Mit August 2022 tritt die neue Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung in Kraft. Damit wird es künftig deutlich schwieriger einen Immobilienkredit zu erhalten. Das wichtigste: Banken fordern damit ausreichend Eigenkapital, um einen Immobilienkredit zu erhalten. Zudem muss die monatliche Kreditrate im Vergleich zum Einkommen realistisch hoch sein. Die Kriterien sind im Einzelnen:
- min. 20 % Eigenkapitalquote: Kreditnehmer*innen müssen 1/5 des Kaufpreises inkl. Nebenkosten einer Immobilie als Eigenkapital einbringen
Genau genommen regelt die Verordnung eigentlich die Beleihnungsquote. Das ist der Kreditbetrag dividiert durch den Immobilienwert. Diese darf max. 90 % betragen, das wiederum entspricht in etwa einem Eigenmittelanteil von 20 % in Abhängigkeit von der im Grundbuch eingetragenen Hypothek
- Maximale Laufzeit: Immobilienkredite dürfen nur über max. 35 Jahre bestehen
- Höhe der laufenden Kosten: Die Kreditrate darf max. 40 % des monatlichen Nettoeinkommens betragen
Diese maximale Schuldendienstquote soll vor Zahlungsausfall-Risiken wie Arbeitslosigkeit schützen. Es zählt hierbei das Haushaltseinkommen.
Ziel der Richtlinie ist es, die starken Preissteigerungen von Wohnimmobilien einzudämmen und den Immobilienmarkt zu stabilisieren. Bisher waren diese Vorschriften lediglich eine Empfehlung der Finanzmarktaufsicht (FMA), nun treten sie verpflichtend in Kraft.
Ausnahmen
Ausgenommen hiervon ist lediglich die Finanzierung von Renovierungen oder Sanierungen bis zu einem Wert von 50.000 € (Geringfügigkeitsgrenze). Durch diese Ausnahmeregelung soll z.B. auch der Umstieg auf erneuerbare Energieträger unterstützt werden. Seit 1.4.2023 wurde für mehrere Kreditnehmer (z.B. Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebensgemeinschaften) die Geringfügigkeitsgrenze pro Kreditnehmer*in definiert, das heißt die Höhe wurde effektiv auf 100.000 € verdoppelt.
Darüber hinaus können Banken nach eigenem Ermessen Ausnahmen gewähren, jedoch nur für max. 20 % aller neu vergebenen Wohnkredite: in mx. 20 % der Fälle dürfen Kredite mit geringerem Eigenkapital-Anteil vergeben werden, in max. 10 % der Fälle darf die Schuldendienstquote von 40 % überschritten werden und in max. 5 % der Fälle die maximale Kreditlaufzeit höher sein.