Nachdem Sie die Widerrufsbelehrung bestätigt haben, ist es aber mit dem FAGG noch nicht vorbei, denn jedes Fernabsatzgeschäft beinhaltet ein 14tägiges Rücktrittsrecht. Wenn der/die Makler*in innerhalb dieser 14 Tage schon mit der Dienstleistung beginnt und dazu zählt eben auch der Besichtigungstermin oder das Exposé, käme somit das Risiko zustande, dass Interessent*innen vom Widerrufsrecht gebrauch machen in einer Phase wo z.B. schon das Kauf- oder Mietanbot unterschrieben vorliegt. Und da Kauf oder Miete nicht unter das FAGG fallen, könnten Interessent*innen somit lediglich vom Maklervertrag zurücktreten, wären also trotz abgeschlossener Miete/Kauf nicht provisionspflichtig.
Deswegen gibt es die Möglichkeit für Interessent*innen dieses 14tägige Widerrufsrecht explizit auszuschließen – damit kann mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen werden. Ansonsten darf mit der Dienstleistung der Makler*in erst nach Ablauf dieser 14 Tage begonnen werden und erneut: hierzu zählen auch das Exposé und die Besichtigung. In unserem Fall gibt es auf der Bestätigungswebseite einen Punkt „vorzeitiger Beginn“ welcher aktiv von der Interessent*in angekreuzt werden muss. Wird dieser Punkt nicht angekreuzt, so müssen wir 14 Tage warten, ehe wir Sie für einen Besichtigungstermin kontaktieren dürfen.
Diese 14-tägige Rücktrittsfrist verlängert sich nebenbei um 12 ganze Monate, wenn der/die Makler*in es verabsäumt hat, den Informationspflichten in Form einer Widerrufsbelehrung nachzukommen. Wird die Information im Nachhinein vorgelegt, so beginnt die 14tägige Frist ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Widerrufsbelehrung.
Heißt in Zusammenfassung gibt es mit der verpflichtenden Bestätigung der Widerrufsbelehrung noch zusätzlich 2 Möglichkeiten: Entweder Sie warten 14 Tage, ehe die Maklerdienstleistung erbracht werden kann (und somit auch 14 Tage auf Ihren Besichtigungstermin) oder Sie verzichten explizit auf Ihr 14tägiges Rücktrittsrecht (Option vorzeitiger Beginn) und mit der Ausführung der Maklerdienstleistung kann sofort begonnen werden.