Seilbahn in verschneiten Bergen

Sie sind hier richtig, wenn... Sie sich für eine Mietshausverwaltung interessieren.

Mietshausverwaltung auf einen Blick

Als Eigentümer*in eines Mietshauses mit mehreren Mieteinheiten müssen Sie sich um viele Angelegenheiten kümmern: die Belange Ihrer Mieter*innen, die Abrechnung mit Versorgungsdienstleistern oder die Instandhaltungsarbeiten an der Liegenschaft. Möchten Sie sich den Aufwand – und vielleicht auch Ärger – ersparen, überlassen Sie uns die Mietshausverwaltung. Als Schnittstelle zwischen Ihnen und Ihren Mieter*innen sind wir stets Ansprechpartner für beide Seiten. Ganz im Sinne Ihrer Liegenschaft.

Eine moderne Gewerbeimmobilie in der Mietshausverwaltung

Ihre Vorteile im Überblick

Beratung

Das Mietrechtsgesetz ist nicht einfach. Wir beraten Sie daher umfassend zu Ihren Möglichkeiten, Rechten & Pflichten als Vermieter, sowie zu Finanzfragen für Sie als Anleger. In unserem Online Portal steht Ihnen zudem ein umfassender FAQ-Bereich zur Verfügung.

Organisation

Wir übernehmen die Organisation rund um die Vermietung Ihres Hauses und sämtlicher Erhaltungsmaßnahmen an Ihrem Objekt. Dazu zählen rechtlich korrekte Mietverträge, sowie die Überwachung von Mieterwechsel inkl. Übernahme & Übergabe sowie Kaution, Reparaturen und Abwicklung von Versicherungsschäden.

Buchhaltung

Von der Anpassung der Miete über die Verwaltung von Zahlungseingängen zur jährlichen Abrechnung für Ihre Mieter, wir kümmern uns darum. Weiters erhalten Sie monatlich Ihre Hauseigentümerabrechnung, wo Einnahmen und Ausgaben genau aufgeschlüsselt sind. Und alle Belege sind bei uns digital über unser Online Portal zugänglich.

Vermietung

Egal ob Mietvertragsverlängerung oder Neumietersuche: Mit uns brauchen Sie sich um nichts mehr sorgen. Wir schauen auf alles, von Kaution bis Mietvertrag. Mehr zur Neuvermietung unter Wir als Makler.

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Ihre Immobilie – Unser Service

Als Vermieter*in eines Mietshauses ist es Ihre Aufgabe, sich um alle anfallenden Anliegen zu kümmern – von der jährlichen Mieterabrechnung über das Mahnwesen bis hin zur Neuvermietung inklusive Wohnungsabnahme und -übergabe. Bei diesen und vielen anderen Aufgaben müssen Sie stets die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten. So sind etwa die Unterschiede bezüglich des Mietrechtsgesetzes bei Teilanwendung (Mietverträge lassen viel Spielraum zu) und Vollanwendung (Mietverträge sind gesetzlich geregelt) zu berücksichtigen. Sowohl bei Mietshäusern im Teilanwendungs- als auch Vollanwendungsbereich gilt jedoch: Nur eine rechtssichere Vermietung trägt zur nachhaltigen Erhaltung Ihrer Immobilie bei. Also, wie wäre es, wenn wir Ihnen diese Arbeit abnehmen?

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Thumbnail des Videos: Mietshausverwaltung, lassen Sie uns helfen

Digitale Mietshausverwaltung

Mit unserem Online-Portal Casavi profitieren Sie von einer modernen Hausverwaltung für Ihr Mietshaus. Sie und Ihre Mieter*innen erhalten persönliche Zugänge, über die alle relevanten Informationen (Neuigkeiten, Termine, Ereignisse) und Dokumente (Energieausweis, Betriebskostenabrechnungen) verfügbar sind. Über unsere digitale Mietshausverwaltung sparen Sie so eine Menge Papierkram, erleichtern aber vor allem die Kommunikation mit Ihren Mieter*innen und uns. So können Ihre Mieter*innen z. B. schnell und unkompliziert ihre Anliegen an uns melden. Sie werden über alle Ereignisse informiert und behalten transparent den Überblick über Ihr Mietshaus.

