Panoramabild vom St- Johann

Sie sind hier richtig, wenn... Sie auf der Suche nach einer neuen Verwaltung für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft sind.

WEG-Verwaltung auf einen Blick

Für Ihre Liegenschaft im Wohnungseigentum suchen Sie eine zuverlässige und professionelle Hausverwaltung? Als Wohnungseigentümergemeinschaft finden Sie in uns die richtige Entlastung bei allen Belangen rund um die allgemeinen Teile Ihrer Liegenschaft in Kufstein, Kitzbühel oder Schwaz. Mit unserem Service – von der Buchhaltung für Betriebs- und Heizkosten bis zur Organisation von Reparaturen und Wartungsarbeiten – erhält Ihre Gemeinschaft eine starke Unterstützung.

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Aktenordner von Rezac in der WEG-Verwaltung

Ihre Vorteile im Überblick

Beratung

Wir verwalten Ihre Wohnungseigentumsgemeinschaft rechtlich korrekt nach WEG und beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten. Hier steht Ihnen neben der jährlichen Hausversammlung ein umfassender FAQ-Bereich zur Verfügung.

Organisation

Von Hausversammlungen (auch online möglich) über Beschlussfassung bis hin zu sämtlichen Erhaltungsmaßnahmen an Ihrem Objekt. Kleine Reparaturen bis große Sanierungen, sowie Abwicklung von Versicherungsschäden, wir kümmern uns um alles.

Buchhaltung

Vorschreibung, Betriebskostenabrechnung und Instandhaltungsrücklage: Wir verwalten die Finanzen Ihrer Gemeinschaft. Dazu zählt auch die Überwachung von Zahlungseingängen (inkl. automatischem Mahnwesen) uvm. Und alle Belege sind bei uns digital über unser Online Portal zugänglich.

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Ihre Gemeinschaft – Unser Service

Damit aus den unterschiedlichen Eigentümer*innen einer Liegenschaft eine Gemeinschaft wird, ist es wichtig, die verschiedenen Interessen zu wahren. Genau diesen Vorteil erhalten Sie mit unserer individuellen Betreuung, die stets die Gemeinschaft der Liegenschaft im Blick hat. Mit der WEG-Verwaltung übertragen Sie uns beispielsweise die Organisation von Eigentümerversammlungen, die Erstellung der jährlichen Vorausschau, die Vorschreibung sowie jährliche Abrechnung für die Wohnungseigentümer*innen. Den gesamten Zahlungsverkehr für die Liegenschaft wickeln wir für Sie über Ihr Treuhandkonto ab. Bei Bedarf organisieren wir für Ihre Liegenschaft Reparaturen, Instandhaltungen und Wartungsarbeiten – auch im Notfall.

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Thumbnail des Videos: WEG-Verwaltung, Eine Gemeinschaft

Digitale Hausverwaltung

Wir verwalten mit Casavi. Das heißt:
Wir bieten für alle Kunden in der Hausverwaltung ein Online-Portal zum kostenlosen Login an. Das heißt, Sie als Eigentümer, als auch Ihre Mieter erhalten die Möglichkeit, sich in unserem Online-Portal zu registrieren.

Casavi ist sowohl via Browser, als auch via App zugänglich und bietet zahlreiche Vorteile, wie z.B. ein digitales Dokumentenarchiv, ein Nachbarschaftsforum für Ihre Miteigentümer, einen FAQ-Bereich, uvm.

Zum Login-Bereich

Das Tool Casavi in der WEG-Verwaltung

Gewerbeverwaltung WEG

Nicht jede Wohnungseigentümergemeinschaft benötigt Unterstützung für Wohnungen. Auch Gewerbeimmobilien im Wohnungseigentum fordern eine professionelle und fachgerechte Verwaltung der allgemeinen Teile Ihrer Liegenschaft. Nutzen Sie für die Gewerbeverwaltung Ihrer Gewerbehallen, Bürokomplexe oder anderen größeren gewerblichen Mehrparteienobjekte gerne unsere Expertise und Unterstützung. Wir von Rezac Hausverwaltung sind im gesamten Tiroler Unterland für Sie tätig. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.

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WEG-Verwaltung: Büro von innen

Unsere Preise

Mindesthonorar

unabhängig von Einheiten

2.000 €

exkl. USt.

  • Beratung
  • Organisation
  • Buchhaltung
  • Digitale Hausverwaltung

FAQs WEG-Verwaltung

Warum benötige ich eine professionelle WEG-Verwaltung?

