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Bieterverfahren: Eine effektive Methode beim Immobilienverkauf

Beim Verkauf einer Immobilie gibt es verschiedene Verfahren, um den bestmöglichen Preis zu erzielen. Eine zunehmend beliebte Methode ist das Bieterverfahren. In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit dem Konzept des Bieterverfahrens befassen, erklären, wie es funktioniert und welche Vorteile es bietet.

Auktion Gebote

Was ist das Bieterverfahren?

Das Bieterverfahren, auch als transparentes Verfahren oder Kaufpreisfindungsverfahren bezeichnet, ist eine Verkaufsmethode, bei der potenzielle Käufer Gebote für eine Immobilie abgeben. Anders als beim traditionellen Verkaufsprozess werden die Gebote meist öffentlich gemacht, sodass die Bieter ihre Angebote in Kenntnis der Konkurrenz abgeben.

Dies ist jedoch keine Auktion oder Versteigerung. Wie bei einer Auktion gibt beim Bieterverfahren zwar jeder Interessent ein Gebot bzw. Angebot an den Verkäufer ab. Dieses beinhaltet den Preis, den der potenzielle Käufer zu zahlen bereit ist. Es erfolgt jedoch nicht, wie bei einer Auktion, ein Zuschlag zum Höchstgebot. Stattdessen entscheidet der/die Verkäufer*in, ob und welches Kaufangebot angenommen werden soll.  Es besteht also keine Verpflichtung zum Verkauf und somit auch kein Risiko über finanzielle Verluste. Über ein festgelegtes Mindestgebot lässt sich vermeiden, dass die Immobilie unter den Marktwert rutscht. Im Bieterverfahren werden vorwiegend Renditeimmobilien an Investoren verkauft. Doch auch immer mehr private Verkäufer*innen nutzen die Vorzüge und Chancen dieser Verkaufsmethode für die Veräußerung ihres Eigenheims.

Es gibt 2 verschiedene Arten von Bieterverfahren, das offene und das geschlossene Angebotsverfahren. Beide Optionen eignen sich für jeweils unterschiedliche Immobilienarten.

Offenes Bieterverfahren

Kaufinteressenten können ab einem festgelegten Startpreis schrittweise Gebote abgeben und beliebig häufig erhöhen. Der Gebotsverlauf ist offen einsehbar, Bieternamen sind jedoch anonymisiert. Die Bietzeit wird automatisch verlängert, sofern ein neues Gebot in den letzten 15 Minuten eingeht, damit jeder eine faire Chance erhält, sein bestes Angebot abgeben zu können.

Geschlossenes Bieterverfahren

Eingeladene Interessenten können ein einmaliges Gebot in beliebiger Höhe abgeben. Alle Bieter und Gebote sind bis zum Ende verdeckt. Es gibt keine Verlängerung der Bietzeit. Erst nach Ende werden alle Gebote dem Makler und Verkäufer offengelegt.

Ablauf des Bieterverfahrens

  1. Auswahl des Bieterverfahrens: Der/die Verkäufer*in entscheidet sich für das Bieterverfahren als Verkaufsstrategie und legt die Rahmenbedingungen fest.
  2. Erstellung eines Exposés: Eine aussagekräftige Darstellung der Immobilie, inklusive aller relevanten Informationen, wird erstellt und potenziellen Käufern zur Verfügung gestellt.
  3. Besichtigungstermine: Interessenten haben die Möglichkeit, die Immobilie in vereinbarten Besichtigungsterminen zu besichtigen.
  4. Abgabe von Geboten: Die Bieter geben ihre verbindlichen Gebote innerhalb eines bestimmten Zeitraums ab. Diese Gebote können schriftlich oder mündlich erfolgen, je nach den Vereinbarungen des/der Verkäufers/in.
  5. Offenlegung der Gebote: Die Gebote werden geöffnet und den Bietern sowie dem/der Verkäufer*in mitgeteilt. Dadurch wird Transparenz geschaffen.
  6. Bietergemeinschaft oder weitere Gebotsrunde: Je nach Verhandlungsspielraum des/der Verkäufers/in kann eine Bietergemeinschaft gebildet werden oder eine weitere Runde für verbesserte Gebote stattfinden.
  7. Verkaufsentscheidung: Der/die Verkäufer*in wählt das beste Gebot aus und nimmt Verhandlungen mit dem Bieter auf, um den endgültigen Verkaufspreis und die Konditionen festzulegen.

Wann ist das Bieterverfahren empfehlenswert?

