Dieses Rücktrittsrecht gilt nur, wenn der Vertrag vom Anwendungsbereich des FAGG ausgenommen ist:
Fernabsatzgeschäfte sind all jene Verträge, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitiger Anwesenheit von beiden geschlossen werden. Das heißt, dass zur Vertragsschließung ausschließlich sogenannte Fernkommunikationsmittel wie Post, Internet, E-Mail oder Telefon verwendet werden. Ausgenommen vom Fernabsatzgeschäft ist alles, was mit dem Eigentum, der Vermietung oder dem Bau einer Immobilie zu tun hat.
Die Vertragserklärung wurde weder in den Geschäftsräumen des Unternehmers abgegeben noch die Geschäftsverbindung zur Schließung des Vertrags mit dem Unternehmer selbst angebahnt. Das Rücktrittsrecht gilt also für Kauf und Miete immer dann, wenn das Anbot nicht im Büro des Maklers oder der Maklerin unterschrieben wurde, vorausgesetzt es wurde davor der Wille das Anbot zu unterschreiben nicht eindeutig geäußert (letzteres ist in der Praxis sehr schwer nachzuweisen).
Der Rücktritt muss binnen 14 Tagen nach Erhalt einer Urkunde über Namen und Anschrift des Unternehmers, sowie der Vertragsangaben und Rücktrittsbelehrung erfolgen. Im Gegensatz zu den anderen Rücktrittserklärungen ist diese formfrei, muss also nicht schriftlich erfolgen. Wenn keine Rücktrittsbelehrung zur Verfügung gestellt wird, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage, wird die Rücktrittsbelehrung nachgereicht, endet die Frist 14 Tage nach Zeitpunkt des Informationserhalts.