Inflation & Verbraucherpreisindex: Definitionen
Was bedeutet Inflation und wie wird diese gemessen? Diesem Thema sowie den Konsequenzen daraus widmen wir uns in diesem Beitrag.

Was bedeutet Inflation und wie wird diese gemessen? Diesem Thema sowie den Konsequenzen daraus widmen wir uns in diesem Beitrag.
Unter Inflation versteht man eine allgemeine Erhöhung der Preise: Das heißt, dass nicht nur ein einzelnes Produkt teurer wird, sondern alle Waren und Dienstleistungen insgesamt. Umgekehrt hat Inflation auch die Bedeutung, dass das Geld an Wert verliert. Man kann sich also um das gleiche Geld weniger kaufen. Das Gegenteil der Inflation ist die Deflation. Hier sinken die Preise und die Kaufkraft des Geldes nimmt zu.
Es gibt mehrere Faktoren, die zu einer Teuerung führen können. Zum Beispiel, wenn die Nachfrage größer ist als das Angebot oder die Geldmenge zunimmt. Man unterscheidet deshalb verschiedene Arten der Inflation:
Meist wirken mehrere Arten zusammen und die Preissteigerung lässt sich nicht auf einen einzelnen auslösenden Faktor zurückführen.
Die steigende Geldentwertung hat sowohl Folgen für die Wirtschaftslage als Ganzes als auch für individuelle Einzelpersonen. Grundsätzlich gesprochen profitieren Schuldner sowie Besitzer von Sachvermögen. Zu den Verlierern gehört tendenziell die Mittelschicht, insbesondere Arbeitnehmer, Sparer sowie Pensionisten.
Eine sehr hohe Inflation hat ernste Folgen für die Gesellschaft. Deshalb bemüht sich die Zentralbank in der Regel um stabile Preise und eine geringe Inflation. Allerdings ist eine Deflation (also eine Inflationsrate unter 0) ebenfalls nicht erwünscht, weil sich diese genauso negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirkt. Zentralbanken zielen daher auf eine Inflationsrate im Bereich von 2 % pro Jahr, um einen gewissen Sicherheitsabstand zur Deflation zu wahren, aber trotzdem weitgehend stabile Preise zu gewährleisten.
Generell theoretisch gesprochen profitieren Kreditnehmer von der Inflation: Der nominale Betrag ihres Kredits bleibt gleich, aber das Geld ist weniger wert. Somit sinkt die reale Schuldensumme. Kredite lassen sich somit leichter zurückzahlen, man kann sie „weginflationieren“. Jedoch gilt das heute nur mehr bedingt. Das Problem dabei ist, dass Löhne und Gehälter meist der Inflation hinterherhinken. Diese sind in den letzten Jahren nicht im gleichen Maße gestiegen wie die Verbraucherpreise. Wer seinen Kredit also durch ein regelmäßiges Einkommen finanziert, kann also in den meisten Fällen nicht auf die Hilfe der Inflation vertrauen.
Von Vorteil ist es, die Zinsen durch Fixzinsvereinbarungen abzusichern. Denn mit dem Preisanstieg steigen auch die am Markt vorherrschenden Zinsen. Bei einem Kredit mit variablem Zinssatz fressen somit die höheren Zinsen die Vorteile der Inflation wieder auf. Dem kann man vorbeugen, indem man auf einen Kredit mit langfristigen, fixen Zinsen setzt. Allerdings gibt es Phasen, in denen dies auch ungünstig ist, nämlich dann, wenn die Zinsen langfristig ein höheres (Leit-)Zinsniveau vorwegnehmen.
Ein anderer Fall sind Vermietungen: Wer in Immobilien investiert und die Kreditraten durch Mieten finanziert, hat bessere Karten. Denn der Mietzins wird in der Regel (je nach Mietzinsart) ab Erreichen einer gewissen Anpassungsschwelle an den neuen Verbrauchpreisindex angepasst bzw. ist in irgendeiner Form wertgesichert. Somit steigen die Mieten im Einklang mit der Inflation, die Kreditsumme bleibt jedoch gleich.
Grundsätzlich spürt jeder die Inflation anders, schließlich werden unterschiedliche Dinge konsumiert. Um die allgemeine Inflation zu messen, erstellt man daher für gewöhnlich einen fiktiven „durchschnittlichen“ Warenkorb von privaten Haushalten. Dieser enthält Lebensmittel, Energiekosten (Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe), Wohnkosten, Versicherung, Elektronikartikel – kurz: alle Güter und Dienstleistungen, die die Österreicher*innen im Durchschnitt konsumieren. Für diesen Warenkorb wird nun monatlich der Gesamtpreis ermittelt, um daraus die monatliche bzw. jährliche Inflation zu berechnen. Die Strukturierung des Warenkorbs basiert auf der COICOP (Classification of Individual Consumption by Purpose) Klassifikation. COICOP ist eine hierarchisch gegliederte Produktnomenklatur, die den Konsum der privaten Haushalte nach dem Zweck der Verwendung in 12 Hauptgruppen (2-Steller), 45 Warengruppen (3-Steller) und 106 Klassen (4-Steller) unterteilt.
Der Verbraucherpreisindex (VPI) ist ein Maßstab für die Entwicklung des Preisniveaus auf der Konsumentenstufe – d.h. er gibt das Ausmaß des Geldwertverlustes an, das die Endverbraucher trifft. Weiters wird er für Wertsicherungen und bei Lohnverhandlungen verwendet. Neben dem österreichweiten VPI gibt es noch den „harmonisierten Verbraucherpreisindex“ (HVPI). Dieser wird EU-weit auf die gleiche Art und Weise ermittelt. Somit kann man mit dem HVPI die Teuerung der einzelnen EU-Länder vergleichen. Der HVPI ist somit ein wichtiges Instrument für die Inflationsmessung in Europa und für die Bewertung der Geldwertstabilität innerhalb der Währungsunion.
Häufig hört man in diesem Zusammenhang von der sogenannten „Indexanpassung“, zum Beispiel von bei Mietzins, Versicherungsbeiträgen, Energiekosten oder Lohn/Gehalt. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Zahlungen an die allgemeine Teuerung angepasst werden. Wenn beispielsweise der VPI um 2 % gestiegen ist, wird auch die Mietvorschreibung um 2 % angehoben.
Die Inflationsrate des VPI wird wie folgt berechnet: (Neuer Preis/Alter Preis) * 100 – 100 = Inflationsrate
In Österreich werden monatlich der nationale Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) von Statistik Austria veröffentlicht. Seit dem Jahr 2000 wird beim VPI alle 5 Jahre eine Revision durchgeführt. Dabei wird unter anderem die Zusammensetzung des Warenkorbs und die Gewichtung der einzelnen Indexpositionen angepasst. Aufgrund dieser Revisionen sind Vergleiche von Indexwerten mit unterschiedlichen Basisjahren nur mit verketteten Indexwerten sinnvoll. Aktuell gibt es den Verbraucherpreisindex 2020, ältere Verbraucherpreisindizes werden aber nachwievor veröffentlicht.
Die Baukostenindizes (BKI) beobachten die Entwicklung der Kosten, die den Bauunternehmern bei der Ausführung von Bauleistungen durch Veränderung der Kostengrundlagen (Material und Arbeit) entstehen. So kann festgestellt werden, wie sich die Material- und Lohnkosten für die Bauunternehmen im Laufe der Zeit verändern. Der BKI dient als Bewertungsgrundlage für Verträge mit Wertsicherungsklauseln und wird für Preisgleitungen bei Bauverträgen herangezogen.
