
Hausversammlungen: Jetzt digital
Mit Vulcavo nutzen wir als erste österreichische Verwaltung das digitale Potenzial von Eigent…
Sie sind hier richtig, wenn... Sie auf der Suche nach einer neuen Verwaltung für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft sind.
Für Ihre Liegenschaft im Wohnungseigentum suchen Sie eine zuverlässige und professionelle Hausverwaltung? Als Wohnungseigentümergemeinschaft finden Sie in uns die richtige Entlastung bei allen Belangen rund um die allgemeinen Teile Ihrer Liegenschaft in Kufstein, Kitzbühel oder Schwaz. Mit unserem Service – von der Buchhaltung für Betriebs- und Heizkosten bis zur Organisation von Reparaturen und Wartungsarbeiten – erhält Ihre Gemeinschaft eine starke Unterstützung.
Wir verwalten Ihre Wohnungseigentumsgemeinschaft rechtlich korrekt nach WEG und beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten. Hier steht Ihnen neben der jährlichen Hausversammlung ein umfassender FAQ-Bereich zur Verfügung.
Von Hausversammlungen (auch online möglich) über Beschlussfassung bis hin zu sämtlichen Erhaltungsmaßnahmen an Ihrem Objekt. Kleine Reparaturen bis große Sanierungen, sowie Abwicklung von Versicherungsschäden, wir kümmern uns um alles.
Vorschreibung, Betriebskostenabrechnung und Instandhaltungsrücklage: Wir verwalten die Finanzen Ihrer Gemeinschaft. Dazu zählt auch die Überwachung von Zahlungseingängen (inkl. automatischem Mahnwesen) uvm. Und alle Belege sind bei uns digital über unser Online Portal zugänglich.
Damit aus den unterschiedlichen Eigentümer*innen einer Liegenschaft eine Gemeinschaft wird, ist es wichtig, die verschiedenen Interessen zu wahren. Genau diesen Vorteil erhalten Sie mit unserer individuellen Betreuung, die stets die Gemeinschaft der Liegenschaft im Blick hat. Mit der WEG-Verwaltung übertragen Sie uns beispielsweise die Organisation von Eigentümerversammlungen, die Erstellung der jährlichen Vorausschau, die Vorschreibung sowie jährliche Abrechnung für die Wohnungseigentümer*innen. Den gesamten Zahlungsverkehr für die Liegenschaft wickeln wir für Sie über Ihr Treuhandkonto ab. Bei Bedarf organisieren wir für Ihre Liegenschaft Reparaturen, Instandhaltungen und Wartungsarbeiten – auch im Notfall.
Wir verwalten mit Casavi. Das heißt:
Wir bieten für alle Kunden in der Hausverwaltung ein Online-Portal zum kostenlosen Login an. Das heißt, Sie als Eigentümer, als auch Ihre Mieter erhalten die Möglichkeit, sich in unserem Online-Portal zu registrieren.
Casavi ist sowohl via Browser, als auch via App zugänglich und bietet zahlreiche Vorteile, wie z.B. ein digitales Dokumentenarchiv, ein Nachbarschaftsforum für Ihre Miteigentümer, einen FAQ-Bereich, uvm.
Nicht jede Wohnungseigentümergemeinschaft benötigt Unterstützung für Wohnungen. Auch Gewerbeimmobilien im Wohnungseigentum fordern eine professionelle und fachgerechte Verwaltung der allgemeinen Teile Ihrer Liegenschaft. Nutzen Sie für die Gewerbeverwaltung Ihrer Gewerbehallen, Bürokomplexe oder anderen größeren gewerblichen Mehrparteienobjekte gerne unsere Expertise und Unterstützung. Wir von Rezac Hausverwaltung sind im gesamten Tiroler Unterland für Sie tätig. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.
unabhängig von Einheiten
2.000 €
exkl. USt.
