Unterschieden wird hier zwischen dem Vollanwendungsbereich (es gelten bei einer Vermietung alle Paragrafen des MRG), dem Teilanwendungsbereich (es gelten nur Teile des MRG, darunter die besonders wichtigen Kündigungsbestimmungen lt. MRG) und Vollausschluss (das MRG findet keine Anwendung). Kommt das Mietrechtsgesetz nicht oder nur teilweise zur Anwendung gelten grundsätzlich aber trotzdem immer die Regeln des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), welche auch Regeln für die Vermietung vorsehen, in Summe aber mehr Vertragsfreiheit lassen als das Mietrechtsgesetz.
Folgende Regeln zur Anwendung des MRG gibt es: