Förderungen für Sanierungen in Tirol
In diesem Beitrag geht es um alle Förderungen, die es für Sanierungen gibt, sowohl Landes- als auch Bundesförderungen. Von Heizung bis zu Photovoltaik und wohin Sie sich bei Bedarf wenden müssen.

In diesem Beitrag geht es um alle Förderungen, die es für Sanierungen gibt, sowohl Landes- als auch Bundesförderungen. Von Heizung bis zu Photovoltaik und wohin Sie sich bei Bedarf wenden müssen.
Ob und wie hoch eine Sanierungsmaßnahme in Tirol gefördert wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Das beginnt bereits beim Kostenumfang: Sanierungen, die weniger als 1.000 € kosten, werden nicht bezuschusst. Handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme, die gefördert wird, muss zunächst einmal abgeklärt werden, dass die Finanzierung gesichert ist. Außerdem ist ein Kostennachweis in Form von Rechnungen nötig. Liegt die Einbringung des Förderungsansuchens länger als 20 Jahre zurück, dann fördert das Land Tirol Sanierungsmaßnahmen in bzw. an förderungsfähigen Eigenheimen, Wohnungen und Wohnheimen.
Die Sanierungsförderung in Tirol bietet neben dem Einmalzuschuss (Finanzierung mit Eigenmitteln) auch einen Annuitätenzuschuss (Finanzierung mit Bankkredit).
Die Basisförderung beim Annuitätenzuschuss beträgt 25% der Anfangsbelastung des Kredits, sofern für bestimmte Maßnahmen keine höhere Förderung vorgesehen ist. Die Laufzeit des Kredites wird vom Land Tirol nicht fix vorgegeben, jedoch wird für die Berechnung des Annuitätenzuschusses eine maximale Kreditlaufzeit von 12 Jahren zugrunde gelegt. Der Annuitätenzuschuss wird auf Basis des Sollzinssatzes zum Zeitpunkt der Antragstellung berechnet und halbjährlich ausbezahlt. Eine erhöhte Förderung für energiesparende Maßnahmen kann bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.
Beim Einmalzuschuss werden standardmäßig 15% der förderbaren Gesamtbaukosten gefördert. Bei den förderbaren Kosten der Sanierung liegt die Untergrenze bei 1.000 €. Zudem sind folgende Obergrenzen festgelegt:
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der tatsächlichen Wohnungs- und Haushaltsgröße, wobei höchstens die förderbare Nutzfläche entsprechend der Anzahl der im künftigen Haushalt lebenden Personen zugrunde gelegt wird.
Für eine umfassende thermisch-energetische Sanierung eines Wohnobjektes gewährt das Land Tirol (unter Einbeziehung der gesamten Gebäudehülle) einen einmaligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dieser ist grundsätzlich gleichzeitig mit der Einreichung des Wohnhaussanierungsansuchens zu beantragen, spätestens aber bis zum Zeitpunkt der Endabrechnung. Insgesamt drei der folgenden Bauteile müssen gemeinsam saniert werden:
Als Voraussetzung gilt eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 20 %. Die Höhe des Ökobonus ist wie folgt geregelt:
Zusätzlich zur Ökobonus-Förderung (Ökostufe 2050) kann für zertifizierte Gebäudesanierungen (z.B. klimaaktiv oder Passivhaus) ein Qualitätszuschuss gewährt werden
Weiters gibt es vom Land Tirol noch einen Zuschuss in Höhe von 3.000 € für den Austausch von alten Heizungsanlagen oder Kesseln auf Basis fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nachtoder Direktspeicheröfen) gegen ein hocheffizientes alternatives System mit Wärmeverteilsystem.
Auf Bundesebene gibt es Förderungen der thermischen Sanierung im Zuge der sogenannten „Sanierungsoffensive“ und aus der Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“. Weiters können alle bundesgeförderten Sanierungen abzüglich der Förderung über die Öko-Sonderausgabenpauschale steuerlich abgesetzt werden.
Für Privatpersonen steht der Sanierungsscheck im Zentrum der Bundesförderung. Dieser kann für Ein-, Zweifamilien und Reihenhäuser, sowie mehrgeschossigem Wohnbau genutzt werden. Gefördert wird die thermische Sanierung von Gebäuden, welche mindestens 20 Jahre alt sind. Förderbar sind maximal 50 % der gesamten förderungsfähigen Kosten der thermischen Sanierung, mit einem Förderbetrag von 3.000 bis 14.000 €. Wenn nachhaltiges Dämmmaterial verwendet wird, kann ergänzend ein Zuschlag gewährt werden. Bei mehrgeschossigem Wohnbau beträgt die Förderung 100 € pro Quadratmeter bzw. 175 € pro Quadratmeter Wohnnutzfläche, wenn Dämmstoffe aus nachwachsendem Material gewählt werden und mindestens 25 Prozent der möglichen Fläche gedämmt wird.
Folgende Maßnahmen sind generell förderfähig:
Bei dem “Raus aus Öl und Gas” Bonus gibt es einige Förderungen für Privatpersonen sowie für Gebäudeeigentümer für den Umstieg von Öl auf alternative klimafreundliche Heizsysteme.
Die Klima- & Energiefonds schreiben laufend neue Förderungen aus. Dazu gehören:
Nähere Informationen finden Sie im nachfolgenden Link.
Auch einzelne Gemeinden können in Tirol Förderungen anbieten. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Gemeinde.
Die ÖMAG (Ökostromabwicklungsstelle) bietet zudem zeitlich befristet immer wieder einen Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher an (auch für Privatpersonen). Die AWS Investitionsprämie vom Bund hingegen unterstützt nur Unternehmen.
Eine umfangreiche und übersichtliche Aufstellung aller Förderungen finden Sie zudem von der Energieagentur Tirol. Nützliche Informationen zum Klimaschutz Tirol bis 2050 finden Sie ebenfalls unten angeführt.