Der Baupreisindex (BPI) erfasst vierteljährlich das Preisniveau von Bauprojekten aus allen Bundesländern und gibt damit Auskunft über die Entwicklung der tatsächlichen Preise, die der Bauherr für die Bauarbeiten bezahlt. Es wird nicht nur die Preisentwicklung der am Bauprozess beteiligten Produktionsfaktoren (wie z.B. Baustoffe, Kosten für Maschinen, Löhne und Gehälter), sondern implizit auch die Veränderung der Produktivität und der Gewinnspanne des Bauunternehmens berücksichtigt. Veröffentlicht wird beides von der Statistik Austria.
Die Österreichische Energieagentur analysiert den monatlich berechneten Energiepreisindex (EPI) für private Haushalte aus den Daten zum Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Österreich. Weiters gibt es kleinteiliger noch den Strompreisindex (ÖSPI) und Gaspreisindex (ÖGPI). Energieprodukte wie Gas und Strom werden an Großhandelsmärkten gehandelt, der Strompreisindex (ÖSPI) und der Gaspreisindex (ÖGPI) stellen also die jeweilige Entwicklung der Preise der vom Großhandel abgesetzten Waren dar. Grundlage für die Berechnung bilden die Großhandelsverkaufspreise ohne Mehrwertsteuer. Das sind jene Preise, die ein Großhändler beim Weiterverkauf von Waren an einen Nichtendverbraucher, wie etwa Energieversorgungsunternehmen, erzielt. Während ÖGPI und ÖSPI die Preise an der Börse abbilden, zeigt der Energiepreisindex (EPI) die Preise von Energieträgern für Haushalte in Österreich an. Der EPI ist ein gewichteter Index, das heißt, die Preisentwicklung jedes Energieträgers wird entsprechend seiner Bedeutung für den durchschnittlichen Haushalt unterschiedlich stark berücksichtigt. Im Gegensatz zu ÖSPI und ÖGPI wird der EPI rückwirkend veröffentlicht und dient in erster Linie der Information.
Der Häuser- und Wohnungspreisindex (HPI) bildet die Preisentwicklung von Wohnimmobilien (Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und Wohnungen), bei denen ein privater Haushalt als Käufer*in auftritt, ab. Die dafür verwendeten Daten stammen aus den im Grundbuch hinterlegten Kaufverträgen. Neben dem Gesamtindex wird nach neuem und bestehendem Wohnraum und nach bestehenden Häusern und Wohnungen unterschieden. Der Index dient als eine wichtige europäische Kennziffer der Wirtschafts- und Konjunkturentwicklung. Der Index für selbst genutztes Wohneigentum (OOH PI) ist ein Maßstab für die Preisveränderungen jener Güter und Aufwände, die mit dem Besitz und der Eigennutzung von Wohnraum einhergehen, und soll den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) ergänzen, da dort derzeit nur die Wohnkosten der Mieter*innen eingehen. Veröffentlicht wird beides von der Statistik Austria.
Unter Inflation versteht man eine allgemeine Erhöhung der Preise: Das heißt, dass nicht nur ein einzelnes Produkt teurer wird, sondern alle Waren und Dienstleistungen insgesamt. Umgekehrt hat Inflation auch die Bedeutung, dass das Geld an Wert verliert. Man kann sich also um das gleiche Geld weniger kaufen.
Die Deflation ist das Gegenteil der Inflation. Hier sinken die Preise und die Kaufkraft des Geldes nimmt zu.
Eine sehr hohe Inflation hat ernste Folgen für die Gesellschaft. Deshalb bemüht sich die Zentralbank in der Regel um stabile Preise und eine geringe Inflation. Allerdings ist eine Deflation (also eine Inflationsrate unter 0) ebenfalls nicht erwünscht, weil sich diese genauso negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirkt. Zentralbanken zielen daher auf eine Inflationsrate im Bereich von 2 % pro Jahr, um einen gewissen Sicherheitsabstand zur Deflation zu wahren, aber trotzdem weitgehend stabile Preise zu gewährleisten.
