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Trinkwasserverordnung & Legionellenprüfung

Die aktuelle Fassung der Trinkwasserverordnung trat am 12.1.2023 in Kraft. Dessen Ziel ist es, den Standard der Wasserqualität zu definieren, welches für den menschlichen Gebrauch gefordert wird. Dabei werden von der Trinkwasserverordnung (TWV) konkrete Anforderungen gestellt. Jedenfalls soll das Wasser von bestimmten Bakterien und Keimen sein und im Trinkwasser mögliche Inhaltsstoffe dürfen bestimmte Werte nicht überschreiten.

Junge Frau trinkt ein Glas Wasser

Woher kommt unser Trinkwasser?

Trinkwasser stammt prinzipiell aus drei Bereichen. Grundwasser, Oberflächenwasser und Quellwasser. Österreich ist reich an wertvollen Wasserressourcen, wobei das Trinkwasser fast ausschließlich aus Grund- und Quellwasser gewonnen wird. Die Aufteilung liegt dabei bei jeweils ca. 50%. Die Wasserressourcen selbst werden dabei durch bestimmte Vorgaben im österreichischen Wasserrrechtsgesetz gut geschützt. Ca 90% der österreichischen Bevölkerung werden durch zentrale Wasserversorgungsanlagen bedient, wobei die Länge des Leitungsnetztes ca. 78.500 km beträgt. Dies geschieht über rund 5500 Wasserversorgungsunternehmen (Kommunale Anlagen, Wasserverbände, Genossenschaften), die die Bevölkerung unter Erfüllung der streng gesetzlichen Anforderungen mit hochwertigem Trinkwasser versorgt. Die restlichen 10 Prozent der Einwohner erhalten ihr Trinkwasser über eigene Hausbrunnen und Quellen. Allerdings liegt dieser Anteil nicht in der öffentlichen Verantwortung, was ein eigenständiges, regelmäßiges Kontrollieren zur Qualität des Wassers erfordert. Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung wird nun auch auf andere Schadstoffe wie Mikroplastik besonderer Wert gelegt. In folgendem Link können Sie sich über die Qualität Ihres Trinkwassers je nach Postleitzahl informieren.

zur Trinkwasserinfo

Wie wird das Trinkwasser verwendet?

Auch wenn unser Wasser in einer trinkbaren Qualität bei uns zu Hause ankommt, bedeutet das nicht, dass wirklich alles davon „getrunken“ wird. Getrunken und verkocht wird in Wirklichkeit nur ungefähr 3 Prozent von dem Wasser, das zu den österreichischen Haushalten gelangt! Die restlichen 97% finden also wo anders ihre Verwendung. Allein für die Toilettenspülung werden 25% verbraucht, beim Baden und Duschen rund 22%. Insgesamt erreicht ca. ein Drittel des Trinkwassers die Haushalte, 2 Drittel die Industrie und rund 5% die Landwirtschaft.

Trinkwasserverunreinigungen

Verunreinigungen des Trinkwassers finden grundsätzlich in physikalischer, chemischer und mikrobiologischer Form statt.

Als physikalische Verunreinigung äußert sich in Form von feinsten Partikeln, wie Huminstoffe, erhöhte Eisen- und Mangangehalte. Bei deutlich erhöhtem Gehalt verfärbt sich das Wasser dabei gelb bis gelbbraun und entwickelt einen unangenehmen Geruch. Dies ist jedoch schon ein Extremfall, der nicht unbedingt eintreffen muss, um das Wasser schon als nicht mehr trinkbar anzusehen. Erhöhter Partikelgehalt macht sich oft erst gar nicht bemerkbar, was eine regelmäßige Kontrolle unumgehbar macht.

Die chemische Verunreinigung zeigt sich durch im Wasser enthaltenen Schwermetallen und organischen Stoffen. Oft entsteht ein erhöhter Gehalt durch nicht zertifizierte Installationsmaterialien, von denen sich die besagten Schwermetallionen und organische Stoffe herablösen. Ein Austausch ist hier erforderlich.

Tierische Einzeller, also Bakterien, Viren und Protozoen bezeichnet man als mikrobiologische Verunreinigung. Bakterien wie Escherichia Coli, die meisten Viren und Protozoen entstehen durch fäkale Verunreinigungen. Hinzuzufügen ist, dass sogar das Trinkwasser nur selten komplett frei von Bakterien wie Legionellen, Pseudomonaden oder atypische Mykobakterien ist und bei geringem Gehalt auch ungefährlich für den Menschen sind. Entscheidend ist hierbei der Gehalt, der laut Trinkwasserverordnung streng geregelt ist und durch Probeentnahmen des Wassers überprüft wird.

Vermehrung von Legionellen

Legionellen sind Stäbchenbakterien und ein natürlicher Bestandteil des Trinkwassers. In kleinen Mengen stellen sie für den Menschen kein gesundheitliches Risiko dar. Steigt ihre Konzentration jedoch stark an, können Legionellen sehr gefährlich werden.

