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Über den/die Autor:in

Carmen Rezac

Carmen Rezac

Marketing & PR | Immobilienmaklerin

Digitales Bieterverfahren jetzt bei uns

Auf und ab, so verhalten sich momentan die Preise für Immobilien. Das Bieterverfahren bietet hier eine Chance: Egal ob die Preise per Statistik stagnieren oder steigen, das digitale Bieterverfahren kann Ihnen als Verkäufer*in vielleicht helfen. Auch mit uns als Immobilienmakler*in ist ein Digitales Bieterverfahren nun möglich. Wir informieren Sie darüber wie wir bei Rezac das umsetzen.

Grafische Darstellung eines digitalen Bieterverfahren für ein Haus

Bieterverfahren mit Propnow: Einfach, digital & sicher

Auch wir als Immobilienmakler*innen bieten bei Bedarf die Möglichkeit des digitalen Bieterverfahrens für Immobilienverkäufer*innen an. Dies setzen wir über das Tool PropNow um. Hierbei gibt es 2 mögliche Verfahrensarten:

Offenes Angebotsverfahren

Kaufinteressenten können ab einem festgelegten Startpreis schrittweise Gebote abgeben und beliebig häufig erhöhen. Der Gebotsverlauf ist offen einsehbar, Bieternamen sind jedoch anonymisiert. Die Bietzeit wird automatisch verlängert, sofern ein neues Gebot in den letzten 15 Minuten eingeht, damit jeder eine faire Chance erhält, sein bestes Angebot abgeben zu können.

Geschlossenes Angebotsverfahren

Eingeladene Interessenten können ein einmaliges Gebot in beliebiger Höhe abgeben. Alle Bieter und Gebote sind bis zum Ende verdeckt. Es gibt keine Verlängerung der Bietzeit. Erst nach Ende werden alle Gebote dem Makler und Verkäufer offengelegt.

Ablauf der Vermarktung

Grundsätzlich wird die Immobilie bei uns weiterhin wie gewohnt, auch durch professionelles Online Marketing vermarktet. Jedoch hier klar und transparent angegeben, dass es sich beim Kaufpreis um einen Mindestpreis handelt und die Immobilie im Bieterverfahren vermarktet wird. Ziel ist es durch den Mindestpreis möglichst viele Interessent*innen anzusprechen und nicht sofort alle durch einen zu hohen Preis zu verschrecken. Anschließend erfolgen die Besichtigungstermine mit Interessenten. Jene Interessent*innen die danach noch Interesse haben, werden gesammelt und sobald es genügend Interessent*innen gibt zum Bieterverfahren eingeladen.

Die größten Fehler beim Bieterverfahren

Der Mindestpreis ist niemals – wirklich niemals – der Wunschpreis des/der Verkäufer*in, sondern liegt entsprechend weit darunter. Es sollte aber auch gleichzeitig der Preis sein, zu dem die reale Chance besteht, dass der/die Eigentümer*in notfalls auch verkauft. Um möglichst viele Gebote zu generieren ist es wichtig, dass vorab keine absolute Preisvorstellung genannt wird. Ist schon beim Angebot klar, dass nur zum hohen Wunschpreis verkauft wird, wird keine Interessent*in bieten. Sinn und Zweck des Bieterverfahrens ist es, dass jede/r Bieter*in anschließend selbst entscheidet, welchen Kaufpreis er/sie bereit ist zu bezahlen.

Da es im Internet relativ einfach ist nach Immobilien zu suchen und auch die Historie eines Angebots nachzuvollziehen, ist auch ein Bieterverfahren über eine Immobilie zum Scheitern verurteilt, die zuvor als normales Angebot ausgeschrieben war. Denn auch damit ist vorab der Wunschpreis schon klar. Ähnlich wie bei Preisänderungen nach unten bei herkömmlichen Immobilienangeboten entsteht bei Interessent*innen der Eindruck dass der Preis extrem gedrückt werden kann. Damit fallen höhere Angebote weg.

Ablauf der Gebotsabgabe via PropNow

Sowohl die Einladung zum Bieterverfahren, wie auch die Abgabe der Gebote funktioniert für Interessenten einfach und ist auch unterwegs via Smartphone möglich:

  • Jede/r Kaufinteressent*in erhält eine persönliche Einladung per Email/SMS
  • Über den persönlichen Link kann jeder eingeladene Interessent jederzeit online alle Unterlagen einsehen und sein eigenes Kaufangebot abgeben und ggf. (im offenen Bieterverfahren) erhöhen.

