Maklerprovision Baurecht
Auch sogenannte Baurechte können von einem/einer Immobilienmakler*in vermittelt werden. Wie sich die Provision dabei errechnet, erklären wir hier.

Auch sogenannte Baurechte können von einem/einer Immobilienmakler*in vermittelt werden. Wie sich die Provision dabei errechnet, erklären wir hier.
Das Baurecht ist das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Das Eigentum am Gebäude – unabhängig vom Eigentumsrecht am Grundstück – besteht aber nur zeitlich befristet. Diese Befristung beträgt min. 10 Jahre, max. 100 Jahre. In dieser Zeit zahlen Begünstigte dem/der Grundstückseigentümer*in einen vereinbarten Bauzins.
Auch Baurechte können von Immobilienmaklern vermittelt werden. Dies ist gerade für Grundstückseigentümer*innen interessant, die ihr Eigentum am Grundstück behalten wollen. Hier gelten folgende Provisionsregeln.
Die maximale Höhe der Provision bei Baurechten ist in § 18 IMVO (Standes- & Ausübungsregeln für Immobilienmakler) geregelt. Die Höchstprovision bei der Vermittlung von Baurechten richtet sich nach der Dauer des Baurechts (min. 10 Jahre – max. 100 Jahre). Es gilt:
des auf die Dauer des Baurechts entfallenen Bauzinses. Hier ist die Höchstgrenze jedoch 45 Jahre, wird also ein längeres Baurecht vereinbart, darf max. der Bauzins für 45 Jahre herangezogen werden. Beispiele:
Bei einer Baurechtsdauer von mehr als 30 Jahren darf anstelle der 2 % eine Pauschalprovision in Höhe von jeweils 3 % zzgl. USt. berechnet vom Bauzins für 30 Jahre vereinbart werden (Wertgrenzenregelung §12 Abs. 4 IMVO). Beispiel (Vergleich zu vorher):
Die Höchstprovision ist jeweils ohne Umsatzsteuer zu verstehen, somit müssen zum Betrag noch 20 % USt hinzugerechnet werden.
Bei Baurechten von 10 bis 30 Jahren: 3 %, bei Baurechten über 30 Jahre: 2 % des auf die Dauer des Baurechts entfallenen Bauzinses. Hier ist die Höchstgrenze jedoch 45 Jahre, wird also ein längeres Baurecht vereinbart, darf max. der Bauzins für 45 Jahre herangezogen werden.
Ja, auch Baurechte können von Immobilienmaklern vermittelt werden. Dies ist gerade für Grundstückseigentümer*innen interessant, die ihr Eigentum am Grundstück behalten wollen.
Die Provision für ein vermitteltes Baurecht zahlt üblicherweise der/die Grundstückseigentümer*in als Auftragsgeber*in.
Folgende Höchstprovisionen gelten bei der Vermittlung eines Baurechts durch Immobilienmakler*innen: Bei Baurechten von 10 bis 30 Jahren: 3 %, bei Baurechten über 30 Jahre: 2 % des auf die Dauer des Baurechts entfallenen Bauzinses. Hier ist die Höchstgrenze jedoch 45 Jahre, wird also ein längeres Baurecht vereinbart, darf max. der Bauzins für 45 Jahre herangezogen werden.