Wie und ob sich Legionellen, hängt vor allem von der Wassertemperatur ab, eine gefährliche Konzentration von Legionellen entwickelt sich in der Regel im Warmwasser. So findet unter 15°C keine Vermehrung statt. Die Optimale Vermehrung liegt bei 36°C, findet aber auch zwischen 25°C und 45°C statt, wenig Zirkulation in der Wasserleitung bieten für die Bakterien idealen Bedingungen. Ab 55°C beginnen Legionellen abzusterben, ab 70°C sterben sie in kürzester Zeit. Ideale Brutstellen sind dabei Beispielsweise am Warmwasserspeicher, verrostete Rohre, Springbrunnen, Whirlpools, Von außen erwärmte Warmwasserleitungen usw. Um die Vermehrung zu verhindern, muss am Austritt des Trinkwassererwärmers stets eine Temperatur von > 60°C eingehalten werden, im gesamten System darf das Wasser 55°C nicht unterschreiten. Ist das Wasser mit Legionellen kontaminiert, können das Leitungssystem und die Wasserversorgungsanlage selbst, aber auch Klimaanlagen und Rückkühlsysteme befallen werden. Die gesundheitliche Gefahr geht dabei weniger von dem Verzehr legionellenbefallenen Wassers aus. Erst wenn Legionellen in versprühter Form, z. B. als Duschnebel, in die Lungen gelangen, kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen kommen.

Überprüfung des Trinkwassers

Nach der Trinkwasserverordnung sind Vermieter oder Eigentümer verpflichtet, das Trinkwasser in ihrer Immobilie regelmäßig auf Legionellen testen zu lassen (Pflicht nach §14b der Trinkwasserverordnung). Gemäß Absatz 1 muss durch den Inhaber einer Wasserversorgungsanlage (dies ist regelmäßig der Eigentümer bzw. Vermieter bzw. im Wohnungseigentum die Eigentümergemeinschaft) eine Untersuchung durchgeführt bzw. veranlasst werden, wenn:

  • aus der Wasserversorgungsanlage der Liegenschaft Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird,
  • sich in der Wasserversorgungsanlage eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet und
  • die Wasserversorgungsanlage Duschen oder andere Einrichtungen enthält, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.

Die Proben für die Untersuchungen müssen an mehreren Probennahmestellen entnommen werden und die Untersuchungen durch eine Stelle durchgeführt werden, die nach § 15 Absatz 4 TrinkwV zugelassen ist; dies sind die sogenannten akkreditierten Labore.

Für alle Vermieter gilt darüber hinaus, dass sie ihren Mietern eine Veränderung der Trinkwasserqualität mitteilen müssen. Liegt eine Verunreinigung vor, müssen Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft sofort handeln, zum Beispiel in Form einer Gefährdungsanalyse durch dafür zertifizierte Fachbetriebe oder Institutionen.

Wer seine Pflichten nicht einhält, riskiert in der Regel eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt ist. Wird sogar vorwerfbar verunreinigtes Wasser zur Verfügung gestellt und die Gesundheit der Mieter*innen oder Wohnungseigentümer*innen gefährdet, ist dies eine Straftat.

Die Untersuchungen müssen mindestens alle 3 Jahre durchgeführt werden, wenn das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen, nicht aber öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Ansonsten mindestens einmal jährlich, sofern nicht das Gesundheitsamt nach Absatz 5 ein längeres Untersuchungsintervall festlegt.

Häufig gestellte Fragen

Besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Verbraucher über den Zustand des Trinkwassers?

Ja, die Unternehmer oder sonstige Inhaber eines Wasserversorgungsanlage haben den Verbrauchern mindestens jährlich aktuelles Informationsmaterial über die Qualität zur Verfügung zu stellen. Über Verunreinigungen, wie z.B. erhöhter Bleigehalt müssen die Verbraucher informiert werden.

Wie hoch darf der Gehalt der schädlichen Stoffe im Trinkwasser gesetzlich sein?

Nach der Trinkwasserverordnung müssen bestimmte Paramater eingehalten werden. Diese finden Sie unter folgendem Link.

Welche Installationstechnische Ursachen können Grund für Legionellen sein?

  • Überdimensionierung des Warmwasser-Bereiters
  • Dauerhafte Betriebstemperaturen < 60°C (Boiler)
  • Unbeachtete Reinigungs- und Wartungsintervalle
  • Lange Leitungswege, hoher Verzweigungsgrad
  • Stichleitungen mit stehendem Wasser (Stagnation)
  • Mangelhafter hydraulischer Abgleich der Zirkulation
  • Mangelhafte Isolierung zwischen parallelen Kaltwasser- und Warmwasser- Leitungen
  • Hoher Temperaturabfall im Warmwasser-Leitungssystem >5-15K
  • Abschaltung bzw. Ausfall der Zirkulation
  • Längere Zeit leerstehende Gebäudeabschnitte (Nichtnutzung)
  • Verkeimte Armaturen (Duschschläuche-Biofilm)

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Kurz zusammengefasst

Österreich verfügt über hochwertiges Trinkwasser, dem strenge Überprüfungen und Kontrollen unterzogen werden. Bei Hausbrunnen und Quellen ist man selbst für die Überprüfungen zuständig und sollte diese nicht vernachlässigen. Legionellenprüfungen müssen durch Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft min. alle 3 Jahre durchgeführt werden.

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