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Müll trennen

So trennen Sie Ihren Müll richtig. Die richtige Entsorgung Ihres Mülls ist sehr wichtig für die Umwelt. Allein deshalb ist dieses Thema wichtig. Aber es spart auch Geld, denn jede zusätzliche Tonne Restmüll und jede Extraentsorgung von nicht richtig getrenntem Müll durch die Gemeinde kostet Geld. Bitte entsorgen Sie daher alles an entsprechenden Stellen. Auf keinen Fall hat Müll aber etwas in der Toilette oder im Küchenabfluss zu suchen, da dies zu Verstopfungen führen kann.

Beitragsbild zur Mülltrennung: verschiedene Mülltonnen werden mit verschiedenen Materialien befüllt

Altpapier

Hier wichtig: Schachteln und Kartonagen falten und flach legen (nicht zerreißen!) und gegebenenfalls zur eigenen Kartonagensammlung beim Recyclinghof, Mistplatz oder Altstoffsammelzentrum bringen. Auf keinen Fall das Papier in kleine Stücke reißen. Das Altpapier wird vor der Verwertung noch nachsortiert. Kleine Stücke erschweren den Sortiervorgang. Bitte entfernen Sie sonstiges Verpackungsmaterial wie z.B. Styropor oder Kunststoffhüllen.

Was gehört hinein?

  • Beschichtete Kartonverpackungen mit entsprechender Aufschrift (bitte falten)
  • Blumeneinwickelpapier
  • Briefe, Brief-, Schreib- und Kopierpapier
  • Bücher
  • Computerausdrucke
  • Hefte, Illustrierte, Kataloge
  • Karton
  • Kraftpapiersäcke (restentleert, entstaubt, z.B. Futtermittelsäcke, Zementsäcke…)
  • Kuverts
  • Magazine
  • Packpapier
  • Papier – sauber und unbeschichtet
  • Papierverpackungen, Papiersackerl (z.B. Zucker- oder Mehlsackerl, Reiskarton)
  • Prospekte
  • Schachteln
  • Tiefkühlkartons
  • Waschmittelkartons
  • Wellpappe (flach gefaltet)
  • Zeitungen, Zeitschriften

Was darf nicht dazu?

  • beschichtetes Papier, beschichtete Kartonverpackungen (außer mit Aufschrift „gefaltet zum Altpapier“)
  • Etiketten (gummiert, Klebeetiketten)
  • Fotos
  • Hygienepapiere (Papiertaschentücher, Küchenrolle,
  • Servietten – verunreinigt)
  • Klebebänder
  • Kohle- und Durchschreibpapier
  • Kunststoff
  • Milch-und Getränkepackerl/-verpackungen
  • Papier (verschmutzt oder fettig)
  • Papiertapeten
  • Styropor
  • Thermo-(Fax-) Papier
  • Verbundpapier
  • Wachspapier
  • Windeln
  • Zellophan

Altglas

Hier wichtig: Altglas ist nur Verpackungsglas und trennen Sie immer nach Weiß- und Buntglas. Bitte entfernen Sie Bierkapseln, Kronenkorken, Schraubverschlüsse, Korken, Metallschleifen. Bei Glasflaschen brauchen nur die leicht entfernbaren Verschlüsse getrennt werden. Bestandteile des Verschlusses oder Ausgießhilfen, die nur mit Werkzeug zu entfernen sind, können auf der Flasche bleiben und mit dieser ins Altglas geworfen werden. Glasflaschen nicht zerschlagen sondern ganz einwerfen (erleichtert die Nachsortierung). Steingut- oder Keramik-Flaschen (z.B. Steinhäger, Jägermeister sowie manche Kosmetikflaschen) gehören nicht zum Glas (störend in der Glasschmelze/-produktion), händische Aussortierung erforderlich.

Weißglas: Was gehört hinein?

ausschließlich ungefärbtes Verpackungsglas.

  • Medikamentenfläschchen (leer)
  • Einwegflaschen
  • Kleine Fläschchen und Flacons für Parfüm Konservengläser
  • Kondensmilchflaschen
  • Limonadenflaschen (Einweg)
  • Wein- und Spirituosenflaschen (Einweg)

Buntglas: Was gehört hinein?

buntes (grün, braun, blau), auch leicht getöntes Verpackungsglas.

  • Medikamentenfläschchen (leer)
  • Einwegflaschen
  • Hohlglasbehälter
  • kleine Fläschchen und Flacons für Parfüm
  • Konservengläser
  • Limonadenflaschen (Einweg)
  • Wein- und Spirituosenflaschen (Einweg)

Was darf nicht dazu?

  • Arzneimittel- und Medikamentenfläschchen (mit Restinhalt – Abgabe in der Apotheke oder bei der Problemstoffsammlung)
  • Bierkapseln
  • Bleikristallglas (Karaffen, Vasen, Trinkgkläser etc.)
  • Cerankochfelder
  • Deckeln, Korken, Kronenkorken, Verschlüsse
  • Drahtglas
  • Einsiedeglas (hat anderes chemisches Verhalten)
  • Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Glühbirnen
  • Fensterglas, Windschutzscheiben
  • Feuerfestes Glas
  • Flachglas
  • Glasgeschirr
  • Kapseln
  • Keramik, Vasen
  • Kunststoffflaschen
  • Laborglas
  • Porzellan, Spiegelglas
  • Steingut (Flaschen)

Kunststoff/Plastik

Hier wichtig: Nur leere und saubere Verpackungen abgeben! Die Einweg-PET-Flaschen oder Plastikflaschen für Putz-, Wasch- oder Körperpflegemittel entleert und zusammengedrückt in die Gelbe Tonne oder in den Gelben Sack geben. Das spart Platz im Sammelbehälter und im Sammelfahrzeug. Bei der Entsorgung nur gelbe Säcke verwenden, alles andere wird von der Müllabfuhr nicht mitgenommen.

Was gehört hinein?

  • Becher (restentleert, gestapelt) wie Joghurt-, Kaffee, Margarinebecher
  • Beschichtete Papierverpackungen wie Fleisch- und Wurstfolien, Suppenbeutel (außer Verpackungen mit dem Aufdruck „gefaltet zum Altpapier“)
  • Einkaufssackerl (Kunststofftragetaschen)
  • Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff
  • Fleischtassen (geschäumte Verpackungen), Gemüse- und Obsttassen
  • Getränkeflaschen
  • Getränkeverbundkartons (Tetrapacks)
  • Holzsteigen und -kisten (größere Mengen bitte zum Mistplatz, Recyclinghof etc)
  • Kosmetikflaschen aus Keramik (restentleert)
  • Kunststoffflaschen (restentleert) und -kanister
  • Kunststoffnetze und -säcke (z.B. für Obst, Zwiebel, Kartoffel)
  • PET-Flaschen
  • Pflanzentöpfe (dünnwandig)
  • Plastiksackerl
  • Schaumstoffverpackungen
  • Sortiereinlagetassen (z.B. für Kekse)
  • Styroporverpackungen
  • Tiefkühlverpackungen mit Beschichtung (außer Verpackungen mit dem Aufdruck „gefaltet zum Altpapier“)
  • Trinkbecher (Einweg)
  • Verpackungsfolien
  • Zellophan

Was darf nicht dazu?

