Das Bieterverfahren, auch als transparentes Verfahren oder Kaufpreisfindungsverfahren bezeichnet, ist eine Verkaufsmethode, bei der potenzielle Käufer Gebote für eine Immobilie abgeben. Anders als beim traditionellen Verkaufsprozess werden die Gebote meist öffentlich gemacht, sodass die Bieter ihre Angebote in Kenntnis der Konkurrenz abgeben.
Dies ist jedoch keine Auktion oder Versteigerung. Wie bei einer Auktion gibt beim Bieterverfahren zwar jeder Interessent ein Gebot bzw. Angebot an den Verkäufer ab. Dieses beinhaltet den Preis, den der potenzielle Käufer zu zahlen bereit ist. Es erfolgt jedoch nicht, wie bei einer Auktion, ein Zuschlag zum Höchstgebot. Stattdessen entscheidet der/die Verkäufer*in, ob und welches Kaufangebot angenommen werden soll. Es besteht also keine Verpflichtung zum Verkauf und somit auch kein Risiko über finanzielle Verluste. Über ein festgelegtes Mindestgebot lässt sich vermeiden, dass die Immobilie unter den Marktwert rutscht. Im Bieterverfahren werden vorwiegend Renditeimmobilien an Investoren verkauft. Doch auch immer mehr private Verkäufer*innen nutzen die Vorzüge und Chancen dieser Verkaufsmethode für die Veräußerung ihres Eigenheims.
Es gibt 2 verschiedene Arten von Bieterverfahren, das offene und das geschlossene Angebotsverfahren. Beide Optionen eignen sich für jeweils unterschiedliche Immobilienarten.
Offenes Bieterverfahren
Kaufinteressenten können ab einem festgelegten Startpreis schrittweise Gebote abgeben und beliebig häufig erhöhen. Der Gebotsverlauf ist offen einsehbar, Bieternamen sind jedoch anonymisiert. Die Bietzeit wird automatisch verlängert, sofern ein neues Gebot in den letzten 15 Minuten eingeht, damit jeder eine faire Chance erhält, sein bestes Angebot abgeben zu können.
Geschlossenes Bieterverfahren
Eingeladene Interessenten können ein einmaliges Gebot in beliebiger Höhe abgeben. Alle Bieter und Gebote sind bis zum Ende verdeckt. Es gibt keine Verlängerung der Bietzeit. Erst nach Ende werden alle Gebote dem Makler und Verkäufer offengelegt.