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Carmen Rezac

Carmen Rezac

Marketing & PR | Immobilienmaklerin

Förderungen für Sanierungen in Tirol

In diesem Beitrag geht es um alle Förderungen, die es für Sanierungen gibt, sowohl Landes- als auch Bundesförderungen. Von Heizung bis zu Photovoltaik und wohin Sie sich bei Bedarf wenden müssen.

Pflanze wächst aus Münzen

Wohnbauförderung Tirol für Sanierungen

Ob und wie hoch eine Sanierungsmaßnahme in Tirol gefördert wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Das beginnt bereits beim Kostenumfang: Sanierungen, die weniger als 1.000 € kosten, werden nicht bezuschusst. Handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme, die gefördert wird, muss zunächst einmal abgeklärt werden, dass die Finanzierung gesichert ist. Außerdem ist ein Kostennachweis in Form von Rechnungen nötig. Liegt die Einbringung des Förderungsansuchens länger als 20 Jahre zurück, dann fördert das Land Tirol Sanierungsmaßnahmen in bzw. an förderungsfähigen Eigenheimen, Wohnungen und Wohnheimen.

Einmal- & Annuitätenzuschuss

Die Sanierungsförderung in Tirol bietet neben dem Einmalzuschuss (Finanzierung mit Eigenmitteln) auch einen Annuitätenzuschuss (Finanzierung mit Bankkredit).

Die Basisförderung beim Annuitätenzuschuss beträgt 25% der Anfangsbelastung des Kredits, sofern für bestimmte Maßnahmen keine höhere Förderung vorgesehen ist. Die Laufzeit des Kredites wird vom Land Tirol nicht fix vorgegeben, jedoch wird für die Berechnung des Annuitätenzuschusses eine maximale Kreditlaufzeit von 12 Jahren zugrunde gelegt. Der Annuitätenzuschuss wird auf Basis des Sollzinssatzes zum Zeitpunkt der Antragstellung berechnet und halbjährlich ausbezahlt. Eine erhöhte Förderung für energiesparende Maßnahmen kann bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

Beim Einmalzuschuss werden standardmäßig 15% der förderbaren Gesamtbaukosten gefördert. Bei den förderbaren Kosten der Sanierung liegt die Untergrenze bei 1.000 €. Zudem sind folgende Obergrenzen festgelegt:

  • Eigentümer erhalten höchstens 1.100 € pro m² förderbarer Nutzfläche.
  • Die förderbare Nutzfläche beträgt für 1-2 Personen max. 95 m², für 3 Personen max. 105 m² und 4 oder mehr Personen max. 12 0m²
  • Mieter* innen erhalten höchstens 34.000 €.
  • Für die Vergrößerung des Wohnobjektes werden max. 2.200 € pro m² vergrößerter und förderbarer Nutzfläche gefördert.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der tatsächlichen Wohnungs- und Haushaltsgröße, wobei höchstens die förderbare Nutzfläche entsprechend der Anzahl der im künftigen Haushalt lebenden Personen zugrunde gelegt wird.

Ökobonus

Für eine umfassende thermisch-energetische Sanierung eines Wohnobjektes gewährt das Land Tirol (unter Einbeziehung der gesamten Gebäudehülle) einen einmaligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dieser ist grundsätzlich gleichzeitig mit der Einreichung des Wohnhaussanierungsansuchens zu beantragen, spätestens aber bis zum Zeitpunkt der Endabrechnung. Insgesamt drei der folgenden Bauteile müssen gemeinsam saniert werden:

  • Dach bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume,
  • Wände gegen Außenluft und Dachräume,
  • Fußböden und Wände gegen Keller oder Erdreich oder
  • Fenster bei Tausch des ganzen Elementes (Rahmen und Glas)

Als Voraussetzung gilt eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 20 %. Die Höhe des Ökobonus ist wie folgt geregelt:

Ökostufe 2050

  • Gebäude bis 300 m² Nutzfläche: 8.800 €
  • Gebäude über 300 m² bis 1.000 m² Nutzfläche: 14.520 €
  • Gebäude über 1.000 m² Nutzfläche: 20.350 €

Qualitätszuschuss bei Erreichen der Ökostufe 2050

Zusätzlich zur Ökobonus-Förderung (Ökostufe 2050) kann für zertifizierte Gebäudesanierungen (z.B. klimaaktiv oder Passivhaus) ein Qualitätszuschuss gewährt werden

  • Gebäude bis 300 m² Nutzfläche: 2.000 €
  • Gebäude über 300 m² bis 1.000 m² Nutzfläche: 4.000 €
  • Gebäude über 1.000 m² Nutzfläche: 6.000 €

Bonus klimafreundliches Heizsystem

Weiters gibt es vom Land Tirol noch einen Zuschuss in Höhe von 3.000 € für den Austausch von alten Heizungsanlagen oder Kesseln auf Basis fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nachtoder Direktspeicheröfen) gegen ein hocheffizientes alternatives System mit Wärmeverteilsystem.

Was wird vom Land Tirol grundsätzlich alles gefördert?