  • Kunststoffe, die weder Verpackung noch Teil einer Verpackung sind
  • Verpackungen aus Papier oder Glas
  • Verpackungen aus Metall (außer bei Mit-Sammlung von Metallverpackungen)
  • CDs/DVDs
  • Einwegspritzen
  • Folien aus der Landwirtschaft
  • Gartenmöbel aus Kunststoff
  • Gartenschlauch
  • Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff (z.B. Feuerzeug, Zahnbürste)
  • Haushaltsartikel aus Kunststoff
  • Keramik, die keine Verpackung ist
  • Kunststoffrohre
  • Spielzeug
  • Schaumstoff
  • Tiefkühlverpackungen mit dem Aufdruck „Gefaltet zum Altpapier“
  • Windeln

Metall

Die Sammlung von Kleinmetallen kann gebietsabhängig gemeinsam mit Metallverpackungen in der Blauen Tonne erfolgen. Informationen dazu gibt es auf den Sammelbehältern, bei Ihrem Abfallwirtschaftsverband bzw. bei Ihrer Gemeinde. Bitte nur leere Verpackungen aus Metall in die Sammelbehälter geben, Dosen vorher grob reinigen. Sperrigen Schrott, große Metallteile und -geräte nicht in oder neben die Sammelcontainer stellen sondern zum Mistplatz, Altstoffsammelzentrum, Recyclinghof oder zur Sperrmüllabfuhr bringen.

Was gehört hinein?

Grundsätzlich nur Verpackungen aus Metall (Eisen, Aluminium) z.B.:

  • Alufolien
  • Alu-Grilltassen
  • Getränkedosen (entleert)
  • Joghurtbecherdeckel
  • Konservendosen (entleert)
  • Kronenkorken
  • Metalldeckel
  • Schraubverschlüsse
  • Spraydosen (leer)
  • Stahlbänder
  • Tierfutterdosen, -schalen (entleert)
  • Tuben aus Metall

Bei Mitsammlung von Altmetall-Kleinteilen z.B. auch:

  • Armaturen
  • Drähte
  • Kleinere Metallteile
  • Kochgeschirr aus Metall (Töpfe, Pfannen)
  • Metallwerkzeug
  • Metallrohre (klein)
  • Maschinenteile, Fahrradteile (klein)
  • Nägel
  • Schrauben

Was darf nicht dazu?

alle anderen Altstoffe und Verpackungen, z.B.:

  • alu- oder kunststoffbeschichtete Verpackungen (Kaffee-, Pillenverpackungen)
  • Elektrogeräte
  • Farb-, Lack-, Spray- und Öldosen mit Restinhalt (Problemstoffe)
  • Feuerlöscher mit Inhalt
  • Gasflaschen mit Inhalt
  • Glühbirnen

Große Metallgegenstände und Metallteile sind beim Recyclinghof, Altstoffsammelzentrum, Bauhof oder Mistplatz abzugeben, z.B.:

  • Badewanne (Metall)
  • Dachrinnen
  • Drahtzäune
  • Eisenteile groß
  • Fahrrad
  • Gasherde
  • Öfen

Bioabfall

Bioabfälle sind alle Garten-, Grün- und Küchenabfälle, die kompostiert werden können. Achtung: Fleisch, Knochen, Speisereste und verdorbene Nahrungsmittel können bei der Sammlung und Verwertung Probleme verursachen. Diese können entweder hygienischer Natur sein oder aber durch einen hohen Salzgehalt bedingt sein. Die problemlose Verwertung solcher Abfälle hängt stark von den lokalen Gegebenheiten und den angewandten Verwertungsverfahren ab – die Sammlung erfolgt daher regional unterschiedlich. Werfen Sie den Bioabfall keinesfalls mitsamt Plastiksackerl in die Biotonne. Sperriger Baum- und Strauchschnitt auf den Recyclinghof bringen.

Was gehört hinein?

Aus Küche und Haushalt:

  • Altes Brot und Gebäck, -reste, Eierschalen
  • Blumen und Blumenerde, Topfpflanzen (ohne Topf)
  • Obst- und Gemüseabfälle, Salatreste
  • Haare (in Kleinmengen)
  • Holzasche
  • Kaffeesud, Teesackerl und -sud (samt Filter und Teebeutel)
  • Papier (unbeschichtet, verschmutzt, das in der Küche anfällt und mit Nahrungsmitteln in Berührung gekommen ist)
  • Zeitungspapier und Papiersackerl, die für Vorsammlung der biogenen Abfälle im Haushalt verwendet werden

Aus dem Garten:

  • Gras-, Hecken- und Strauchschnitt
  • Blumen, Garten- und Pflanzenabfälle
  • Sägespäne (unbehandeltes Holz)
  • Stauden

Was darf nicht dazu?

