Bauordnung Tirol: Novellen 2020 & 2021
Neben der Raumordnung wurde 2020 & 2021 auch die Bauordnung in Tirol stark novelliert. Die wichtigsten Änderungen in Stichpunkten finden Sie hier.

Neben der Raumordnung wurde 2020 & 2021 auch die Bauordnung in Tirol stark novelliert. Die wichtigsten Änderungen in Stichpunkten finden Sie hier.
Unterflursysteme zur Abfallsammlung dürfen auch vor Straßen-und Baufluchtlinien ragen oder davor errichtet werden, wenn
Es gibt eine Berücksichtigung von Bebauungsregeln in örtlichen Raumordnungskonzepten ab 1.1.2022: Subsidiarität der gesetzlichen Abstandsregeln auch gegenüber Bebauungsregeln. Weiters neu ist die Ermöglichung von Fassadenbegrünungen vor der Baufluchtlinie und der Straßenfluchtlinie:
Gesetzlich wurde klargestellt, dass Zufahrten und Stellplätze vor Baufluchtlinien ragen oder davor errichtet werden dürfen, wenn weder Orts-und Straßenbild noch Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs beeinträchtigt werden. Schankgärten und Bühnenaufbauten dürfen vor Straßenfluchtlinien ragen, wenn Orts-und Straßenbild nicht beeinträchtigt wird und die Straßenverwaltung zustimmt.
Für die Abstände von Bienenständen und Bienenhäusern gelten die Bestimmungen des §3 Tiroler Bienenwirtschaftsgesetz 2019. Es gibt neue Höhenbeschränkung für begehbare Dächer und Terrassenüberdachungen mit 2,80 bzw. 3,50 m mittlerer Wandhöhe. Außerdem die Ausweitung der Regelung für Rankhilfen auf alle Fassadenbegrünungen –ab 1.1.2022:
Klarstellungen bei Änderungen von Grundstücksgrenzen ab 1.1.2022:
Zur Umsetzung verschiedener Richtlinien der EU wurden die Regelungen zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umfassend überarbeitet, wobei folgende wesentliche Änderungen erfolgten:
Einführung einer Energieausweisdatenbank ab 1.1.2022