Digitales Bieterverfahren
Auf und ab, um und auf... dennoch bietet das Bieterverfahren eine Chance: Egal ob die Preise per Statistik stagnieren oder steigen, das digitale Bieterverfahren kann Ihnen als Verkäufer*in vielleicht helfen.

Auf und ab, um und auf... dennoch bietet das Bieterverfahren eine Chance: Egal ob die Preise per Statistik stagnieren oder steigen, das digitale Bieterverfahren kann Ihnen als Verkäufer*in vielleicht helfen.
Grundsätzlich macht das digitale Bieterverfahren bei jeder Immobilie Sinn. Voraussetzungen:
Mit unserem Angebot an digitalem Bieterverfahren möchten wir nur, dass nicht/kaum nachgefragte Immobilien zum Zuge kommen bzw. bei zu viel nachgefragten Immobilien (z.B. Anlegerwohnungen) eine Fairness zwischen Verkäufer*in und Käufer*in zu halten. Die generelle Regel für uns wird sein: Kein Bieterverfahren bei Privatinteresse.
Wir sehen unsere Berufung in der Doppelmaklertätigkeit (solange dies gesetzlich erwünscht ist). Dazu gehört auch, dass wir bei Privatimmobilien kein Bieterverfahren anbieten. Warum? Will man wirklich, dass aus einer Immobilie für Privatinteresse, z.B. für eine Familie ein Versteigerungsobjekt wird? Eine private Familie könnte aufgrund der Schnelligkeit der Finanzierungszusage nie so schnell reagieren wie ein Anleger. Eine private Familie hätte aufgrund eines Anlegers aufgrund des Vermögens daher immer das Nachsehen. Dies wiederum konkurriert mit der Unabhängigkeit als Doppelmakler.