Die Hypothek: Das Grundpfand an einer Liegenschaft
Die Hypothek ist das Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache. Welche Arten von Hypotheken es gibt und wozu sie dienen, finden Sie in diesem Beitrag.

Die Hypothek ist das Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache. Welche Arten von Hypotheken es gibt und wozu sie dienen, finden Sie in diesem Beitrag.
Das Wort “Hypothek” stammt aus dem Griechischen und kann mit Unterpfand übersetzt werden. In Österreich ist eine Hypothek ein Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache, also einer Liegenschaft. Eine Hypothek gehört demnach zu den Grundpfandrechten und stellt für Gläubiger eine Sicherheit da. Die Hypothek wird klassischerweise als Sicherungsmittel für Hypothekarkredite im Bankwesen eingesetzt.
§ 448 ABGB Ein Pfandrecht an einer Liegenschaft wird Hypothek oder Grundpfand genannt
Konkret bedeutet dies, dass der/die Hypothekennehmer*in Rechte an seiner/ihrer Immobilie einräumt (in der Regel an eine Bank), um als Gegenleistung leihweise Geldzahlungen zu erhalten (in der Regel ein Darlehen). Dabei wird die Höhe der möglichen Hypothek durch den Immobilienwert bestimmt und auch begrenzt. Eine Hypothek kann für eine natürliche oder juristischen Person zur Sicherung einer Forderung ins Grundbuch (konkret ins C-Blatt/Lastenblatt) eintragen werden.
Die eingetragene Hypothek dient dem Kreditinstitut dann als Sicherheit. So kann der/die Gläubiger*in die Liegenschaft verwerten (Versteigerung), wenn Schuldner ihren Verpflichtungen (Rückzahlung des Kredits) trotz dem Setzen einer Nachfrist nicht nachkommen.
Denkt man an eine “normale” Hypothek, ist meist die sogenannte Festbetragshypothek (auch Darlehenshypothek) gemeint. Hier ist das Pfandrecht an einen bestimmten Kredit gebunden und auf diesen Kreditbetrag (plus Nebengebührensicherstellung) begrenzt. Nach der Tilgung dieses Kredits kann das Pfandrecht nicht für weitere Kredite genutzt werden. Es gibt aber noch Sonderformen. Dazu gehört:
Bei der “normalen” Festbetragshypothek ist der Ablauf wie folgt: Da die Restschuld des Darlehens mit der Zeit immer weniger wird, sinkt auch der Wert der eingetragenen Hypothek nach und nach. Die Hypothek wird automatisch aufgelöst, sobald die Restschuld des Darlehens bei null angekommen ist.
Die Grundschuld wird bei der Höchstbetragshypothek unabhängig vom Darlehen eingetragen. Das bedeutet, dass hier die Grundschuld im Vergleich zur Hypothek nicht parallel zur Restschuld sinkt, sie bleibt über die gesamte Laufzeit mit dem unverändert gleich hohen Betrag eingetragen. Die Höchstbetragshypothek kann dann mittels Antrag und mit Zustimmung der Bank aus dem Grundbuch gelöscht werden, wenn die Restschuld vollständig getilgt wurde.
Der Vorteil der Höchstbetragshypothek ist, dass sie wesentlich flexibler als die “normale” Hypothek ist: Bei Verkauf der Liegenschaft kann die Grundschuld zum Beispiel an den neuen Besitzer übertragen werden (Voraussetzung: Zustimmung der Bank) oder man verwendet die bestehende Grundschuld für ein neues Darlehen – das spart nicht nur Notarkosten, sondern auch die Eintragungsgebühr und andere damit verbundene Kosten.
Die Frage, ob man eine Hypothek vorzeitig löschen oder kündigen kann, wird von Kreditnehmern häufig gestellt. Schuldner möchten gerade beim Immobilienverkauf das Grundbuch frühzeitig bereinigen, eine vorzeitige Löschung von Hypotheken ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
Einerseits muss der dazugehörige Kredit vollständig zurückbezahlt sein. Eine Ausnahme ist möglich, wenn der Kreditnehmer über eine ausgezeichnete Bonität verfügt – dann könnte bereits vor gänzlicher Rückzahlung des Kredites eine Löschung beantragt werden. Anderseits hat auch die Bank ein Mitspracherecht, denn ob sie der Löschung zustimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Weitere Informationen zur Löschung, sowie auch zu Eintragungsgebühren finden Sie im Artikel Pfandrechte.
Bei einer Hypothek dient die betroffene Immobilie dem/der Gläubiger*in als Sicherheit für den Fall, dass Schuldner*innen den Kredit irgendwann nicht zurückbezahlen können. Demnach droht im äußersten Fall die Zwangsversteigerung der Immobilie. Damit es nicht so weit kommt, gilt es frühzeitig Kontakt zur kreditgebenden Bank aufzunehmen, sollte ein finanzieller Engpass bestehen. Gemeinsam kann eine passende Lösung wie eine Stundung der Raten, eine Ratenreduktion oder ein Umschuldungskredit gefunden werden.
Eine Hypothek kann nicht nur zur Finanzierung des Kaufs einer Immobilie Sinn machen. Wenn bereits eine lastenfreie Immobilie vorhanden ist, macht die Hypothek auch dann Sinn wenn:
Es gibt die klassische Festbetragshypothek sowie die Höchstbetragshypothek. Die Besonderheit der Höchstbetragshypothek ist, dass das Pfandrecht nur bis zur Forderungshöhe, die Hypothek hingegen bis zum Höchstbetrag besteht. Es handelt sich um eine Grundschuld.
Im C-Blatt (Lastenblatt) der jeweiligen Liegenschaft.
Bei einer Hypothek dient die betroffene Immobilie dem/der Gläubiger*in als Sicherheit für den Fall, dass Schuldner*innen den Kredit irgendwann nicht zurückbezahlen können. Demnach droht im äußersten Fall die Zwangsversteigerung der Immobilie.
Eine vorzeitige Löschung von Hypotheken ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich: Der dazugehörige Kredit muss vollständig zurückbezahlt sein. Eine Ausnahme ist möglich, wenn der Kreditnehmer über eine ausgezeichnete Bonität verfügt – dann könnte bereits vor gänzlicher Rückzahlung des Kredites eine Löschung beantragt werden (durch z.B. Umschuldung auf eine andere Immobilie oder andere Sicherheiten).
Die Hypothek ist das Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache, welche im C-Blatt (Lastenblatt) des Grundbuchs eingetragen wird, meist um Kredite zu besichern. Konkret bedeutet dies, dass der/die Hypothekennehmer*in Rechte zur Besicherung an seiner/ihrer Immobilie einräumt (in der Regel an eine Bank), um als Gegenleistung leihweise Geldzahlungen zu erhalten (in der Regel ein Darlehen). Dabei wird die Höhe der möglichen Hypothek durch den Immobilienwert bestimmt und auch begrenzt. Unterschieden wird zwischen Festbetragshypothek und Höchstbetragshypothek. Gelöscht werden kann das Pfandrecht meist erst dann, wenn die volle Kreditsumme (Tilgung & Zinsen) zurückbezahlt wurde.