Zum Login-Bereich

Das Tool Casavi für die Mietshausverwaltung

Gewerbeverwaltung Miete

Vermieten Sie Ihre Gewerbeimmobilie an mehrere Mieter*innen, sind – im Gegensatz zum Wohnungseigentum – andere Vorgaben und Gesetze zu berücksichtigen. Vertrauen Sie bei der Gewerbeverwaltung auf unsere Expertise und Unterstützung. Wir wissen Sie rechtssicher zu beraten, individuell zu betreuen und Ihre Liegenschaft nachhaltig zu verwalten. Sie erhalten für Ihr Bürogebäude, Geschäftslokal oder Einkaufszentrum im Tiroler Unterland ein professionelles Facility Management mit Kompetenzfokus auf dem Gebäudemanagement.

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Moderne Neubauimmobilie in der Mietshausverwaltung

Unsere Preise

Mindesthonorar

unabhängig von Einheiten

2.000 €

exkl. USt.

  • Beratung
  • Organisation
  • Buchhaltung
  • Digitale Hausverwaltung

FAQs Mietshausverwaltung

Warum benötige ich eine professionelle Mietshausverwaltung?

Im Mietrecht sind zahlreiche Rechte & Pflichten für Sie als Vermieter*in zu beachten. Egal ob im Vollanwendungsbereich MRG oder Teilanwendungsbereich MRG. Gerade wenn Sie mehrere Einheiten innerhalb eines Hauses vermietet haben, empfiehlt sich, diesen Aufwand an eine professionelle Verwaltung abzugeben.

Wer ist in der Mietshausverwaltung Kunde?

Selbstverständlich Sie als Eigentümer*in und Vermieter*in, aber auch Ihre Mieter*innen. Wir als Verwaltung sind entsprechend das Bindeglied dazwischen. Sie und Ihre Mieter*innen erhalten somit also auch alle einen Zugang zu unserem Online-Portal Casavi, wobei Sie als Eigentümer*in Zugriff auf alle Vorgänge und Dokumente Ihrer Mieteinheiten haben.

Wie funktioniert der Verwaltungswechsel im Mietshaus?

Grundsätzlich können Sie als Alleineigentümer*in Ihren alten Verwaltervertrag jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsbestimmungen kündigen.

Was zählt zu den Pflichten der Mietshausverwaltung?

Zum einen gehört hierzu die buchhalterische Betreuung, wie die Erstellung der jährlichen Vorausschau & Vorschreibungen, sowie der Abrechnung an Ihre Mieter*innen. Zum anderen alles Organisatorische, wie etwa Reparaturen & Sanierungen, aber auch die Befristung und Kündigung von Mietverträgen uvm. Die Neuvermietung von Einheiten erfolgt über unsere Tätigkeit als Makler mit entsprechendem Vermittlungsauftrag.

Wann erhalte ich meine Miete?

Grundsätzlich 1x im Monat am Ende des Monats mit der Erstellung Ihrer Hauseigentümerabrechnung, in der Ihre monatlichen Aufwände (z.B. Reparaturen, Sanierungen aber auch Betriebskosten für selbst genutze Einheiten und Leerstände) abgezogen werden. Um alle Aufwände des Monats in diese Abrechnung zu nehmen und auch allfällige Mahnläufe an Ihre Mieter*innen miteinzukalkulieren, können wir die Abrechnung und Auszahlung Ihres Mieterlöses erst zum Ende des Monats vornehmen.

Wann werden Hauptmietzins und Betriebskosten für meine Mieter*innen erhöht?

Grundsätzlich mit Erstellung der neuen Vorschreibung für das neue Jahr. Hier werden die Betriebskosten gem. Inflation entsprechend angehoben. Auch der Hauptmietzins wird erhöht, gem. der Vereinbarungen Ihrer Mietverträge, in der eine Anpassung an einen Verbraucherpreisindex üblich ist.

Mann tippt auf dem Taschenrechner und kalkuliert für die Buchhaltung

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