Ein KSV Eintrag ist einfach ein Vermerk beim KSV über bestimmte Umstände, die Einfluss auf die Zahlungsfähigkeit einer Person haben können. Vor allem werden dort Informationen zu Krediten und bisherigem Zahlungsverhalten verzeichnet. Ein solcher Eintrag ist dabei nichts Ungewöhnliches: zum Beispiel wird in der Regel jeder laufende Kredit dort eingetragen. Somit besitzt der KSV Informationen über den Großteil aller Österreicher*innen.
Negative Einträge können jedoch zum Problem für die Betroffenen werden. Wenn man zum Beispiel in der Vergangenheit – trotz Mahnung – Rechnungen nicht bezahlt hat oder einen Privatkonkurs anmelden musste, dann wird es vermutlich schwierig werden, einen neuen Kredit oder eine Zusage zur Miete zu bekommen.
Eintragung
Primär sind nicht alle Einträge beim KSV negativ. Wenn Sie einen Kredit laufen haben und die Raten dort immer pünktlich zahlen, dann wird das positiv vermerkt. Bei folgendem ist z.B. mit einer Eintragung beim KSV zu rechnen:
- Beantragung eines Konto-Überziehungsrahmens: Der KSV speichert Höhe und Laufzeit des Kontorahmens, egal ob dieser ausgenützt ist oder nicht.
- Kreditaufnahme: Der KSV speichert Höhe und Kreditlaufzeit des Kredits sowie ob die Raten pünktlich gezahlt werden.
Ratenkredite werden auch mit einer Nullverzinsung beim KSV gespeichert
- Sie zahlen trotz Mahnungen Ihre Rechnungen (z. B. bei Online-Shops oder Handyanbietern) nicht: In diesem Fall wird das Unternehmen, dem Sie Geld schulden, ein Inkasso-Büro einschalten. Dies wird ebenfalls beim KSV vermerkt.
- Kreditanfrage bei einer Bank: Abgelehnte Kreditanfragen bei Banken werden im KSV verzeichnet und wirken sich negativ auf die Bonität aus.
- Das Girokonto ist seit Längerem überzogen und die Bank „stellt das Konto fällig“ – also fordert die umgehende Rückzahlung ein.
- Sie sind mit Kreditkartenrechnungen oder Kreditraten im Verzug und die Bank stellt diese fällig, also fordert die umgehende Rückzahlung.
- Sie haben Privatkonkurs angemeldet.
- Es läuft ein Insolvenzverfahren.
- Es kommt zu einer Zwangsversteigerung oder Pfändung.
- Sie sind durch Bankomatkarten- oder Scheckkartenmissbrauch aufgefallen.
Welche Daten werden gespeichert?
Der KSV verfügt einerseits über personenbezogene Daten (zum Beispiel Name, Anschrift, Telefonnummer, Berufstätigkeit), andererseits vor allem über Informationen zu:
- laufenden Finanzierungen (z. B. Laufzeit und Höhe von Krediten)
- Zahlungsmoral (z. B. Inkassofälle)
- finanzieller Lage (z. B. Grundbucheinträge, Immobilienbesitz, Insolvenzverfahren)
Diese Daten erhält der KSV zum einen von den betreffenden Banken und Unternehmen: Diese melden beispielsweise Kreditaufnahmen und ausstehende Zahlungen. Zum anderen verwendet er auch öffentlich zugängliche Angaben, wie Grundbuch, Schuldnerverzeichnis etc.
All diese Informationen speichert der KSV in unterschiedlichen Datenbanken ab. Wichtige Datenbanken sind:
- Konsumentenkreditevidenz (KKE): Hier wird erfasst, welche Kredite eine bestimmte Person aufgenommen hat. Sie soll sicherstellen, dass ein Konsument nicht mehrere Kredite bei verschiedenen Banken aufnimmt und diese im Endeffekt nicht mehr zurückzahlen kann.
- Warenkreditevidenz (WKE): Hier wird eingetragen, wenn ein Kunde offene Rechnungen nicht bezahlt. Wenn dieser eine Forderung trotz dreimaliger Mahnung nicht begleicht, dann wird ein Inkasso-Büro beauftragt und die Sache an die WKE gemeldet.
- Warnliste oder „schwarze Liste“: Diese Liste dient Banken als Warnung vor unzuverlässigen Kunden. Wer Bankomat- und Kreditkarten unrechtmäßig verwendet, der kann auf dieser Liste landen. Auch wenn man ein überzogenes Konto nicht ausgleicht und sogar bei Mahnungen nicht reagiert, wird man dort eingetragen. Grundsätzlich muss es sich aber um größere Beträge ab 1.000 € handeln.