Empfehlenswert ist das Bieterverfahren für gefragte Immobilien in überhitzten Märkten. Das ohnehin begrenzte Angebot lässt sich so weiter künstlich verknappen. Häufig wird das Instrument beim Verkauf von renditeorientierten Liegenschaften eingesetzt, wie etwa Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. Basis ist das Wettbewerbsprinzip: Je mehr Käufer sich für die Immobilie interessieren und ihr Gebote abgeben, umso stärker übt die Konkurrenzsituation Druck auf das Höchstgebot aus. Daher eignet sich das Bieterverfahren meist nicht bei privat zu nutzenden Immobilien, bei denen Interessent*innen zuerst Finanzierungsangelegenheiten klären müssen.

Das Bieterverfahren ist grundsätzlich nur geeignet, wenn sich eine Anzahl an kaufkräftigen Interessenten finden lässt. Ist die Nachfrage hingegen gering und gibt es nur einen Bieter, dürfte das Höchstgebot nicht besonders hoch ausfallen. Daher empfiehlt sich das Bieterverfahren nicht für:

  • Objekte in weniger gefragten Lagen, wo der Verkauf voraussichtlich eine längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
  • Liebhaberobjekte mit besonderer Architektur oder anderen ausgefallenen Merkmalen, bei denen der Käuferkreis klein ausfällt.
  • Objekte im unteren Preissegment, da potenzielle Käufer hier meist über ein eher begrenztes Budget verfügen.

Vorteile des Bieterverfahrens

Höherer Verkaufspreis

Im Durchschnitt liegen die erzielten Verkaufspreise höher als das zuvor festgelegte Startgebot. Je mehr Angebote Verkäufer*innen erhalten, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich der Preis bei anschließenden Verhandlungen mit den Bietern noch weiter erhöht und Verkäufer*innen dadurch einen marktfähigen Preis erzielen. Die Zahlungsbereitschaft potenzieller Käufer lässt sich also voll ausschöpfen.

Mehr Interessenten

Durch den zuvor niedriger festgelegten Startpreis werden gerade bei Fällen, in denen Verkäufer einen deutlich höheren Preis wollen als den Marktpreis, mehr Interessenten angelockt als mit der Option den Wunschpreis als Angebotspreis festzulegen.

Reelle Preisfindung

Über die Nachfrage und die Anzahl und Höhe der Gebote lässt sich der Preis finden, der den Wert der Immobilie am besten zum Verkaufszeitpunkt widerspiegelt.

Transparenz & Fairness

Alle Interessenten haben durch Ihre Gebote faire Chancen, die Immobilie kaufen zu können und es wird niemand benachteiligt, wodurch eine echte Kauffreude entsteht ohne das Risiko zu viel zu bezahlen. Nach Ende des Bieterverfahrens können Verkäufer*innen sich für den Höchstbieter, einen anderen Bieter oder auch für niemanden entscheiden, wenn der Wunschpreis nicht erreicht wurde. Somit besteht kein Risiko.

Geplante Zeitspanne

Von Beginn an ist beim Bieterverfahren definiert, wie lange dieses dauert. Nach Ende der Angebotsfrist (ca. 12 Wochen) wird das Objekt vom Markt genommen. Danach kommt es entweder zum Verkauf oder das Verfahren wird wiederholt, weil der/die Verkäufer*in noch nicht mit dem Ergebnis zufrieden sind. Es lässt sich also besser abschätzen, bis wann ein Kauf stattfinden kann.

Überlegungen für Verkäufer*innen

Wägen Sie als Verkäufer*in vorher sorgfältig ab, ob Ihre Immobilie für das Bieterverfahren geeignet ist oder ob der herkömmliche Verkauf mit Festpreis die bessere Variante ist. Alternativ zum Bieterverfahren können Sie Ihre Immobilie auch ganz klassisch mit ausgeschriebenem Preis anbieten.

Der/die Verkäufer*in muss die Details des Bieterverfahrens, wie den Zeitrahmen, die Kommunikationswege und die Art der Gebote, im Voraus festlegen um für Interessent*innen transparent zu sein. Ebenfalls vorher festgelegt werden kann (muss aber nicht) das Mindestgebot als ein Mindestpreis zu dem Verkäufer*innen auch bereit wären, die Immobilie zu verkaufen. Ein Immobilienmakler mit Erfahrung im Bieterverfahren kann den Verkäufer bei der Planung und Durchführung des Prozesses unterstützen.

