Maklerprovision & Nebenkosten Pacht
Auch Pachtverhältnisse können von Immobilienmakler*innen vermittelt werden. Wir erklären die Provisionshöhen und was sonst noch an Nebenkosten für Pachtverträge anfallen kann.

Auch Pachtverhältnisse können von Immobilienmakler*innen vermittelt werden. Wir erklären die Provisionshöhen und was sonst noch an Nebenkosten für Pachtverträge anfallen kann.
Pacht ist die entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch und zur Nutzung (im Sinne des Fruchtgenusses). Eine Pacht ist also immer dann gegeben, wenn die Sache nur mit Fleiß und Mühe benutzt werden kann. Die maximale Höhe der Provision bei Baurechten ist in § 25 & 26 IMVO (Standes- & Ausübungsregeln für Immobilienmakler) geregelt. Hierbei wird unterschieden, ob es sich um eine Unternehmenspacht oder um ein anderes Pachtverhältnis (insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft) handelt.
Für die Vermittlung der Verpachtung von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen darf mit beiden Auftraggebern eine Provision vereinbart werden, die mit einem Prozentsatz des auf die Pachtdauer entfallenden Pachtzinses festgelegt ist.
Bei unbestimmter Pachtdauer 5 % des auf 5 Jahre entfallenden Pachtzinses.
Bei bestimmter Pachtdauer
jeweils plus 20% USt.
Für die Vermittlung von Zugehör darf zusätzlich jeweils eine Provision von 3% des Gegenwertes plus 20% USt vereinbart werden.
Bei unbestimmter Pachtdauer 3-facher monatlicher Pachtzins.
Bei bestimmter Pachtdauer
jeweils plus 20 % USt.
Für die Vermittlung von Abgeltungen für Investitionen oder Einrichtungsgegenstände darf mit dem Verpächter oder Vorpächter 5% des vom Pächter hierfür geleisteten Betrages vereinbart werden.
Mit folgenden weiteren Nebenkosten muss bei der Pacht gerechnet werden: