Luftansicht auf Wiesing

Zusatzeinkommen mit wenig Aufwand – wann lohnt sich die Vermietung einer Immobilie?

Die Vermietung einer Immobilie verspricht auf den ersten Blick ein äußerst lukratives Zusatzeinkommen ohne großen Aufwand. Doch den meisten potenziellen Vermieter*innen ist nicht bewusst, mit wie viel Arbeit und Aufwand die Vermietung eines Wohnobjektes tatsächlich verbunden ist. Auch rechtliche Kenntnisse sind bei den wenigsten vorhanden. Wir erklären, wann und für wen sich das Vermieten lohnt.

Gemütlich eingerichtetes Wohn- und Arbeitszimmer: Beitrag Wann lohnt es sich zu vermieten?

Mietshaus als Kapitalanlage – für wen lohnt es sich?

Wenn Sie bereits eine Immobilie besitzen und diese bisher leer stand, lohnt es sich in jedem Fall, über eine Vermietung nachzudenken. Anders sieht es aus, wenn es sich um neu zu erwerbendes Wohnungseigentum handelt. Hier gilt es, den finanziellen Spielraum und die mit dem Kauf verbundenen Kosten genau abzuwägen. Neben dem eigentlichen Kaufpreis fallen Nebenkosten an: Gebühren für den Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer, Maklergebühren. Hinzu kommen Renovierungskosten und – nach dem Kauf – laufende Betriebskosten und Instandhaltungsrücklage. Dabei Wichtig, Kosten für die Instandhaltung(srücklage), Geldverkehrsspesen, sowie Sanierungskosten (auch Darlehen) dürfen nie an Mieter*innen überwälzt werden, sind also selbst zu tragen. Der Kauf eines Mietshauses als Kapitalanlage lohnt sich daher nur für Personen, die a) über ausreichend Eigenkapital und b) über ein sicheres, hohes Einkommen zur Bildung von Rücklagen verfügen.

Welche persönlichen Voraussetzungen sollte ein*e Vermieter*in mitbringen?

Eine Immobilie zu vermieten lohnt sich nur, wenn die damit verbundene Arbeit Spaß macht. Andernfalls werden der ständige Kontakt zu den Mieter*innen, der administrative Aufwand und die Arbeitsbelastung schnell zur Qual. Als Vermieter*in sollten Sie Interesse am Immobilienmarkt sowie Kommunikationsfreude besitzen. Außerdem sollten Sie einen Job haben, der es Ihnen zeitlich erlaubt, auf Anfragen von Mieter*innen umgehend zu reagieren.

Fünf Fragen, die sich sich vor der Vermietung stellen sollten

  1. Habe ich die nötigen zeitlichen Ressourcen, um den Ansprüchen meiner Mieter*innen gerecht zu werden?
  2. Kümmere ich mich selbst um die Vermietung oder schalte ich eine Hausverwaltung ein?
  3. Bin ich bereit, mich mit mietrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen?
  4. Kann ich in Konfliktsituationen gut mit Menschen kommunizieren?
  5. Besitze ich ein finanzielles Polster, um Mietausfälle auszugleichen und Kosten für Instandhaltung & Sanierung zu tragen?

Hausverwaltung nimmt Ihnen Arbeit ab

Wenn Sie sich mit den Vermietungs- und vor allem Verwaltungsaufgaben überfordert fühlen, hilft nur eines: Beauftragen Sie eine erfahrene Hausverwaltung, die Ihnen alle wesentlichen Aufgaben abnimmt. Wir – das Team der Rezac Hausverwaltung Immobilien – übernehmen gerne für Sie die Verwaltung Ihres vermieteten Wohnungseigentums (Mietentreuhand) oder Ihres Mietshauses.

Welche Pflichten haben Vermieter*innen in Österreich?

Wichtig: Die Vermietung einer Immobilie lohnt sich nur, wenn Sie bereit sind, Ihre Pflichten als Vermieter*in zu erfüllen.

