Der Bauvertrag regelt alles Wichtige mit der Baufirma, was für den Bauherren für gewisse Sicherheit sorgt. Es sollten auch Absicherungen bezüglich einem Haftrücklass und einem Deckungsrücklass, welcher maximal 10 % beträgt und von der Rechnung abgezogen wird, falls etwas beim Bau falsch gemacht wurde, getroffen werden. Sollte die Firma während der Bauarbeiten in Konkurs gehen, so steht ihnen etwas Geld zur Verfügung, um zu einer anderen Baufirma zu wechseln. Am Ende der Baumaßnahmen wird eine endgültige Schlussrechnung gestellt, wo alle Leistungen nochmal angeführt, eine Summe erstellt und anschließend die Teilzahlungen abgezogen werden. Im Idealfall wird von der Restzahlung dann der Haftrücklass von drei bis fünf Prozent abgezogen, der auf eine Dauer von 3 Jahren der Baufirma sozusagen vorbehalten wird. Nach den 3 Jahren Gewährleistungsfrist erfolgt eine Kontrolle des Hauses. Im Falle von Mängeln muss die Baufirma diese dann beheben, um den Haftrücklass zu erhalten. Tut sie das nicht, hat der Bauherr das Geld zur Verfügung, um eine andere Baufirma die Mängel beheben zu lassen. Ganz grundsätzlich haftet die Firma für arglistig versteckte Mängel am Bau 30 Jahre lang.
Wo entstehen am häufigsten Baumängel?
Am Dach entstehen oft mit der Zeit Probleme wie Schimmelpilzbildung durch beispielsweise Fehlern bei der Dämmung oder das Verwenden von noch feuchtem Holz. Auch Decken und Fußböden werden gerne falsch durchgeführt. Zum Beispiel das Verlegen des Bodenbelags auf falschem Untergrund. Der Klassiker ist auf einer Fußbodenheizung verlegtes Parkett, das durch die aufsteigende Wärme Fugen bildet. Auch Zimmerdecken bergen häufig Potenzial für Ärger – etwa, wenn der Putz auf einer mangelnden Grundierung aufgetragen wurde und nach einiger Zeit herabfällt. Durch zu wenig Überbindemaß oder schlampig verarbeitete Fugen kommen auch oft Risse in den Wänden vor.