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Der Kategoriemietzins

Der Kategoriemietzins ist zwar aktuell nur mehr in der Kategorie D anwendbar, dennoch gibt es einige noch bestehende alte Mietverträge, die zwischen zwischen 1.1.1982 und 28.2.1994 geschlossen wurden, wo dieser gilt. Wir erklären alles wichtige.

Haus + aufsteigend gestapelte Münzen

Wann gilt der Kategoriemietzins?

Grundsätzlich gilt der Kategoriemietzins nur im Vollanwendungsbereich des MRG. Der Kategoriemietzins gilt heute nur noch für Wohnungen der Kategorie D. Dennoch gibt es auch in den anderen Kategorien auch heute noch den Kategoriemietzins, und zwar für alle noch aktiven Mietverträge für Wohnungen, die zwischen 1.1.1982 und 28.2.1994 geschlossen wurden und nicht in den angemessenen Mietzins fallen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass der Richtwertmietzins seit 1.3.1994 den Kategoriemietzins in den Kategorien A-C abgelöst hat. Wie werden also nun die Kategorien definiert?

Ausstattungskategorien

Kategorie A

Wohnungen in brauchbarem Zustand mit min. 30 m² Nutzfläche, die über min. 1 Zimmer, Kochnische, Vorraum, WC, Badegelegenheit (kann auch eine Dusche sein) und Zentralheizung oder Etagenheizung und über eine Warmwasseraufbereitung verfügen.

Kategorie B

Wohnungen in brauchbarem Zustand, die zumindest aus Zimmer, Kochnische, Vorraum, WC und einer zeitgemäßen Badegelegenheit bestehen.

Kategorie C

Wohnungen in brauchbarem Zustand, die zumindest über eine Wasserentnahmestelle und ein WC im Inneren verfügen.

Kategorie D

Wohnungen, wenn sie entweder über keine Wasserentnahmestelle oder über kein WC im Inneren verfügen oder wenn bei ihnen eine dieser beiden Einrichtungen nicht brauchbar sind und auch nicht innerhalb angemessener Frist nach der Anzeige durch den Mieter vom Vermieter brauchbar gemacht werden.

Brauchbarer Zustand

Bei all diesen Definitionen von Ausstattungskategorien kommt der Begriff „brauchbarer Zustand“ vor. Eine Wohnung ist in einem brauchbaren Zustand, wenn sie zum sofortigen Bewohnen geeignet ist, also keine größeren Mängel aufweist, die eine Benützung verhindern würde.

Fehlende Ausstattungsmerkmale

Bei allen Kategorien kann ein fehlendes Ausstattungsmerkmal durch ein Merkmal einer höheren Kategorie ausgeglichen werden. Dies ist allerdings nicht möglich bei Fehlen einer zeitgemäßen Badegelegenheit sowie bei einem Gang-WC, das der Mieter gemeinsam mit anderen Mietern benützen muss sowie bei Unbrauchbarkeit.

Ausnahmen, wenn Kategorien in den angemessenen Mietzins fallen

Grundsätzlich fallen alle Wohnungsmieten über Wohnungen vor dem 9.5.1945 in den Richtwertmietzins oder Kategoriemietzins. Ausnahmen hiervon sind:

  • Wohnungen der Kategorie A oder B mit einer Nutzfläche von über 130m², wenn die Wohnung innerhalb von 6 Monaten nach Auszug des Mieters oder einer nicht eintrittsberechtigten Person wieder vermietet wird. Diese Frist beträgt 18 Monate, wenn der Vermieter Verbesserungsarbeiten durchführt
  • Standardanhebung einer Wohnung der ursprünglichen Kategorie B, C oder D auf A, B oder C nach dem 31.12.1967 und vor dem 1.10.1993 bzw. durch Zusammenlegung unter bestimmten weiteren Voraussetzungen

Wie wird der Kategoriemietzins berechnet?

Die Beträge beim Kategoriemietzins sind aufgrund einer gesetzlichen Regelung an den VPI 2000 gekoppelt. Zur Erhöhung der Beträge kommt es bei Überschreitung des Schwellenwertes von 5 Prozent gegenüber der jeweils letzten Erhöhung. Die offizielle Kundmachung der aktuellen Kategoriebeträge erfolgt durch das Bundesministerium für Justiz.

Aktuell beträgt der Kategoriemietzins (seit Juli 2023):

Kategorie A = 4,47 €/m² 

Kategorie B = 3,35 €/m²

Kategorie C = 2,23 €/m² 

Kategorie D brauchbar = 2,23 €/m²

Kategorie D = 1,12 €/m²

Wertsicherung des Kategoriemietzinses

Eine Anpassung an den neuen Kategoriemietzins kann dann nur mit schriftlicher Verständigung des/der Mieter*in erfolgen, hier gilt:

  • Anpassung an den neuen Kategoriebetrag muss im Mietvertrag vereinbart worden sein
  • Wirkung nur ab dem nächsten Zinstermin
  • schriftliche Mitteilung/Erhöhungsbegehren muss 14 Tage vor der Fälligkeit (ohne andere Vertragsvereinbarung 5. des Monats) d.h. 14 Tage vor dem 5.  des Monats erfolgen – hier gilt das Datum des Erhalts des/der Mieter*in

Eine Nachverrechnung (wenn das Erhöhungsbegehren zu spät eintrifft) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls keine Anpassung vereinbart wurde, besteht lediglich die Möglichkeit zur Anpassung an den Mindestmietzins (nach § 45 MRG).

Oft gestellte Fragen

Gibt es den Kategoriemietzins heute noch?

Nur in der Kategorie D, alles andere sind Altmietverträge für Wohnungen, die zwischen 1.1.1982 und 28.2.1994 geschlossen wurden. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass der Richtwertmietzins seit 1.3.1994 den Kategoriemietzins in den Kategorien A-C abgelöst hat.

Wann ist eine Wohnung im brauchbaren Zustand?

Eine Wohnung ist in einem brauchbaren Zustand, wenn sie zum sofortigen Bewohnen geeignet ist, also keine größeren Mängel aufweist, die eine Benützung verhindern würde.

Was ist, wenn ein Ausstattungsmerkmal fehlt?

Bei allen Kategorien kann ein fehlendes Ausstattungsmerkmal durch ein Merkmal einer höheren Kategorie ausgeglichen werden. Dies ist allerdings nicht möglich bei Fehlen einer zeitgemäßen Badegelegenheit sowie bei einem Gang-WC, das der Mieter gemeinsam mit anderen Mietern benützen muss sowie bei Unbrauchbarkeit.

Wie ergeben sich die Beiträge des Kategoriemietzinses?

Die Beträge beim Kategoriemietzins sind aufgrund einer gesetzlichen Regelung an den VPI 2000 gekoppelt. Zur Erhöhung der Beträge kommt es bei Überschreitung des Schwellenwertes von 5 Prozent gegenüber der jeweils letzten Erhöhung.

Wo findet man die aktuellen Kategoriemietzinse?

Die offizielle Kundmachung der aktuellen Kategoriebeträge erfolgt durch das Bundesministerium für Justiz.

Sind die Kategoriemietzinse Österreichweit gleich?

Ja, bei den Beiträgen der jeweiligen Ausstattungskategorien spielt das jeweilige Bundesland keine Rolle.

Interaktiver Test

Sie fragen sich ob Ihr Mietobjekt unter den Kategoriemietzins fällt? Machen Sie den Test und finden Sie es heraus.

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