  • Dachsanierung
    beim Dach ohne Dämmung
    für Dach bzw. Dämmung der obersten Geschoßdecke
    Dachbegrünung
  • Untergeschoss Sanierung
    Dämmung der untersten Geschoßdecke (Fußböden gegen Keller oder Erdreich)
  • Fassadensanierung
    Außenwanddämmung
    Fenstertausch & Fenstersanierung
    Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung
    Feuchtigkeitsschutz
    Schallschutz
  • Heizungssanierung
    Biomasseheizung
    Wärmepumpen
    Fern-/Nahwärme
    Photovoltaikanlagen
    Solaranlagen
    Komfortlüftung bzw. Einzellüfter
    Effiziente Warmwasserbereitung
  • Barrierefreiheit bei Notwendigkeit der Einzelperson(en)
    Alten-/behindertengerechter Bad-/WC-Umbau
    sonstige behindertengerechte Maßnahmen z.B. Lift/Treppenlift
  • E-Mobilität
  • Haustechnik
  • sonstige Wohnraumsanierung
    Vereinigung, Vergrößerung, Teilung von Wohnungen
    Änderung sonstiger Räume zu Wohnungen
    Schallschutz
    Feuchtigkeitsschutz
  • Das Sanierungskonzept als solches

Hier finden Sie eine detaillierte Beschreibung

Bundesförderung Österreich

Auf Bundesebene gibt es Förderungen der thermischen Sanierung im Zuge der sogenannten „Sanierungsoffensive“ und aus der Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“. Weiters können alle bundesgeförderten Sanierungen abzüglich der Förderung über die Öko-Sonderausgabenpauschale steuerlich abgesetzt werden.

Sanierungsscheck: für Ein- & Zweifamilienhäuser, sowie Reihenhäuser & mehrgeschossiger Wohnbau

Für Privatpersonen steht der Sanierungsscheck im Zentrum der Bundesförderung. Dieser kann für Ein-, Zweifamilien und Reihenhäuser, sowie mehrgeschossigem Wohnbau genutzt werden. Gefördert wird die thermische Sanierung von Gebäuden, welche mindestens 20 Jahre alt sind. Förderbar sind maximal 50 % der gesamten förderungsfähigen Kosten der thermischen Sanierung, mit einem Förderbetrag von 3.000 bis 14.000 €. Wenn nachhaltiges Dämmmaterial verwendet wird, kann ergänzend ein Zuschlag gewährt werden. Bei mehrgeschossigem Wohnbau beträgt die Förderung 100 € pro Quadratmeter bzw. 175 € pro Quadratmeter Wohnnutzfläche, wenn Dämmstoffe aus nachwachsendem Material gewählt werden und mindestens 25 Prozent der möglichen Fläche gedämmt wird.

Folgende Maßnahmen sind generell förderfähig:

  • Dämmung von Außenwänden
  • Sanierung bzw. Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Dämmung der oberen Geschossdecke bzw. des Dachs
  • Dämmung der unteren Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
  • Dach- und Fassadenbegrünungen.

Hier finden Sie mehr zum Thema

Raus aus Öl & Gas

Bei dem “Raus aus Öl und Gas” Bonus gibt es einige Förderungen für Privatpersonen sowie für Gebäudeeigentümer für den Umstieg von Öl auf alternative klimafreundliche Heizsysteme.

  • Privat: Der Tausch eines fossilen Heizsystems auf eine Wärmepumpe oder Biomasseheizung wird mit bis zu 7.500 € unterstützt. Alle Förderanträge ab dem 12.09.2022 können zusätzlich einen Bonus im Wert von 2.000 € bekommen. Sollte gleichzeitig eine thermische Solaranlage gebaut werden, kann außerdem ein Solarbonus von 1.500 € erlangt werden.
  • Mehrgeschoßiger Wohnbau: Beim Tausch eines fossilen Heizsystems können Förderungen bis zu 15.000 € vergeben werden. Förderanträge ab dem 12.09.2022 bekommen einen zusätzlich Bonus zwischen 2.000 und 4.000 €. Bei der gleichzeitigen Umsetzung einer thermischen Solaranlage können bis zu 4.000 € erlangt werden. Die aktuelle Pauschale für die Zentralisierung des Heizsystems wird auf 3.000 € pro angeschlossener Wohnung angeben. Je Wohneinheit können Sie nochmals einen 600 € Zuschlag für den Tausch bekommen.

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Sonstige Förderungen des Klima- & Energiefonds

Die Klima- & Energiefonds schreiben laufend neue Förderungen aus. Dazu gehören:

  • Förderung von Photovoltaikanlagen
  • Förderung von Energiegemeinschaften
  • Förderung für Stromspeicheranlagen

Nähere Informationen finden Sie im nachfolgenden Link.

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Sonstige Förderungen

Gemeindeförderungen

Auch einzelne Gemeinden können in Tirol Förderungen anbieten. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Gemeinde.

Photovoltaikanlagen

Die ÖMAG (Ökostromabwicklungsstelle) bietet zudem zeitlich befristet immer wieder einen Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher an (auch für Privatpersonen). Die AWS Investitionsprämie vom Bund hingegen unterstützt nur Unternehmen.

Förderungsaufstellung & Klimaziele Tirol

Eine umfangreiche und übersichtliche Aufstellung aller Förderungen finden Sie zudem von der Energieagentur Tirol. Nützliche Informationen zum Klimaschutz Tirol bis 2050 finden Sie ebenfalls unten angeführt.

zum Überblick der Energieagentur Tirol Tirol 2050

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