Dazu gehören:

  • Mietobjekt im vereinbarten Zustand zur Verfügung stellen
  • Erhaltungspflicht
  • Instandhaltungspflicht
  • Behebung von größeren Schäden

Im Einzelfall entscheiden das Mietrechtsgesetz und das ABGB, welche Pflichten Sie haben und welche nicht.

Achtung: Mietrechtsgesetz beachten!

Seit 1982 gibt es in Österreich ein Mietrechtsgesetz, das klare Regeln für die Verantwortung für Reparaturen und Instandhaltung festlegt. Das Gesetz dient in erster Linie dem Schutz des Mieters. Es unterscheidet verschiedene Anwendungsbereiche: Vollausschluss, Teilanwendung und Vollanwendung. Je nach Anwendungsbereich müssen Mieter*innen und Vermieter*innen unterschiedlichen Pflichten bei der Erhaltung und Instandsetzung nachkommen. Weiters gibt es in Teil- & Vollanwendung MRG auch Befristung & Kündigungsbedigungen, in der Vollanwendung zudem geregelt ist die Höhe des Mietzinses. Kurzum es gibt eine Menge zu beachten, viele Themen finden Sie hier im Infobereich verständlich für Sie aufbereitet.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf

Rezac Hausverwaltung Immobilien ist Ihr Partner für die lukrative Vermietung Ihrer Immobilie. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Zurück zur Übersicht

Ähnliche Beiträge

Muster-Mietvertrag mit Stift und Schlüssel, vor dem Eintritt in den MIetvertrag

Eintritt in ein Mietverhältnis

Haben Sie sich schon einmal gefragt, was passiert, wenn Sie zusammen mit einem/r Mieter*in in…

Mehr erfahren

Ermittlung der Mietzinshöhe unterschiedlicher Häuser

Mietzins: Was gilt wo?

Immer wieder ergeben sich aktuell Diskussionen, wie man die Kostensteigerung der Mietzinse be…

Mehr erfahren

Schild mit der Aufschrift Zu verpachten: Beitrag Miete vs. Pacht

Miete vs. Pacht

Für den Laien scheint es keinen Unterschied zwischen Miete und Pacht zu geben. Tatsächlich un…

Mehr erfahren

Miniatur Haus auf einem Berg Münzen mit Lupe

Der angemessene Mietzins

Der angemessene Mietzins findet im Vollanwendungsbereich MRG Anwendung. Außer dem Abschlag du…

Mehr erfahren

Richterhammer und kleines Haus aus Holz

Kündigung durch Vermieter

Vermieter*innen können im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG nur aus wichtigen Gründen n…

Mehr erfahren

Mieter packt Umzugskartons

Kündigung durch Mieter

Erfahren Sie, wie und ob Sie als Mieter*in einen Mietvertrag kündigen können, egal unter welc…

Mehr erfahren

Lupe mit Blöcken und Münzen für Miete (Rent)

Der Richtwertmietzins

Der Richtwertmietzins im Vollanwendungsbereich MRG wird alle 2 Jahre erhöht. Wann er gilt und…

Mehr erfahren

Münzen und Pfeil für Kostensteigerung

Die Wertanpassung des Mietzins

Erhöhung und Wertanpassung der Miete? Wie immer ein Thema, in welchen Bereich das Objekt fäll…

Mehr erfahren

Schreibmaschine tippt the end

Beendigung von Mietverträgen

Es gibt viele Möglichkeiten, ein Mietverhältnis zu beenden. Wir erklären Ihnen die wichtigste…

Mehr erfahren

gelbe Flagge auf Kalender

Befristung von Mietverträgen

Grundsätzlich können Mietverträge befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Da die Reg…

Mehr erfahren

Beitragsbild zum Geltungsbereich MRG: Stift, Taschenrechner und Dokumente

Geltungsbereich MRG

Welcher Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gilt? Damit Sie wissen, welche Rechtsgrundl…

Mehr erfahren