Kleine Holzhütte am Schwarzsee

Sie sind hier richtig, wenn... Sie eine Wohnung (od. Büro/Geschäftslokal) im Wohnungseigentum vermietet haben und sich für eine Subverwaltung interessieren.

Mietentreuhand: Objekt- & Wohnungsverwaltung

Was ist Mietentreuhand?

Mietentreuhand ist die Subverwaltung einzelner Tops im Wohnungseigentum als Mietseinheit, also die ideale Ergänzung zur WEG-Verwaltung. Mit der Mietentreuhand machen Sie uns zur Schnittstelle mit Ihrer/m Mieter*in, bleiben diskret im Hintergrund, behalten aber stets die Kontrolle über Ihr Wohnungseigentum. Sämtliche Kommunikation und Zahlungen Ihrer Mieter*innen laufen über uns. Wir verrechnen Ihre nicht an Mieter*innen überwälzbare Kosten als Wohnungseigentümer*in der WE-Gemeinschaft (z.B. Instandhaltungsrücklage) gegen Ihren eingenommenen Hauptmietzins und zahlen Ihnen den Mieterlös aus. Sie müssen sich weder um die Belange des/der Mieter*in noch den Mietvertrag, die Abrechnungen oder ähnliches kümmern. Unsere Mietentreuhand beziehungsweise Sub-Verwaltung erledigt das für Sie.

Aktenordner in der Mietentreuhand

Ihre Vorteile im Überblick

Beratung

Wir beraten Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter im Wohnungseigentum. Weiters helfen wir Ihnen durch den Mietrechtsjungle und kümmern uns um Finanzfragen – für die bestmögliche Rendite.

Kommunikation

Wir übernehmen sämtliche Kommunikation mit Ihren Mietern und verschiedenen Ansprechpartnern, wie z.B. die Hausverwaltung. Auch organisieren wir Reparaturen und Instandhaltung Ihres Anlegerobjekts.

Buchhaltung

Wir kümmern uns um die jährliche Vorschreibung wie Abrechnung an Ihre Mieter, überwachen Zahlungseingänge und leiten monatliche Zahlungen an Ihre Hausverwaltung weiter. Mit Ihrer monatlichen Hauseigentümerabrechnung erhalten Sie detaillierte Infos über Ihren Mieterlös.

Neuvermietung

Wir suchen Ihren passenden Mieter und setzen die nötigen Mietverträge für Sie auf Mehr dazu unter Wir als Makler.

Unverbindliches Angebot einholen

Ihre Immobilie – Unser Service

Sich um die Belange des/der Mieter*in kümmern, Abrechnungen erstellen, Mietzahlungen überwachen, Kautionen & Firsten im Mietvertrag prüfen: Diese und viele andere Dinge überlassen Sie uns mit der Mietentreuhand. Greifen Sie auf unsere Expertise in verschiedenen Themengebieten wie Mietrechtsgesetze und Mietverträge zurück – ebenso wie auf unsere Unterstützung rund um Ihre Top im Wohnungseigentum. Mit unserer Mietentreuhand ist Ihnen eine individuelle Beratung, Kommunikation mit dem/der Mieter*in, Verwaltung (z. B. Organisation von Reparaturen in der Mietseinheit) sowie rasche Neuvermietung Ihrer Immobilie in Kufstein, Kitzbühel oder Schwaz sicher.

Unverbindlich anfragen

Thumbnail des Videos: Mietentreuhand & seine Vorteile

WEG-Verwaltung vs. Mietentreuhand

Mietentreuhand ist Ihr ideales Zusatzpaket innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft. Als Wohnungseigentümergemeinschaft profitieren Sie von unserer fachgerechten WEG-Verwaltung, bei der wir die allgemeinen Teile Ihrer Liegenschaft verwalten, Reparaturen organisieren und Abrechnungen für Ihre jeweiligen Einheiten für die Wohnungseigentümergemeinschaft erstellen. Unsere Mietentreuhand bietet Ihnen einen Mehrwert, wenn Sie Ihre Top innerhalb des Wohnungseigentums vermieten möchten bzw. bereits vermietet haben. Denn mit der Mietentreuhand haben wir auch ein Vertragsverhältnis mit Ihren Mieter*innen, wodurch diese Ihre laufenden Kosten z.B. Betriebskosten & Hauptmietzins direkt bei uns statt bei Ihnen als Vermieter*in einzahlen können. Als Ansprechpartner für Ihren Mieter*innen kümmern wir uns um alle Belange, erstellen auch die Mietabrechnungen und prüfen Zahlungseingänge inkl. Mahnwesen.

Grafische Darstellung mit Text zur Unterscheidung zwischen WEG-Verwaltung & Mietentreuhand Nach oben

So funktioniert die Zahlung

Für die Sub-Verwaltung Ihrer Top zahlt Ihr*e Mieter*in den monatlich vereinbarten Hauptmietzins und die Betriebskosten auf das Mietentreuhandkonto ein. Anschließend geben wir Ihre monatlichen Kosten an das Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft weiter (egal ob wir diese verwalten oder eine andere Hausverwaltung). Dazu zählen auch nicht an Mieter*innen überwälzbare Kosten wie z.B. die Instandhaltungsrücklage oder Kontospesen und Reparaturkosten innerhalb der Mietseinheit. Am Ende erhalten Sie den noch übrig gebliebenen Mietertrag zusammen mit einer monatlichen Hauseigentümerabrechnung für die Nachvollziehbarkeit, müssen sich aber um keine weiteren Zahlungen kümmern, weder um die fristgerechten Zahlungseingänge noch -ausgänge.

Grafische Darstellung wie die Zahlung in der Mietentreuhand funktioniert Nach oben

Wer verwaltet Ihre Wohnungseigentumsgemeinschaft?

Unsere Experten

20 € / mtl.

exkl. USt (im ersten Jahr)

Danach 35 € / mtl.

  • Beratung
  • Organisation
  • Buchhaltung
  • Digitale Hausverwaltung

Eine andere Hausverwaltung

50 € / mtl.

exkl. USt.

  • Beratung
  • Organisation
  • Buchhaltung
  • Digitale Hausverwaltung

FAQs Mietentreuhand

Wann & warum benötige ich eine Mietentreuhand?

Grundsätzlich wenn Sie Ihre Wohnungseigentumseinheit vermietet haben. In der WEG-Verwaltung sind nur Sie als Wohnungseigentümer*in Kunde, d.h. Ihre Mieter*innen dürfen an uns weder Zahlungen leisten, noch erhalten sie eine Mieterabrechnung. Es bleiben also alle Aufwände im Bezug auf Ihre Mieter*innen Ihre Privatsache, auch die Erstellung und Befristung von Mietverträgen, das Mahnwesen an Ihre Mieter*innen oder die Organisation von Reparaturen innerhalb der Einheit (z.B. von Fußböden oder E-Boiler, die nicht zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft zählen). Kurzum: Mit Mietentreuhand ersparen Sie sich all diese Aufwände komplett.

Wer ist in der Mietentreuhand Kunde?

Selbstverständlich Sie als Eigentümer*in und Vermieter*in, aber auch Ihre Mieter*innen. Wir als Verwaltung sind entsprechend das Bindeglied dazwischen. Sie und Ihre Mieter*innen erhalten somit also auch alle einen Zugang zu unserem Online-Portal Casavi, wobei Sie als Eigentümer*in Zugriff auf alle Vorgänge und Dokumente Ihrer Einheit haben.

Was zählt zu den Pflichten der Mietentreuhand?

Zum einen gehört hierzu die buchhalterische Betreuung, wie die Erstellung der jährlichen Vorausschau & Vorschreibungen, sowie der Abrechnung an Ihre Mieter*innen. Zum anderen alles Organisatorische, wie etwa Reparaturen in der Einheit, aber auch die Befristung und Kündigung von Mietverträgen uvm. Die Neuvermietung von Einheiten erfolgt über unsere Tätigkeit als Makler mit entsprechendem Vermittlungsauftrag.

Wann erhalte ich meine Miete?

Grundsätzlich 1x im Monat am Ende des Monats mit der Erstellung Ihrer Hauseigentümerabrechnung, in der Ihre monatlichen Aufwände (z.B. Reparaturen in der Einheit und nicht dem Mieter überwälzbare Kosten wie Instandhaltungsrücklage, Darlehen & Spesen Geldverkehr) abgezogen werden. Um alle Aufwände des Monats in diese Abrechnung zu nehmen und auch allfällige Mahnläufe an Ihre Mieter*innen miteinzukalkulieren, können wir die Abrechnung und Auszahlung Ihres Mieterlöses erst zum Ende des Monats vornehmen.

Funktioniert Mietentreuhand auch, wenn jemand anderer die WEG verwaltet?

Ja, wir nehmen die Zahlungen Ihrer Mieter über das Mietentreuhandkonto an und leiten Ihre entsprechende Vorauszahlung (also Ihren Anteil an Betriebskosten, Heizkosten, Instandhaltungsrücklage, etc.) an die WEG-Verwaltung weiter. Durch den höheren Aufwand hierbei kostet Mietentreuhand mit Fremdverwaltung mehr.

Wann werden Hauptmietzins und Betriebskosten für meine Mieter*innen erhöht?

Grundsätzlich mit Erstellung der neuen Vorschreibung für das neue Jahr. Hier werden die Betriebskosten gem. Inflation entsprechend angehoben. Auch der Hauptmietzins wird erhöht, gem. der Vereinbarungen Ihrer Mietverträge, in der eine Anpassung an einen Verbraucherpreisindex üblich ist.

Mann tippt auf dem Taschenrechner und kalkuliert für die Buchhaltung

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