  • Bauschutt
  • Gummi
  • Holz, behandelt: z.B. lackiert, imprägniert
  • Hygieneartikel (z.B. Windeln, Taschentücher, Tampons und dgl.)
  • Kleintiermist (z.B. Katzenstreu)
  • Koks- und Kohlenasche
  • Leder, -abfälle
  • Papier (beschichtet, farbig bedruckt oder sauber, das zum Altpapier gehört)
  • Plastiksackerl
  • Problemstoffe
  • Restmüll
  • Speiseöl und -fette
  • Speisereste (flüssig, stark fettig oder gesalzen)
  • Staubsaugerbeutel mit Inhalt
  • Textilien
  • Tierkadaver (zur Tierkörperverwertung)
  • Windeln
  • Zigarettenkippen

Problemstoffe

Dazu zählen alle gefährlichen und giftigen Abfälle, auch Behälter mit schädlichen Rückständen. Problemstoffe sind gefährliche Abfälle aus den Haushalten. Sie sind gesundheits- und umweltgefährdend. Keinesfalls dürfen daher Problemstoffe in den Restmüll, in die Altstoffsammlung oder ins Abwasser gelangen. Verwahren Sie die anfallenden Problemstoffe an einem sicheren Ort (geschützt vor Kindern und Haustieren) und bringen Sie diese Stoffe zur Problemstoffsammelstelle in der Gemeinde. Wichtig: Auch Behälter mit schädlichen Rückständen sind als Problemstoffe zu entsorgen! Speiseöle und -fette zählen zwar nicht zu den Problemstoffen, sind aber dennoch getrennt zu erfassen und am besten bei einer Problemstoffsammelstelle abzugeben. Viele Gemeinden/Abfallverbände stellen für die Altspeiseölentsorgung eigene Behälter („ÖLI“) zur Verfügung, die für die Sammlung und Abgabe haushaltsüblicher Mengen von Altspeiseölen und -fetten geeignet sind. Wichtig: Altspeiseöl keinesfalls in den Ausguss schütten, da dies zu Problemen in Kanalisation und Kläranlagen und hohen Reinigungskosten führt.

Was gehört hinein?

  • Abbeiz-, Anstrich und Arzneimittel
  • Akkus, Batterien, Knopfzellen
  • Autobatterien, Autowachs, -politur
  • Benzin, Bremsflüssigkeit, Dieselöl, Mineralölgebinde (Motorölflaschen)
  • Desinfektions- , Frostschutz-, Rostschutz- und Holzschutzmittel, Düngemittel, -reste
  • Einwegspritzen (in durchstichfester Verpackung abgeben!)
  • Entkalker, Fleckputzmittel
  • Farben und Lacke (fest/eingetrocknet, flüssig)
  • Chemikalien: Laugen, Säuren
  • Feuerlöscher, Gasflaschen (mit Restinhalt)
  • Grillreiniger, Haushaltsreiniger, Putz- und Reinigungsmittel, Metallputzmittel
  • Kleber, Klebstoffe
  • Leiterplatten
  • Leuchtstoffröhren, -lampen
  • Lösungsmittel/lösungsmittelhältige Abfälle
  • Medikamente, Salben, Tabletten
  • Nagellack, Nagellackentferner, Haarfärbemittel
  • Nitroverdünnung
  • Ölfilter, Ölverunreinigte Abfälle, Heizöl
  • PU-Schaumdosen und Spraydosen mit Quecksilberthermometer
  • Schädlingsbekämpfungsmittel, Unkrautvernichter, Pflanzenschutzmittel

Was darf nicht dazu?

