Beim Kauf einer Immobilie haben sowohl Käufer als auch Verkäufer ein Sicherungsinteresse, d. h. sie möchten die Abwicklung der Kaufpreiszahlung und die Eintragung ins Grundbuch abgesichert haben. So fungiert ein Notar oder Anwalt als Treuhänder von beiden Vertragsparteien (Treugebern). Mit dieser Treuhandschaft soll gewährleistet werden, dass Immobiliengeschäfte sicher und zeitnah durchgeführt werden können. Außerdem wird sichergestellt, dass das Geld des Käufers nicht verloren geht, auch wenn der Verkäufer vor der Grundbucheintragung beispielsweise insolvent geht. Normalerweise wird die Treuhandschaft von jenem Rechtsanwalt/Notar übernommen, der/die auch den Kaufvertrag der Immobilie errichtet.
Vorteile der Treuhandschaft
- Sicherheit für die Käuferseite: Der Kaufpreis wird erst ausbezahlt, wenn die Grundbucheintragung abgeschlossen ist.
- Sicherheit für die Verkäuferseite: Verkäufer*innen wissen, dass der Kaufpreis am Treuhandkonto hinterlegt wurde und somit die Bonität der Käuferseite gegeben ist.
- Sicherheit für Banken: Die finanzierende Bank wickelt die Bereitstellung der Kreditsumme für den Kaufpreis direkt über das Treuhandkonto ab.
Die Treuhandschaft beim Immobilienkauf ist somit der zentrale Schnittpunkt für alle Beteiligten. Der/die Treuhänder*in übernimmt dabei die Verantwortung, Zug um Zug zu handeln, bis der Immobilienkauf abgeschlossen ist.
Wer übernimmt die Treuhandschaft & Errichtung des Kaufvertrags?
Grundsätzlich einigen sich hierauf beide Seiten (Käufer & Verkäuferseite). Wird ein Notar beauftragt, so muss er einen Eintrag in das Treuhandregister vornehmen. Ein Rechtsanwalt hingegen gibt Beginn und Ende der Treuhandschaft im Treuhandbuch bekannt. Für die Abwicklung der Treuhandschaft macht es keinen Unterschied, ob diese ein Rechtsanwalt oder ein Notar übernimmt. Grundsätzlich kann auch der Kaufvertrag durch einen Notar erstellt werden. In den meisten Fällen ist es allerdings so, dass der Vertrag durch den Rechtsanwalt erstellt wird und die Unterschriften des Kaufvertrags durch einen Notar beglaubigt werden. Die Beglaubigung der Unterschriften kann ausschließlich durch einen Notar erfolgen.
Abwicklung der Zahlung
Von einer treuhändischen Zahlungsabwicklung spricht man, wenn der Kaufpreis erst dann vom Treuhänder ausbezahlt wird, wenn alle Bedingungen aus dem Kaufvertrag erfüllt sind. Beim Immobilienkauf kann man sich das vereinfacht so vorstellen:
- Der Kaufvertrag für die Immobilie zwischen Käufer und Verkäufer wurde geschlossen und notariell beurkundet
- Der Treuhänder richtet ein Treuhandkonto ein
- Der/die Käufer*in der Immobilie zahlt den Kaufpreis auf das Treuhandkonto ein
im Normalfall wird im Kaufvertrag eine bestimmte Zahlungsfrist z.B. 14 Tage vereinbart. Wird der Kauf (zum Teil) durch Kredit fremdfinanziert, überweist die Bank die Kreditsumme auf das Treuhandkonto.
- Der/die Käufer*in wird ins Grundbuch als neue/r Eigentümer*in eingetragen
Bei Fremdfinanzierung wird auch die Hypothek der Bank erfasst.
- Der/die Treuhänder*in überweist den Kaufpreis an den/die Verkäufer*in der Immobilie
- Nach Zahlungseingang wird die Immobilie vom/von der Verkäufer*in an den/die Käufer*in übergeben
Wann Verkäufer ihre Zahlung bekommen
Wann die Überweisung beim Immobilienkauf erfolgt, wird in der Regel im Treuhandvertrag zwischen Treuhänder und Treugeber festgelegt. Nach Erfüllung folgender Vertragsbedingungen ist der Kaufpreis zu überweisen:
- Vorliegen des Kaufvertrags zwischen Käufer und Verkäufer
- Abwicklung der Anzeigepflicht bei der Grundverkehrsbehörde
- Die vollständige Überweisung von Kaufpreis, Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragungsgebühr des Käufers auf das Treuhandkonto
Ob die Summe dabei vom/von der Käufer*in selbst durch Eigenmittel aufgebracht wird oder durch eine Finanzierung (z.B. Kredit) ist unerheblich. Bei Finanzierungen zahlt die Bank den Betrag normalerweise direkt auf das Treuhandkonto ein.
- Hat der/die Verkäufer*in selbst die Immobilie über einen Hypothekarkredit finanziert, wird der noch offene Betrag des Kredits an die Bank zurückbezahlt, um eine Löschungsfreistellung des eingetragenen Pfandrechts (der Hypothek) zu erwirken.
- Vorliegen des Grundbucheintrags des Eigentumsrechts für den Käufer, sowie bei Kreditfinanzierung des Pfandrechts für die Bank
- Berechnung und Abfuhr der Immobilienertragsteuer, welche durch den Verkäufer zu bezahlen ist. Mit einigen wenigen Ausnahmen (z.B. der Kaufpreis wird erst später als 1 Jahr nach Vertragsunterzeichnung fällig) führt der Treuhänder die Immobilienertragsteuer ab. Erfolgt keine Abfuhr durch den Treuhänder, muss der Verkäufer 30 % der Bemessungsgrundlage umgehend selbst an das Finanzamt abführen
- Überweisung des Kaufpreises (abzüglich der Immobilienertragsteuer & Kreditrückzahlungsbetrag) an den/die Verkäufer*in
Anschließend wird das Treuhandkonto aufgelöst und die Treuhandschaft ist beendet.
Kosten für die Treuhandschaft
Die Kosten für die Treuhandschaft werden nicht explizit von den sonstigen Kosten der Kaufvertragserstellung getrennt aufgeschlüsselt. Die Kosten liegen typischerweise ungefähr in folgendem Bereich:
- Erstellung des Kaufvertrags inkl. Treuhändischer Abwicklung: ca. 1,25 bis 2,5 % zzgl. USt vom Kaufpreis.
- Wird der Kaufpreis teils fremdfinanziert, steigen die Kosten um ca. 0,2 bis 1 %.
- Notarielle Beglaubigung der Unterschrift: ca. 200 bis 350 €.
- Zusätzlich verrechnen Notar und Anwalt meist geringfügige Barauslagen.
Die Kosten werden meist von der Käuferseite übernommen. Wer die Kosten trägt, muss vorab geregelt werden, was meist im Kaufanbot geschieht. Ebenso sollten die exakten Beträge vor Beauftragung der Vertragserstellung diskutiert werden, da es hier teils zu wesentlich unterschiedlichen Kosten kommt.