Luftansicht auf Wiesing

Alles erlaubt? Was darf ich auf meinem Balkon und was nicht?

Hurra, der Frühling ist da! Den ganzen Winter haben wir uns darauf gefreut, endlich wieder entspannte Stunden auf dem Balkon verbringen zu können. Doch welche rechtlichen Regeln gelten eigentlich für die Nutzung des Balkons? Darf ich alles oder gibt es Einschränkungen?

Gemütlich hergerichteter Balkon mit Hängesitz: Beitrag Balkon gestalten: Was darf man?

Habe ich bei der Bepflanzung meines Balkons freie Wahl?

Als Blumenliebhaber*in können Sie aufatmen: Bei der Bepflanzung Ihres Balkons sind Ihnen kaum Grenzen gesetzt. Im Prinzip können Sie pflanzen, was und wie viel Sie wollen. Auch die Größe der Töpfe ist nicht begrenzt. Allerdings sollten Sie darauf achten, die Tragfähigkeit des Balkons nicht zu sehr zu strapazieren, daher sind besonders schwere Kübel definitiv nicht zu empfehlen. Weiters zu Beachten: Das Gießen. Hier gilt es, die Bepflanzung so zu gestalten, dass Sie weder die Fassade zerstören (weil ständig Wasser hinunter rinnt), noch die Nachbarn unter sich jedes Mal mitgießen.

Wichtig: Die nachbarschaftliche Wohnung darf nicht beeinträchtigt werden

Die Bepflanzung und Begrünung des Balkons muss sich räumlich auf den Balkon selbst beschränken. Mit anderen Worten: Eine Begrünung der Hausfassade ist ohne Zustimmung des/der Vermieter*in oder im Wohnungseigentum ohne einstimmigen Beschluss nach §16 WEG nicht erlaubt. Aus Sicherheitsgründen zudem verboten ist alles, was außerhalb des Balkongeländers montiert wird und daher Gefahr läuft hinunterzufallen. Außerdem darf die Nachbarschaft nicht beeinträchtigt werden. Pflanzen, die auf das Nachbargrundstück oder den Nachbarbalkon ragen, müssen Sie entweder entfernen oder regelmäßig zurückschneiden.

Sonnenschutz beim Sonnenbaden – erlaubt oder nicht?

Für die Beschattung von Balkonen gilt grundsätzlich: Erlaubt sind alle Lösungen, die das Erscheinungsbild des Hauses nicht wesentlich beeinträchtigen und keine bauliche Veränderung des Gebäudes erfordern oder darstellen. Einfache Sonnenschirme sind also generell erlaubt, während Sie bei montierten Sonnensegeln und Markisen die Zustimmung des*der Vermieter*in bzw. im Wohnungseigentum die Zustimmung aller Miteigentümer*innen einholen müssen, letzteres gilt auch für Jalousine oder Rolläden an Fenstern.

Darf ich auf meinem Balkon einen Grill aufstellen?

Ja, generell dürfen Sie als Mieter*in/Eigentümer*in so oft grillen, wie Sie wollen. Allerdings müssen Sie dabei auf die Nachbarschaft Rücksicht nehmen. Dabei geht es nicht nur um den Lärm, der beim Grillen entsteht. Auch die Belästigung durch Rauch ist ein häufiger Grund für Streit. Informieren Sie im Zweifelsfall vor einem Grillabend auf dem Balkon Ihre Nachbar*innen. Abgesehen davon ist die Nachtruhe in den meisten Fällen in der Hausordnung geregelt. Sie liegt in der Regel zwischen 22 und 6 Uhr.

Genehmigungspflichtige Änderungen: Hier brauchen Sie die Zustimmung aller Miteigentümer*innen

Für bestimmte Maßnahmen an Ihrem Balkon benötigen Sie die Zustimmung aller Miteigentümer*innen nach §16 WEG, andere hingegen sind genehmigungsfrei.

Genehmigungsfrei sind:

  • alle bagatellhaften Änderungen
  • das Einschlagen von Nägeln
  • das Aufstellen von Wäscheständern

Genehmigungspflichtig sind:

  • Anbringung von Satellitenantennen, Markisen & Außenjalousine
  • Montage von Klimageräten oder Außenwandthermen
  • grundlegende Erneuerung des Balkons wie z.B. des Bodenbelags, der Verglasung
  • alle Maßnahmen, die sich auf das optische Erscheinungsbild oder den baulichen Zustand auswirken

Jetzt beraten lassen und alle rechtlichen Fragen klären

Sie haben eine Frage zur Nutzung Ihres Balkons oder Ihrer Immobilie? Wenden Sie als Bestandskund*in gerne über Ihre Casavi-App an uns. Als Hausverwaltung mit langjähriger Erfahrung sind wir geschult darin, einen gangbaren, gerechten Weg für Mieter*innen und Eigentümer*innen zu finden.

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