  • Medikamentenfläschchen (restentleert)
  • leere Gebinde (z.B. Kunststoffflaschen von Kosmetika, Reinigungsmittel und dgl.)
  • leere Pumpzerstäuber
  • und alles andere Verpackungsmaterial

Elektromüll

Seit 2005 können alte, defekte oder nicht mehr gebrauchte Elektrogeräte unentgeltlich bei einer Sammelstelle in der Gemeinde oder, bei Neukauf eines ähnlichen Gerätes, auch beim Händler abgegeben werden. Beim Neukauf von Geräten müssen keine Entsorgungsgebühren oder Pfandbeiträge mehr bezahlt werden. Eine Ausnahme von dieser 1:1-Rücknahmepflicht besteht nur für Händler mit einer Verkaufsfläche von weniger als 150 m², wenn der Kunde darüber im Geschäftslokal deutlich informiert wird (Hinweisschild). Jedes Geschäft, das Gerätebatterien verkauft, muss alte Batterien, Knopfzellen und Akkus kostenlos zurücknehmen. Dafür werden Sammelboxen angeboten, in die die alten Batterien und Akkus eingeworfen werden. Eine kostenlose Rückgabemöglichkeit sowohl für Gerätebatterien als auch für Fahrzeug-/Starterbatterien besteht auch im Sammelzentrum (Altstoffsammelzentrum, Mistplatz oder Recyclinghof) der Gemeinde. Wenn Ihr altes Elektrogerät noch funktioniert (etwa Handys, die schnell aus der Mode kommen), können Sie es gemeinnützigen Einrichtungen oder sozial-ökonomischen Betrieben geben. In Österreich gibt es folgende Sammel-Kategorien:

Was gehört hinein?

Elektro-Großgeräte (alle Geräte, deren Seitenkante länger als 50 cm ist), z.B.:

  • Bügelmaschinen
  • Elektroherde (oder auch nur deren Ceranfelder)
  • Geschirrspüler
  • Heizgeräte
  • Wäschetrockner und Waschmaschinen

Elektro-Kleingeräte (nahezu alle tragbaren Elektrogeräte), z.B.:

  • Bohrmaschinen, Bügeleisen
  • CD-Player, Radios
  • Computerzubehör (Tastatur, Maus, USB-Sticks etc.)
  • Elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate
  • Handys
  • Kaffeemaschinen, Mixer

Gasentladungslampen:

  • Energiesparlampen
  • Leuchtstoffröhren
  • Quecksilber- und Natriumdampflampen
  • „Normale“ Glühlampen und Halogenlampen gehören zum Restmüll!

Kühlgeräte:

  • Gefriertruhen
  • Klimageräte (für privaten Bereich)
  • Kühlschränke
  • Alte Kühlgeräte ohne Plakette oder Gutschein müssen von den Sammelstellen unentgeltlich übernommen werden.

Bildschirmgeräte:

  • Computerbildschirme, Notebooks
  • TV-Geräte

Sperrmüll

Abgabe am Mistplatz, Recyclinghof, Altstoff-Sammelzentrum. Die Termine über Sperrmüllsammlungen erfahren Sie aus der Gemeindezeitung und beim Gemeindeverband.

Was gehört hinein?

Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit oder wegen ihres Gewichts nicht in den Restmüllbehältern gesammelt werden können, z.B.:

  • Altholz, Bodenbeläge, Spanplatten
  • Haushaltsgeräte (groß, keine Elektrogeräte)
  • Klomuschel und Waschbecken (Keramik)
  • Kunststoffgegenstände (groß)
  • Matratzen, Möbel
  • Sanitäreinrichtungen
  • Teppiche, Vorhangkarnissen

Was darf nicht dazu?