Im Wohnungseigentum ist eine Vielzahl von Gesetzen zu beachten. Allein die Beschlussfassung oder aber auch die richtige Abrechnung sind Themen, mit denen die meisten Wohnungseigentumsgemeinschaften, die sich selbst verwalten überfordert sind. Die Folge davon: Streitereien, in den meisten Fällen finanzieller Natur. Zudem erhalten nur gewerbliche Verwalter eine entsprechend (gesetzlich verpflichtende) Haftpflichtversicherung. Für Eigenverwalter*innen bedeutet dies, dass der Gemeinschaft zugefügter Schaden (auch unabsichtlicher) durch die eigene Tasche zu bezahlen ist. Diese Themen sind übrigens völlig unabhängig von der Größe der Liegenschaft: Wohnungseigentum mit seinen gültigen Gesetzen bleibt immer Wohnungseigentum und Gesetze lassen sich nicht einfach ignorieren, nur weil die Liegenschaft nur aus 2 oder 3 Einheiten besteht.

Wer ist im Wohnungseigentum Kunde?

Grundsätzlich die Wohnungseigentümergemeinschaft als Rechtsperson, die aus den einzelnen Wohnungseigentümer*innen besteht. Sollten Sie Ihr Wohnungseigentumsobjekt vermietet haben, ist Ihr/e Mieter*in nicht Kunde/in der WEG, weshalb diese auch keine Zahlungen (der Betriebskosten) an uns leisten dürfen. Was wir allerdings für Ihre Mieter*innen anbieten, ist ebenfalls ein (eingeschränkter) Zugriff auf unser Online Portal Casavi.

Was zählt alles zu Wohnungseigentumsobjekten?

Grundsätzlich Wohnungen und sonstige selbstständige Räumlichkeiten (wie Büros, Geschäftslokale, etc.) seit dem Wohnungseigentumsgesetz 2002 aber auch Kfz-Abstellplätze. Das alles lesen Sie in Ihrer Parifizierung, wo die Wohnungseigentumsobjekte (also die einzelnen Tops) der WEG mit Ihren Nutzwerten aufgelistet sind.

Wie funktioniert der Verwaltungswechsel im Wohnungseigentum?

Grundsätzlich braucht es 2 Dinge für den Wechsel der WEG-Verwaltung: Zum einen die schriftliche Zustimmung von über 50% aller Nutzwertanteile zur Kündigung der alten Verwaltung und Bestellung einer neuen Verwaltung. Zum anderen die Einhaltung der Kündigungsfristen Ihres Verwaltervertrages. Hier ist es branchenüblich, dass Verwaltungen zum 31.12. unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden können. Das heißt, dass die Kündigung (mit Unterschriftenliste) der Verwaltung bis zum 30.9. des Jahres zu übergeben ist. Genaueres lesen Sie in Ihrem Verwaltungsvertrag.

Was zählt zu den Pflichten der WEG-Verwaltung?

Grundsätzlich alle Maßnahmen gem. der ordentlichen und außerordentlichen Verwaltung der WEG (in § 28 & 29 WEG ist hierzu eine Liste aller Maßnahmen zu finden). Achtung: Das Änderungsrecht gem. § 16 WEG (also bauliche Änderungen in einem Wohnungseigentumsobjekt) ist eine individuelle Sache der/des individuellen Wohnungseigentümers/eigentümerin. Hierzu finden Sie in unserem Online Portal eine umfassende Beschreibung in den FAQs.

Wie oft finden Hausversammlungen statt?

Gesetzlich grundsätzlich 1x alle 2 Jahre. Hier ist unser Service, eine jährliche Versammlung abzuhalten, egal ob online oder in Präsenz.

Wozu braucht es den Energieausweis?

Da der Energieausweis verpflichtend im Verkauf oder der Vermietung einer Wohnungseigentumseinheit anzugeben ist, lassen wir diesen standardmäßig durch eine/n Sachverständige/n erstellen, so wie das WEG es vorschreibt.

Wozu braucht es die ÖNORM B1300?

Die ÖNORM B1300 dient zur Sicherheit des Gebäudes. Sie ist Richtlinie zur Erstellung eines entsprechenden Sicherheitsgutachtens, welches Gefahrenpotenziale innerhalb der Liegenschaft und die Dringlichkeit der Behebung aufzeigt. Die Behebung dieser Mängel hat vor allem eine Haftungsrelevanz im Schadensfall, z.B. wenn jemand über eine Stufe stürzt, obwohl bewusst war, dass diese Stufe nicht durch ein Geländer gesichert war, wie es die ÖNORM B1300 vorschreibt, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Haftung gezogen werden. Deswegen geben wir standardmäßig ein solches Gutachten in Auftrag.

Mann tippt auf dem Taschenrechner und kalkuliert für die Buchhaltung

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