Luftansicht auf Wiesing

Maklerprovision Baurecht

Auch sogenannte Baurechte können von einem/einer Immobilienmakler*in vermittelt werden. Wie sich die Provision dabei errechnet, erklären wir hier.

zwei kleine Häuschen stehen in einer Reihe, eines wird dazugestellt

Was ist das Baurecht?

Das Baurecht ist das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Das Eigentum am Gebäude – unabhängig vom Eigentumsrecht am Grundstück – besteht aber nur zeitlich befristet. Diese Befristung beträgt min. 10 Jahre, max. 100 Jahre. In dieser Zeit zahlen Begünstigte dem/der Grundstückseigentümer*in einen vereinbarten Bauzins.

Auch Baurechte können von Immobilienmaklern vermittelt werden. Dies ist gerade für Grundstückseigentümer*innen interessant, die ihr Eigentum am Grundstück behalten wollen. Hier gelten folgende Provisionsregeln.

Höhe der Provision für die Vermittlung von Baurechten

Die maximale Höhe der Provision bei Baurechten ist in § 18 IMVO (Standes- & Ausübungsregeln für Immobilienmakler) geregelt. Die Höchstprovision bei der Vermittlung von Baurechten richtet sich nach der Dauer des Baurechts (min. 10 Jahre – max. 100 Jahre). Es gilt:

  • bei Baurechten von 10 bis 30 Jahren: 3 %
  • bei Baurechten über 30 Jahre: 2 %

des auf die Dauer des Baurechts entfallenen Bauzinses. Hier ist die Höchstgrenze jedoch 45 Jahre, wird also ein längeres Baurecht vereinbart, darf max. der Bauzins für 45 Jahre herangezogen werden. Beispiele:

  • Baurecht auf 20 Jahre, der monatlich vereinbarte Bauzins beträgt 1.750 €
    jährlicher Bauzins: 1.750 € * 12 = 21.000 €
    Provision: 21.000 € * 20 * 0,03 =  12.600 €
  • Baurecht auf 40 Jahre, der monatlich vereinbarte Bauzins beträgt 1.750 €
    jährlicher Bauzins: 1.750 € * 12 = 21.000 €
    Provision: 21.000 € * 40 * 0,02 =  16.800 €

Bei einer Baurechtsdauer von mehr als 30 Jahren darf anstelle der 2 % eine Pauschalprovision in Höhe von jeweils 3 % zzgl. USt. berechnet vom Bauzins für 30 Jahre vereinbart werden (Wertgrenzenregelung §12 Abs. 4 IMVO).  Beispiel (Vergleich zu vorher):

  • Baurecht auf 40 Jahre, der monatlich vereinbarte Bauzins beträgt 1.750 €
    jährlicher Bauzins: 1.750 € * 12 = 21.000 €
    Pauschale Provision: 21.000 € * 30 * 0,03 =  18.900 €

Die Höchstprovision ist jeweils ohne Umsatzsteuer zu verstehen, somit müssen zum Betrag noch 20 % USt hinzugerechnet werden.

Oft gestellte Fragen

Welche Höchstprovisionen gelten beim Baurecht?

Bei Baurechten von 10 bis 30 Jahren: 3 %, bei Baurechten über 30 Jahre: 2 % des auf die Dauer des Baurechts entfallenen Bauzinses. Hier ist die Höchstgrenze jedoch 45 Jahre, wird also ein längeres Baurecht vereinbart, darf max. der Bauzins für 45 Jahre herangezogen werden.

 

Können Baurechte von Immobilienmakler*innen vermittelt werden?

Ja, auch Baurechte können von Immobilienmaklern vermittelt werden. Dies ist gerade für Grundstückseigentümer*innen interessant, die ihr Eigentum am Grundstück behalten wollen.

Wer zahlt die Provision beim Baurecht?

Die Provision für ein vermitteltes Baurecht zahlt üblicherweise der/die Grundstückseigentümer*in als Auftragsgeber*in.

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Kurz zusammengefasst

Folgende Höchstprovisionen gelten bei der Vermittlung eines Baurechts durch Immobilienmakler*innen: Bei Baurechten von 10 bis 30 Jahren: 3 %, bei Baurechten über 30 Jahre: 2 % des auf die Dauer des Baurechts entfallenen Bauzinses. Hier ist die Höchstgrenze jedoch 45 Jahre, wird also ein längeres Baurecht vereinbart, darf max. der Bauzins für 45 Jahre herangezogen werden.

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