Damit sind alle Bieter & Gebote verifiziert. Weiters haben dadurch entstehende Kaufanbote über PropNow volle Rechtsgültigkeit. Im offenen Bieterverfahren gilt: Verkäufer erhalten über jedes neue Gebot eine Benachrichtigung. Interessenten wiederum erhalten im offenen Angebotsverfahren eine Benachrichtigung, sobald sie überboten wurden. Im geschlossenen Bieterverfahren werden die Gebote erst am Ende der Bietzeit dem/der Verkäufer*in offen gelegt. Interessent*innen erhalten hierbei die Benachrichtigung, ob sie Höchstbietende sind oder nicht.

Erfolgreicher Abschluss

Das Verfahren wird nach Ende der Laufzeit automatisch beendet. Nun können sich Verkäufer*innen entscheiden: Wollen Sie an eine/n Teilnehmer*in verkaufen? Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung dazu, auch nicht dazu, den/die Höchstbietende auszuwählen. Auch kann das offene Bieterverfahren erneut gestartet werden (mit dem Risiko, dass nun viele Interessent*innen abspringen – daher nicht empfehlenswert). Nach der Entscheidung des/der Verkäufer*in werden alle Teilnehmer*innen sofort online benachrichtigt. Es erfolgt bei erfolgreichem Abschluss alles weitere zur Errichtung des Kaufvertrags.

Mehr zum Bieterverfahren

Wo macht das Bieterverfahren Sinn?

Grundsätzlich macht das digitale Bieterverfahren bei jeder Immobilie Sinn. Voraussetzungen:

  1. Der niedrigste gebotene Preis ist kein Preis, den Sie als Verkäufer*in ablehnen, ansonsten ist dies kontraproduktiv gegenüber des potenziell höchsten Bieters, der/die sich zurecht Hoffnungen macht. D.h. der niedrigste Preis sollte immer auch ein Preis sein, den Sie akzeptieren, damit sich Interessent*innen nicht ignoriert fühlen
  2. Die gebotene Immobilie ist keine dringende Wohnimmobilie. Wir sind sehr darum bemüht, ethisch korrekt zu handeln. Daher sind uns Bieterverfahren auf eine Immobilie, die zur privaten Nutzung angeboten wird zuwider. Unser Interesse ist keinesfalls eine höhere Provision, sondern faire Chancen für jedermann/frau. Kurzum: Es steht mit unserer Philosophie nicht im Einklang, auf ein Projekt bieten zu lassen, um den Kaufpreis höher zu treiben. Im Gegenteil: Eine Familie mit 3 Kindern klärt mit Ihrer Bank vermutlich vorab genauestens die Finanzierung ab, lässt man diese bieten, käme der Zuschlag jemand anderem zu gute, der über mehr Eigenkapital verfügt oder dessen Bank schneller darin ist, Finanzierungsangebote schneller upzudaten. Und uns ist klar: Das Immobiliengeschäft ist kein Ebay…

Wann machen wir kein Bieterverfahren?

Mit unserem Angebot an digitalem Bieterverfahren möchten wir nur, dass nicht/kaum nachgefragte Immobilien zum Zuge kommen bzw. bei zu viel nachgefragten Immobilien (z.B. Anlegerwohnungen) eine Fairness zwischen Verkäufer*in und Käufer*in zu halten. Die generelle Regel für uns wird sein: Kein Bieterverfahren bei Privatinteresse.

Wir sehen unsere Berufung in der Doppelmaklertätigkeit (solange dies gesetzlich erwünscht ist). Dazu gehört auch, dass wir bei Privatimmobilien kein Bieterverfahren anbieten. Warum? Will man wirklich, dass aus einer Immobilie für Privatinteresse, z.B. für eine Familie ein Versteigerungsobjekt wird? Eine private Familie könnte aufgrund der Schnelligkeit der Finanzierungszusage nie so schnell reagieren wie ein Anleger. Eine private Familie hätte aufgrund eines Anlegers aufgrund des Vermögens daher immer das Nachsehen. Dies wiederum konkurriert mit der Unabhängigkeit als Doppelmakler.

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