Im Wohnungseigentum ist eine Vielzahl von Gesetzen zu beachten. Allein die Beschlussfassung oder aber auch die richtige Abrechnung sind Themen, mit denen die meisten Wohnungseigentumsgemeinschaften, die sich selbst verwalten überfordert sind. Die Folge davon: Streitereien, in den meisten Fällen finanzieller Natur. Zudem erhalten nur gewerbliche Verwalter eine entsprechend (gesetzlich verpflichtende) Haftpflichtversicherung. Für Eigenverwalter*innen bedeutet dies, dass der Gemeinschaft zugefügter Schaden (auch unabsichtlicher) durch die eigene Tasche zu bezahlen ist. Diese Themen sind übrigens völlig unabhängig von der Größe der Liegenschaft: Wohnungseigentum mit seinen gültigen Gesetzen bleibt immer Wohnungseigentum und Gesetze lassen sich nicht einfach ignorieren, nur weil die Liegenschaft nur aus 2 oder 3 Einheiten besteht.
Grundsätzlich die Wohnungseigentümergemeinschaft als Rechtsperson, die aus den einzelnen Wohnungseigentümer*innen besteht. Sollten Sie Ihr Wohnungseigentumsobjekt vermietet haben, ist Ihr/e Mieter*in nicht Kunde/in der WEG, weshalb diese auch keine Zahlungen (der Betriebskosten) an uns leisten dürfen. Was wir allerdings für Ihre Mieter*innen anbieten, ist ebenfalls ein (eingeschränkter) Zugriff auf unser Online Portal Casavi.
Grundsätzlich Wohnungen und sonstige selbstständige Räumlichkeiten (wie Büros, Geschäftslokale, etc.) seit dem Wohnungseigentumsgesetz 2002 aber auch Kfz-Abstellplätze. Das alles lesen Sie in Ihrer Parifizierung, wo die Wohnungseigentumsobjekte (also die einzelnen Tops) der WEG mit Ihren Nutzwerten aufgelistet sind.
Grundsätzlich braucht es 2 Dinge für den Wechsel der WEG-Verwaltung: Zum einen die schriftliche Zustimmung von über 50% aller Nutzwertanteile zur Kündigung der alten Verwaltung und Bestellung einer neuen Verwaltung. Zum anderen die Einhaltung der Kündigungsfristen Ihres Verwaltervertrages. Hier ist es branchenüblich, dass Verwaltungen zum 31.12. unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden können. Das heißt, dass die Kündigung (mit Unterschriftenliste) der Verwaltung bis zum 30.9. des Jahres zu übergeben ist. Genaueres lesen Sie in Ihrem Verwaltungsvertrag.
Grundsätzlich alle Maßnahmen gem. der ordentlichen und außerordentlichen Verwaltung der WEG (in § 28 & 29 WEG ist hierzu eine Liste aller Maßnahmen zu finden). Achtung: Das Änderungsrecht gem. § 16 WEG (also bauliche Änderungen in einem Wohnungseigentumsobjekt) ist eine individuelle Sache der/des individuellen Wohnungseigentümers/eigentümerin. Hierzu finden Sie in unserem Online Portal eine umfassende Beschreibung in den FAQs.
Gesetzlich grundsätzlich 1x alle 2 Jahre. Hier ist unser Service, eine jährliche Versammlung abzuhalten, egal ob online oder in Präsenz.
Da der Energieausweis verpflichtend im Verkauf oder der Vermietung einer Wohnungseigentumseinheit anzugeben ist, lassen wir diesen standardmäßig durch eine/n Sachverständige/n erstellen, so wie das WEG es vorschreibt.
Die ÖNORM B1300 dient zur Sicherheit des Gebäudes. Sie ist Richtlinie zur Erstellung eines entsprechenden Sicherheitsgutachtens, welches Gefahrenpotenziale innerhalb der Liegenschaft und die Dringlichkeit der Behebung aufzeigt. Die Behebung dieser Mängel hat vor allem eine Haftungsrelevanz im Schadensfall, z.B. wenn jemand über eine Stufe stürzt, obwohl bewusst war, dass diese Stufe nicht durch ein Geländer gesichert war, wie es die ÖNORM B1300 vorschreibt, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Haftung gezogen werden. Deswegen geben wir standardmäßig ein solches Gutachten in Auftrag.
Ihre Hausverwaltung für WEG & Mietshaus in den Bezirken Kufstein, Kitzbühel & Schwaz