Hausverwaltung Drucken

 

altVon Haus aus die Sicherheit...

 

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Kaum jemand wird in Erwägung ziehen, für die Verwaltung einer großen Wohnanlage mit über 50 Eigentümern/Mietern einen „Laien“ einzusetzen, sondern überlässt das tunlichst „Profis“ in Sachen Hausverwaltung. Anders bei kleinen Anlagen mit beispielsweise 3,6,20... Einheiten. Da kommt es nicht selten vor, dass beispielsweise ein versierter Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft sich bereit erklärt, die Verwaltung zu günstigen Konditionen „selbst zu machen“ und wird von der Gemeinschaft beauftragt. Bei vielen kleinen Wohnanlagen wird das so praktiziert – und es läuft mehr oder weniger professionell ganz gut. Bis zu den ersten Unstimmigkeiten, meistens wenn´s ums Geld geht.

 

Natürlich weiß eine Hausgemeinschaft und ebenso der berufene „private“ Verwalter, wie kompliziert und voller Tücken das Wohnrecht und insbesondere die verwaltungs-rechtlichen Bestimmungen sind – und wie rasch sich die Gesetzeslage ändert. Der Informations- und Ausbildungsstandard des „privaten“ Verwalters ist zwar entscheidend aber nicht alles.

 

Bei der Haftung wird es heikel !


Einer der wichtigsten Aspekte ist die Haftung: Der gewerbliche Verwalter ist erstens für die Folge von möglichen Fehlern haftbar und muss Schäden voll abdecken, und er ist zweitens deshalb auch versichert (nur für den gewerblichen Verwalter versicherbar). Dem von der Eigentümergemeinschaft beauftragten nicht gewerblichen Verwalter wird hingegen gar nichts anderes übrig bleiben, als den entstandenen Schaden auf die Eigentümergemeinschaft zu überwälzen. Mit nicht zu selten mehr oder weniger dramatischen und teuren Konsequenzen.

 

Und was nicht zu unterschätzen ist:

 

Die Überparteilichkeit der Verwalterin/des Verwalters  in "eigener Hand" bleibt häufig auf der Strecke, wenn sie/er z.B. selbst Wohnungseigentümer(in) ist und vielleicht noch eine Einheit im Haus selbst bewohnt.

 

Unabhängige Interessensvertretung, konfliktverhindernde und/oder -regulierende Intervention mit mediatorischem Hintergrundwissen leistet einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Harmonie innerhalb der  Hausgemeinschaft. Und Harmonie ist immer noch das A & O einer funktionierenden Hausverwaltung.



Was können wir Ihnen anbieten ?

 

rezac Die Sicherheit fachgerechter Verwaltung ohne Haftungsrisiko auch für Kleinstanlagen (Wohnungseigentum, Miethaus).

 

rezac Einbeziehung aller Eigentümer bei der Verwaltung. Die Übertragung der Verwaltung an den „Profi“ ist nicht gleichzusetzen mit  "Entmündigung“ der Miteigentümer in Sachen Hausverwaltung. Ganz im Gegenteil, wir bauen auf  Mitarbeit der Eigentümer bei allen Entscheidungen in der Liegenschaft. Unabhängig und vor allem nur auf Grundlage von demokratisch und rechtskonform gefassten Beschlüssen.

 
Grober Überblick über die gesetzlichen Leistungen des gewerblichen Verwalters: Drucken

rezac Treuhandbuchhaltung: Kontrolle und Bezahlung eingehender Rechnungen, Vorauszahlungsinkasso, Mahnwesen.

rezac Betriebs-/Heizkostenabrechnung auf Grundlage der rechtlichen Bestimmungen und ÖNORMEN, Kostenaufteilung bis jeweils 30. Juni des Folgejahres.

rezac Grundlagen für Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuerjahreserklärung.

rezac Organisation Beschlussfassung zur abweichenden Kostenverteilung.

rezac Jährliche Erstellung einer Vorausschau gemäß § 20 Abs 2 WEG, die die in Aussicht genommenen Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten sowie die Beiträge zur Rücklage und vorhersehbare Aufwendungen enthält.

rezac Instandhaltungsrücklagenverwaltung (Sparbuch) und jährliche Abrechnung der Liegenschaftsrücklage.

rezac Instandhaltung der Liegenschaft und Überwachung div. Aufträge von der kleinen Reparatur bis zur groß angelegten Sanierung.

rezac Vorsprachen, Verhandlungen und Interventionen bei den verschiedenen Dienststellen.

rezac Regelmäßige Eigentümerversammlungen, Sprechtage usw.

rezac Beratung bei Mietrechts- und Wohnungseigentumsrechtsfragen aus der  Praxis.

rezac Hilfestellung bei Abschluss von Kauf- und Mietverträgen.

rezac Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen.

rezac Aufzeigen von erzielbaren Ertragssteigerungsmöglichkeiten unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Bestandsfreimachung, Zusatzvereinbarungen, Stellplätze, Wohnungszusammenlegung, Werbefläche, etc.) soweit gewünscht.

rezac Laufende Überprüfung der Liegenschaften und Baulichkeiten, Veranlassung notwendiger Schadensbehebung.

rezac Regelmäßige Begehung der Liegenschaften.

rezac Die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten des Grundeigentümers gemäß § 93 StVO, sowie gemäß anderen Vorschriften. Die Meldung von Schadensfällen an Gebäuden und Weiterleitung von Schadenersatzansprüchen, welche von Dritten an die Gebäudeinhabung herangetragen werden.