufschlag für diese lange Fixzinszeit könnte gesamt gesehen höher ausfallen, als bei einem variablen Kredit.
Greift der Fixzinssatz lediglich auf einen Teil der Laufzeit, wird nach Ende dieser vereinbarten Laufzeit aus dem Kredit ebenfalls ein variabler Kredit. Deshalb sollte man auf Anschlusskonditionen nach Ablauf der Fixzinsphase achten. Die Höhe des variablen Zinssatzes ist jedoch nach der Laufzeit nicht abschätzbar, weshalb es sich empfiehlt, laufende Sondertilgungen während der Fixzinsphase einzuplanen, die die Kreditaushaftung nach Ablauf der Finxzinsvereinbarung und damit auch die Restrisiken höherer Kreditraten durch künftig hohe Zinsen reduziert.