Wohnsitze: Haupt- & Nebenwohnsitz
Egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz, wir erklären, was es mit den Begriffen auf sich hat und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

Egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz, wir erklären, was es mit den Begriffen auf sich hat und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
Der Hauptwohnsitz ist jene Unterkunft, den eine Person in Österreich zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehung gemacht hat. Hierbei ist wesentlich dass die Person die Unterkunft mit dieser Absicht nutzt und sich andererseits dann auch tatsächlich dort aufhält. Die Absicht kann erwiesen werden, wenn der Hauptwohnsitz angemeldet wurde oder dies aus den Umständen hervorgeht, weil sich jemand faktisch dort aufhält.
Für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sind folgende Kriterien ausschlaggebend:
Im Unterschied zum Hauptwohnsitz reicht es bei der Einstufung als “Nebenwohnsitz”, dass jemand an dieser Unterkunft bloß einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen hat. Mögliche Anknüpfungspunkte sind:
Zu letzterem Punkt ist in Tirol insbesondere auf die Regel zu Freizeitwohnsitzen zu achten. Auch die Absicht hinter dem Nebenwohnsitz kann erwiesen sein oder aus den Umständen hervorgehen. Zeitlich ist es ausreichend, wenn ein Anknüpfungspunkt zumindest für einen gewissen Zeitraum gegeben ist (“bis auf Weiteres”). Insgesamt können beliebig viele Nebenwohnsitze begründet werden.
Bei mehreren Wohnsitzen kann immer nur einer der Hauptwohnsitz sein. Sind mehrere Wohnsitze Mittelpunkt der Lebensbeziehung, so ist jener Wohnsitz der Hauptwohnsitz zu dem jemand aus persönlicher Sicht das überwiegende Naheverhältnis hat. Nicht entscheidend dabei ist also nicht ob der/die Betroffene selbst den Wohnsitz als Hauptwohnsitz bezeichnet, sondern was die Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehung ergibt.
Es müssen jedenfalls nicht alle Kriterien erfüllt sein. Eine Person kann beispielsweise an einem Ort den Hauptwohnsitz haben, an der sie nicht ihrer/seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, wenn andere Kriterien (etwa familiäre und wirtschaftliche Beziehungen) erfüllt sind und insgesamt stärker ins Gewicht fallen – wenn etwa Partnerinnen/Partner und/oder minderjährige Kinder an dem als “Hauptwohnsitz” bezeichneten Ort leben und sich auch die/der Meldepflichtige dort für eine gewisse Zeit aufhält. Bei der Betrachtung der wirtschaftlichen Beziehungen kann es auch eine Rolle spielen, ob eine Unterkunft ein Haus, eine Wohnung, oder ein Zimmer ist und ob diese gekauft, gemietet oder bloß unentgeltlich genutzt wird.
Im Laufe der Zeit kann sich die Wohnsitzqualität ändern z.B. wenn die Person in Pension geht und sich nun übermäßig am bisherigen Nebenwohnsitz (“Freizeitwohnsitz”) aufhält. So verschiebt sich der Lebensmittelpunkt hin zum Nebenwohnsitz und es muss eine Ummeldung erfolgen. Dies gerade dann, wenn zwar nach wie vor eine familiäre Bindung zum Hauptwohnsitz besteht (z.B. wenn dieser für Besuche von Kindern, Betreuung von Enkelkindern oder kulturelle Angebote genutzt wird), jedoch nur in einer untergeordneten Form. Dasselbe gilt auch umgekehrt, wenn ein Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz wird, etwa wenn Kinder von zuhause ausziehen.
Der Hauptwohnsitz ist jene Unterkunft, den eine Person in Österreich zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehung gemacht hat. Hierbei ist wesentlich dass die Person die Unterkunft mit dieser Absicht nutzt und sich andererseits dann auch tatsächlich dort aufhält. Die Absicht kann erwiesen werden, wenn der Hauptwohnsitz angemeldet wurde oder dies aus den Umständen hervorgeht, weil sich jemand faktisch dort aufhält.
Im Unterschied zum Hauptwohnsitz reicht es bei der Einstufung als “Nebenwohnsitz”, dass jemand an dieser Unterkunft bloß einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen hat. Mögliche Anknüpfungspunkte sind Studium, Arbeit oder regelmäßig Freizeit verbringen.
Bei mehreren Wohnsitzen kann immer nur einer der Hauptwohnsitz sein. Sind mehrere Wohnsitze Mittelpunkt der Lebensbeziehung, so ist jener Wohnsitz der Hauptwohnsitz zu dem jemand aus persönlicher Sicht das überwiegende Naheverhältnis hat. Nicht entscheidend dabei ist also nicht ob der/die Betroffene selbst den Wohnsitz als Hauptwohnsitz bezeichnet, sondern was die Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehung ergibt.
Beliebig viele. Jedoch sind Nebenwohnsitze zu Freizeitzwecken (Freizeitwohnsitze) in Tirol derart stark reglementiert, dass es nahezu unmöglich ist, einen zu bekommen.
Ja das ist grundsätzlich durch eine Ummeldung beim Meldeamt möglich.
Mit welchem Wohnsitz man gemeldet ist, hat eine Vielzahl von Konsequenzen. Bei mehreren Wohnsitzen kann immer nur einer der Hauptwohnsitz sein. Sind mehrere Wohnsitze Mittelpunkt der Lebensbeziehung, so ist jener Wohnsitz der Hauptwohnsitz zu dem jemand aus persönlicher Sicht das überwiegende Naheverhältnis hat. Nicht entscheidend dabei ist also nicht ob der/die Betroffene selbst den Wohnsitz als Hauptwohnsitz bezeichnet, sondern was die Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehung ergibt.