  • Abfälle von Gewerbetrieben
  • Baustellenabfälle
  • Bioabfall
  • Elektrogeräte, Kühlgeräte
  • Metallschrott
  • Müllsäcke und kleine Abfälle, die in der Mülltonne Platz haben
  • Problemstoffe
  • Styropor

Alttextilien

Alttextilien und Schuhe sollen sauber und verwendbar sein! Für die Sammlung erhalten Sie Kunststoffsäcke. Sie können allerdings auch andere Säcke verwenden, bitte aber gut zubinden, damit beim Transport die Säcke nicht aufplatzen. Tragbare Kleidungsstücke nicht zerreißen oder zerschneiden. Alttextilien nur in sauberem und trockenem Zustand zur Altkleidersammlung (Behälter in Ihrer Gemeinde) geben. Andere Möglichkeiten sind Second-Hand-Shops, Flohmärkte, etc.

Was gehört hinein?

  • Bettwäsche
  • Bettfedern mit Inlett
  • Haushaltswäsche
  • Kleidungsstücke
  • Schuhe (paarweise zusammengebunden)
  • Tischwäsche
  • Wolldecken

Was darf nicht dazu?

  • feuchte Textilien
  • kleine Alttextilien (unter 30 x 30 cm)
  • Matratzen
  • Nylonstrümpfe
  • Putzfetzen, Stoffabfälle
  • Teppiche
  • verunreinigte und verschlissene Textilien

Restmüll

Restmüll ist, wie der Name schon sagt, der ganze Rest. Also alles, was nicht getrennt werden kann. Aber auch nur das, was nicht getrennt werden kann. In den meisten Gemeinden ist pro Haus eine gewisse Anzahl an Restmülltonnen vorgesehen. Werden mehr gebraucht, fallen auch höhere Kosten an. Zudem kann jede Gemeinde auch die nachträgliche Trennung des Mülls verrechnen, wenn diese nicht fachgerecht gemacht wurde. In den meisten Fällen weigert sich die Müllabfuhr aber, diesen Müll mitzunehmen. Ein Extraentsorgungseinsatz, mehr Arbeit für Ihren Hausmeister und zusätzliche Kosten sind die Folge.

Was gehört hinein?

Nicht verwertbare und ungefährliche Abfälle und jene Abfälle, die nicht – je nach regionalen Vorgaben – getrennt zu sammeln sind, z.B.:

  • Altstoffe (stark verschmutzt)
  • (Blei)kristallglas
  • Blumentöpfe
  • Dias
  • Fensterglas, Flachglas
  • Fettpapier
  • Fotos
  • Gebrauchsgegenstände/Haushaltsgegenstände (kaputt)
  • Glasgeschirr
  • Glühbirnen (aber: Energiesparlampen zurück zum Fachhandel), Halogenspots
  • Gummi
  • Hygieneartikel (z.B. Wattestäbchen, Zahnbürsten Wegwerfbinden)
  • Kleiderbügel (Holz, Kunststoff)
  • Kohlenasche
  • Katzenstreu
  • Leder, -abfälle
  • Porzellan
  • Schuhe (sofern keine Sammlung über Alttextilien)
  • Spielzeug (kaputt)
  • Staubsaugerbeutel
  • Stoffabfälle (z.B. Lumpen), Textilabfälle, Strumpfhosen
  • Tapeten u.ä.
  • Stark verschmutzte Verpackungen
  • CDs, DVDs

Was darf nicht dazu?

  • Altpapier
  • Altglas
  • Bioabfall
  • Elektrogeräte
  • Einweg-PET-Flaschen
  • Energiesparlampen
  • Leuchtstofflampen
  • Metallverpackungen
  • Problemstoffe
  • Speiseöl und Fette

Zurück zur Übersicht

Kurz zusammengefasst

  • Do it right – Kunststoff, Altpapier, Altglas und Altmetall vom Restmüll trennen
  • Achtung – je weniger Restmüll anfällt, desto weniger Container werden verrechnet
  • Strafe muss sein – Für nicht sortierte und überfüllte Restmüllcontainer werden Strafzuschläge für sämtliche Bewohner des Hauses verrechnet
  • Igitt – Speisereste und Kleinabfälle nicht in der Toilette oder im Küchenabfluss entsorgen – Verstopfungsgefahr.

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