Im Idealfall werden mit dem Vergleichswertverfahren natürlich Immobilien verglichen, bei denen die wertbeeinflussenden Merkmale möglichst übereinstimmen – die etwa vor kurzem in der Nachbarschaft bzw. näheren Umgebung verkauft worden und unter anderem hinsichtlich Lage, Größe, Zustand oder Nutzung möglichst ähnlich sind. Hierbei spricht man vom sogenannten direkten Verkehrswertverfahren.
Da es in der Praxis jedoch so gut wie nie vorkommt, dass es genügend passende Vergleichsobjekte gibt, wird regelmäßig das indirekte Vergleichswertverfahren angewandt. Hier muss auf die Vergleichspreise von Immobilie aus anderen Gegenden zurückgegriffen werden. Die Voraussetzung dafür ist wie bereits in der Definition geschildert, dass die betreffenden Vergleichspreise im redlichen Geschäftsverkehr sowie in zeitlicher Nähe und in vergleichbaren Gebieten erzielt worden sind. Die Vergleichspreise können dabei aus einer Reihe von Quellen stammen:
- aus der Urkundensammlung des Grundbuchs
- aus öffentlich zugänglichen Kaufpreissammlungen (digital oder analog)
- oder aus eigenen Kauf- und Mietpreissammlungen des/der betreffenden Sachverständigen
Zu- & Abschläge ergeben sich dabei aus wertbeeinflussenden Umständen wie z.B.:
- Mikrolage (Verkehrsanbindung, Verkehrslärm, etc.)
- Zustand der Immobilie (Modernisierungsbedarf)
- Größe & Grundrisse, Belichtung, Nutzungsmöglichkeiten
- Grundstücksausrichtung, Nutzungsrechte (Mietrecht), etc.
- insbesondere aber auch aus sämtlichen im Grundbuch eingetragenen Lasten
z.B. Dienstbarkeiten (Wohnrecht, Wegerecht, Fruchtgenuss), Reallasten
Dadurch ergibt sich folgendes Schema (nach ÖNORM B1802 der Liegenschaftsbewertung):