Im Kalenderjahr 2023 steht Ihnen in Österreich für eine geförderte thermisch-energetische Sanierung auf fünf Jahre eine Öko-Sonderausgabenpauschale von jährlich 800 € zur Verfügung. Weitere 400 € auf fünf Jahre können Sie jährlich für einen geförderten „Heizkesseltausch“ von der Einkommensteuer absetzen. Als Empfänger müssen Sie eine natürliche Person sein. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften ist jeder Eigentümer anspruchsberechtigt. Körperschaften wie AGs, GmbHs oder Vereine bekommen jedoch keine Sonderausgabenpauschale, da Sanierungsmaßnahmen privat genutzte Wohnungen oder Gebäude(teile) betreffen müssen. Ist jemand Gesellschafter einer Personengesellschaft besteht Zugang zur Pauschale, sofern die Sanierungsausgaben keine Betriebsausgabe darstellen. Die einzelnen absetzbaren Maßnahmen im Überblick:
Thermisch-energetische Sanierungen
Folgende Maßnahmen, mit dem Ziel die Energie- und Wärmeeffizienz eines Gebäudes zu verbessern, fallen darunter:
- Austausch von Fenstern und/oder Außentüren
- Dämmung von Außenwänden
- Dämmung von Geschoßdecken und Dächern
- Dämmung von Kellerböden
Austausch eines fossilen Heizungssystems
Dies umfasst den Ersatz eines auf fossile Brennstoffe, wie Öl, Gas, Kohle, Koks/Allesbrenner, oder auf Strom basierenden Heizsystems gegen eine neue klimafreundliche Alternative. Dazu zählen hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeheizungen, Holzzentralheizungen wie Pellets Heizungen, oder Wärmepumpen. Allerdings ist Ihre Öko-Sonderausgabenpauschale an die Auszahlung einer Bundesförderung geknüpft. Darüber hinaus gibt es noch Untergrenzen bei den Nettoinvestitionssummen abzüglich ausbezahlter Förderungen, die im Falle der thermisch-energetischen Sanierung 4.000 € und beim Kesseltausch 2.000 € überschreiten müssen.