Risiken beim Bieterverfahren

Nicht bindendes Angebot

Es wurde bei der Verwendung eines passenden Tools für Bieterverfahren nicht darauf geachtet, dass die Gebote (also Kaufanbote) rechtlich bindend sind. Meistens ist dies der Fall wenn die Bestandteile des Kaufanbots beim Gebot nicht vorliegen. Aber auch Probleme bei der Gültigkeit von digitalen Signaturen können vorkommen. Das heißt in diesem Fall: Bevor der/die ausgewählte Bieter*in (meist Höchstbieter*in) keinen Kaufvertrag unterzeichnet, kann er/sie es sich jederzeit anders überlegen. Es empfiehlt sich also auf eine/n professionelle/n Immobilienmakler*in zu bauen oder zumindest erst allen Bietern abzusagen, wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist. So lassen Sie die Möglichkeit offen, dass bei einem gescheiterten Kaufvertrag ein zuvor unterlegener Bieter einspringt.

Wenig Interessenten

Wird das Bieterverfahren bei Immobilien mit geringer Nachfrage angewandt finden sich oft nicht genügend Interessent*innen. Dabei kann es im schlechtesten Fall passieren, dass Verkäufer*innen auf ihrer Immobilie sitzen bleibt. Oder das Höchstgebot liegt unter dem Verkehrswert, da die fehlende Konkurrenz keinen Bieteransturm entfacht. Dasselbe droht auch, wenn ein Mindestpreis angegeben ist, der dem tatsächlichen Wunschpreis der Immobilie entspricht. Dieser ist oft zu hoch und untergräbt den Gedanken der reellen Preisfindung, welcher dem Bieterverfahren zu Grunde liegt.

Oft gestellte Fragen

Was ist das Bieterverfahren?

Das Bieterverfahren ist eine Methode des Immobilienverkaufs, bei der potenzielle Käufer*innen verbindliche Gebote abgeben, um die Immobilie zu erwerben. Der/die Verkäufer*in gibt einen Mindestpreis vor und entscheidet dann, welches Gebot am besten seinen Vorstellungen entspricht. Diese wettbewerbsorientierte Verkaufsmethode kann möglicherweise zu höheren Verkaufspreisen führen.

Welche Vorteile hat das Bieterverfahren für Verkäufer*innen?

Das Bieterverfahren ermöglicht es dem/der Verkäufer*in, potenziell höhere Preise für seine Immobilie zu erzielen, da Interessenten in einem wettbewerbsorientierten Umfeld ihre Gebote abgeben.

Was sollten potenzielle Käufer*innen beim Bieterverfahren beachten?

Potenzielle Käufer*innen sollten sich vor dem Bieterverfahren gründlich über die Immobilie informieren, ihre finanzielle Situation einschätzen und sorgfältig abwägen, wie viel sie bereit sind, zu bieten. Es ist wichtig, die Regeln und Bedingungen des Bieterverfahrens zu beachten, um ein faires und erfolgreiches Gebot abzugeben.

Wann eignet sich das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf?

Das Bieterverfahren kann besonders sinnvoll sein, wenn es eine hohe Nachfrage nach der Art oder Lage der Immobilie gibt oder wenn der Verkäufer eine größtmögliche Transparenz und einen fairen Wettbewerb zwischen den potenziellen Käufer*innen wünscht. Weiters kann das Bieterverfahren für Immobilien geeignet sein, bei denen der/die Verkäufer*in unsicher über den Marktwert ist oder wenn eine schnelle Verkaufsabwicklung gewünscht wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Bieterverfahren nicht für jede Verkaufssituation die beste Wahl ist und dass individuelle Faktoren und Zielsetzungen des Verkäufers bzw. der Verkäuferin berücksichtigt werden sollten.

Macht das Bieterverfahren bei Wohnimmobilien Sinn?

Grundsätzlich kann das sein, es muss jedoch bedacht werden, dass private Käufer*innen in den meisten Fällen um Finanzierung ansuchen müssen und dadurch bei der Gebotsabgabe benachteiligt sind, was ethisch durchaus als unfair gewertet werden kann.

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Kurz zusammengefasst

Das Bieterverfahren ist eine effektive Methode, um den Verkaufspreis einer Immobilie zu maximieren und Transparenz sowie Fairness für alle Beteiligten zu gewährleisten. Durch den Wettbewerb unter den Bietern können attraktive Gebote erzielt werden, was zu einem erfolgreichen Verkauf führt. Es ist jedoch wichtig, die Rahmenbedingungen sorgfältig festzulegen und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um das Bieterverfahren erfolgreich umzusetzen. Insgesamt bietet das Bieterverfahren eine spannende Alternative zu traditionellen Verkaufsverfahren und kann zu optimalen Ergebnissen beim Immobilienverkauf führen.

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