Um die allgemeine Inflation zu messen, erstellt man daher für gewöhnlich einen fiktiven „durchschnittlichen“ Warenkorb von privaten Haushalten. Dieser enthält Lebensmittel, Energiekosten (Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe), Wohnkosten, Versicherung, Elektronikartikel – kurz: alle Güter und Dienstleistungen, die die Österreicher*innen im Durchschnitt konsumieren. Für diesen Warenkorb wird nun monatlich der Gesamtpreis ermittelt, um daraus die monatliche bzw. jährliche Inflation zu berechnen.
Der Verbraucherpreisindex (VPI) ist ein Maßstab für die Entwicklung des Preisniveaus auf der Konsumentenstufe – d.h. er gibt das Ausmaß des Geldwertverlustes an, das die Endverbraucher trifft. Weiters wird er für Wertsicherungen und bei Lohnverhandlungen verwendet.
Der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird EU-weit auf die gleiche Art und Weise ermittelt. Somit kann man mit dem HVPI die Teuerung der einzelnen EU-Länder vergleichen. Der HVPI ist somit ein wichtiges Instrument für die Inflationsmessung in Europa und für die Bewertung der Geldwertstabilität innerhalb der Währungsunion.
Die Inflationsrate des VPI wird wie folgt berechnet: (Neuer Preis/Alter Preis) * 100 – 100 = Inflationsrate
In Österreich werden monatlich der nationale Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) von Statistik Austria veröffentlicht.
Seit dem Jahr 2000 wird beim VPI alle 5 Jahre eine Revision durchgeführt. Dabei wird unter anderem die Zusammensetzung des Warenkorbs und die Gewichtung der einzelnen Indexpositionen angepasst. Aktuell gibt es den Verbraucherpreisindex 2020, ältere Verbraucherpreisindizes werden aber nachwievor veröffentlicht.
Aufgrund der Revisionen, bei denen sich die Zusammensetzung und Gewichtung des Warenkorbs bei neuen Verbraucherpreisindizes ändert, sind Vergleiche von Indexwerten mit unterschiedlichen Basisjahren nur mit verketteten Indexwerten sinnvoll.
Die Baukostenindizes (BKI) beobachten die Entwicklung der Kosten, die den Bauunternehmern bei der Ausführung von Bauleistungen durch Veränderung der Kostengrundlagen (Material und Arbeit) entstehen. So kann festgestellt werden, wie sich die Material- und Lohnkosten für die Bauunternehmen im Laufe der Zeit verändern. Der BKI dient als Bewertungsgrundlage für Verträge mit Wertsicherungsklauseln und wird für Preisgleitungen bei Bauverträgen herangezogen.
Der Baupreisindex (BPI) erfasst vierteljährlich das Preisniveau von Bauprojekten aus allen Bundesländern und gibt damit Auskunft über die Entwicklung der tatsächlichen Preise, die der Bauherr für die Bauarbeiten bezahlt. Es wird nicht nur die Preisentwicklung der am Bauprozess beteiligten Produktionsfaktoren (wie z.B. Baustoffe, Kosten für Maschinen, Löhne und Gehälter), sondern implizit auch die Veränderung der Produktivität und der Gewinnspanne des Bauunternehmens berücksichtigt.
Die Inflation ist die allgemeine Teuerung und Preiserhöhung von Waren & Dienstleistungen. Damit wird das Geld laufend weniger wert, da man sich um das selbe Geld weniger kaufen kann. Gemessen wird die Inflation durch den Verbraucherpreisindex (VPI), welcher auf einem sogenannten Warenkorb basiert und das Ausmaß des Geldwertverlustes für Konsumenten wiedergibt. Der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wiederum wird EU-weit gleich gemessen.
Der VPI wird unter anderem herangezogen für:
Neben dem VPI & HVPI gibt es weiters folgende wichtige Indizes, die die allgemeine Teuerung bestimmter Punkte messen: