Eine Hypothek ist ein Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache, also einer Liegenschaft. Konkret wird sie durch Eintragung ins Lastenblatt C des Grundbuchs begründet. Die Hypothek dient zur Besicherung einer Forderung. Sie kommt häufig bei Immobilienkrediten zum Einsatz: Kommt es zum Zahlungsausfall bei der Rückzahlung des Kredits, kann die Immobilie vom/von der Gläubiger*in nach Erhalt eines Exekutionstitels bei Gericht die Immobilie veräußert werden. Die Hypothek kann wieder gelöscht werden, sobald die Finanzierung vollständig zurückbezahlt wurde. Dazu stellt der/die Gläubiger*in (meistens eine Bank) eine Löschungsquittung aus, mit der der/die Immobilieneigentümer*in die Hypothek auf Antrag im Grundbuch löschen lassen kann.
Für einen Immobilienkredit wird häufig eine sogenannte Festbetragshypothek im Grundbuch eingetragen. Diese betrifft genau diesen einen Kredit zur Finanzierung (z.B. des Kaufs) in der konkreten Kredithöhe. Hier ist die Höchstbetragshypothek anders: Der eingetragene Wert des Pfandrechts kann immer wieder genutzt werden. So kann z.B. ein bereits teilweise abbezahlter Kredit wieder bis zum Wert der Höchstbetragshypothek aufgestockt werden. Die Immobilie kann also durch einmalige Eintragung des Pfandrechts immer wieder für unterschiedliche Vorhaben und Kredite beim/bei der selben Gläubiger/in als Sicherheit genutzt werden. Zum Beispiel:
- Kauf der Immobilie
- Sanierung
- Konsumkredit